Vertrag ist Vertrag! Ab wann ist die Bestellung bei Amazon verbindlich?

Veröffentlicht: 18.04.2018 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 22.06.2022

Bei aller Sorgfalt kann jedem Online-Händler ein Fehler unterlaufen. Deshalb versuchen sich viele Händler mit pauschalen Hinweisen im Shop von Irrtümern, Fehlern und Preisänderungen zu befreien, die sich unbemerkt eingeschlichen haben. Auch wenn der Kunde wegen zu hoher Retouren oder anderer „Auffälligkeiten“ nicht beliefert werden soll, spielt die Frage „Besteht ein verbindlicher Vertrag?“ eine Rolle.

Amazon Pakete
© Jeramey Lende / Shutterstock.com

Zwei Schritte bis zum verbindlichen Kaufvertrag

Geht im Amazon-Shop eine Bestellung ein, die ein Händler – aus welchen Gründen auch immer – lieber nicht ausführen will oder kann, gilt zunächst Folgendes: Im ersten Schritt muss geklärt werden, ob überhaupt schon ein Vertragsschluss vorliegt, also ob ein rechtsgültiger Kaufvertrag geschlossen wurde und der Händler zur Lieferung verpflichtet ist. Ein Kunde kann nur eine Lieferung verlangen, wenn er dafür eine Rechtsgrundlage hat, sprich: ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag besteht.

Im Falle einer Bestellung über Amazon läuft der Vertragsschluss wie folgt ab: Mit der Bestellung bzw. automatischen Bestellbestätigung des Kunden kommt noch kein verbindlicher Kaufvertrag zustande. Nach der Auflistung der Bestelldetails und weiteren Hinweisen nebst Grußformel findet sich am Ende der Bestellbestätigung sogar folgender klarstellende Hinweis: „Bitte beachten Sie: Diese E-Mail dient lediglich der Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung und stellt noch keine Annahme Ihres Angebotes auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Ihr Kaufvertrag kommt zu Stande, wenn wir Ihre Bestellung annehmen, indem wir Ihnen eine E-Mail mit der Benachrichtigung zusenden, dass der Artikel an Sie abgeschickt wurde.“

Ohne Vertrag keine Lieferung

Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt erst durch eine E-Mail von Amazon, in welcher dem Kunden der Versand der Ware durch den Verkäufer bestätigt wird. Das bestätigte zuletzt das Amtsgericht Plettenberg (Urteil vom 23.10.2017, Az. 1 C 219/17). Ist noch gar kein Vertrag geschlossen worden, kann der Kunde nicht auf eine Lieferung bestehen. Der Händler kann die Bestellung also ignorieren bzw. den Kunden auf den fehlenden Vertrag verweisen.

Nicht immer lässt sich der Vertragsschluss verhindern, beispielsweise wenn Amazon's FBA genutzt wird und die Ware bereits für den Versand vorbereitet wird. Dann gilt: „Pacta sunt servanda“, d.h. ein einmal geschlossener Vertrag muss erfüllt werden. Dann gibt es nur noch wenige Mittel, den Vertrag rückwirkend wieder zu vernichten.

Kommentare  

#11 P.S. 2024-02-12 12:24
Ich habe eine Bestellung bei Amazon aufgegeben über 3 Artikel. Bei der Bestellbestätig ung fiel mir auf, dass die alte Adresse nach Umzug noch hinterlegt war. 1 Artikel konnte ich sofort stornieren, 1 Artikel ging automatisch per Post-Rücksendun g zurück und 1 Artikel ließ sich nicht stornieren. (laut Amazon-Kundence nter womöglich ein Systemfehler) Ich habe die Abbuchung blockiert, in der Hoffnung, dass durch nicht-Abbuchung dieser Kaufvertrag nicht zustande kommt. Der 3. Artikel wurde angeblich geliefert an meine alte Adresse und in diesem 10-Parteien-Hau s. Ich habe die Ware allerdings nie erhalten. Der Paketdienst hat den Artikel einfach ohne Genehmigung vor der Türe abgestellt. In diesem Haus befindet sich im EG auch ein Allgemeinarzt, bei dem täglich duzende Patienten ein- und aus-spazieren. Nach mehreren Versuchen, die Angelegenheit mit dem Kundensupport zu klären, wurde ich immer wieder vertröstet, sie würden das klären. Mittlerweile bekam ich von deren Inkassounterneh men einen Mahnbescheid und jetzt auch einen Vollstreckungsb escheid von rückgesendetem Artikel 2, der bei Amazon schon rückgebucht wurde und dem 3. Artikel zusammen.

Meine Fragen:

-Kam da überhaupt ein Kaufvertrag zustande? (Amazon behauptet es, sowie das Inkassounterneh men)
-Ist es Rechtens des Inkassounterneh mens, 2 der 3 Artikel in Rechnung zu stellen, wenn davon einer schon Rückabgewickelt wurde? (Natürlich mit Horrenden Gebühren und Kosten!)
-Ich habe keinen der 3 Artikel erhalten, auch nicht bezahlt, kommt da eine Forderung überhaupt in Betracht?
-Inkassounterneh men will weiterhin klagen, was kann ich dagegen tun? (Ich will weder die Artikel kaufen, denn die hat meine Lebenspartnerin schon auf die richtige Adresse gekauft und bezahlt.)
Das Inkassounterneh men meint, ich hätte bezahlen müssen, und ich hätte das Geld bei Nicht-erhalt der Ware wieder zurückerstattet bekommen- wo steckt hier die Logik?
_________________

Hallo P.S.

das ist wirkloch ärgerlich und eine Verkettung vieler unglücklicher Umstände. Durch die Versandbestätig ung ist ein Kaufvertrag zustandegekomme n. Natürlich musst du nur das bezahlen, was du auch behalten/erhalt en hast. Das müsstest du dem Inkassounterneh men nun begreiflich machen, notfalls per Rechtaanwaltskanzlei.

Viele Grüße
Die Redaktion
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#10 Stephan 2024-01-23 12:12
Hallo,
ich habe bei Amazon einen Schleifklotz bestellt.
laut Artikelbeschrei bung sind in einer VE 18 Stück zum angegebenen Gesamtpreis, in Klammern dahinter wird sogar der Einzelpreis/Stü ck angegeben.
Bekommen habe ich lediglich einen. Auf Nachfrage erklärt der Händler, es handele sich um einen Fehler und bietet Erstattung zuzüglich Entschädigung. Muss ich darauf eingehen oder kann ich die Lieferung der Gesamtmenge verlangen?
Danke und viele Grüße

_______________________________

Antwort der Redaktion

Hallo Stephan,

hier kommt es darauf an, ob der Händler den Vertrag wegen eines Irrtums angefochten hat, oder nicht. Das lässt sich aus der Ferne für uns nicht beurteilen. Allerdings sollte man auch nicht vergessen, dass Fehler passieren können und man vielleicht auch als Kunde nicht immer auf seinem Recht bestehen muss.

Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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#9 Patrick 2024-01-20 14:32
Ich habe vor 3 Monaten einen Artikel im Angebot (black Friday) bei Amazon gekauft und anstelle von Neuware lediglich B-Ware erhalten. Man wollte mir dann einen neuen Artikel senden, den gebrauchten habe ich natürlich zurück gesandt. Seitdem weigert sich Amazon zu liefern, weil angeblich kein Bestand und verschiebt den Liefertermin immer wieder trotz garantierter Zusage per Chat.
Nun bot der telefonische Kundenservice an, das Geld zurück zu erstatten. Natürlich kann man den Artikel aber weiterhin bestellen bei Amazon, nur ca. 75% teurer. Ich will aber den Artikel haben, das sollte ein Weihnachtsgesch enk sein.
Wie stehen meine Chancen rechtlich? Durch die fehlerhafte Erstlieferung müsste der Kaufvertrag aus meiner Sicht klar zustande gekommen sein.
___________

Hallo Patrick,

genau, du hast einen Vertrag geschlossen, der mangelhaft erfüllt wurde. In solchen Fällen muss Amazon einen Ersatz liefern.

Viele Grüße
Die Redaktion
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#8 Hoogy 2023-07-17 13:20
hallo, habe ein Schnäppchen bei Prime Day gekauft, ein Fernseher für 349 Euro, der wurde Versand , ist aber nie angekommen, weil er immer angeblich im Vetreilerzentru m parkt. Jetzt sagt Amazon das sie mir mein geld zurück erstatten , die 349 Euro und ich den neu kaufen muss für 499 ,- Euro , das kann doch nicht sein ? oder ? Amazon ist doch ein vertrag eingegangen

__________________________________

Antwort der Redaktion

Hallo Hoogy,

in diesem Fall müsste Amazon dir den Fernseher zum vereinbarten Preis liefern.

Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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#7 Matze 2023-06-29 09:42
Guten Tag,

kann ich auf Herausgabe der bestellten Sache bestehen?

Folgende Situation: Ich bestelle einen Drucker vom Typ 7306. Ich bekomme einen 7006 geliefert. Auf der Amazon Rückgabeseite kann ich nur eine Rückerstattung auswählen. Ich möchte aber die bestellte Ware. Die Telefonnummer vom Verkäufer (eine GbR) auf der Rechnung, seiner Homepage und auch sonst überall existiert nicht. Es existieren auch schon viele negative Bewertungen auf Amazon und Google mit ähnlichem Kontext.

Bei Kontaktaufnahme behauptet der Verkäufer es sei ein Fehler in der Versandabteilun g passiert. Wenn ich den Drucker zurückschicken würde, wird die Bestellung neu bearbeitet. Auf Nachfrage was denn genau "neu bearbeitet" bedeutet und dass ich gern die Bestätigung hätte, dass ich die Bestellte Ware bekomme, bekomme ich die Antwort, dass der Artikel ausverkauft sei. Also vom Fehler in der Versandabteilun g über Bestellung "neu bearbeitet" zu "ausverkauft". Hochgradig unseriös und man möchte schon fast eine Absicht unterstellen.

Kann ich die Herausgabe der Ware fordern? Der Drucker ist schließlich überall sonst noch erhältlich.

Ein wichtiger Punkt wäre evtl., dass der Drucker 2 Tage nach meiner Bestellung im Preis um ca. 90-100€ gestiegen ist. Zuvor war der Drucker mehrere Wochen lang für um die 250-260€ angeboten worden (Quelle Geizhals).
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#6 Gerd Rinderer 2021-12-27 17:23
Was kann ich in meinem Fall mit Amazon tun?
Ich habe im Oktober 2021 einen Motorradhelm bei Amazon Direkt bestellt.
Der Helm wurde pünktlich geliefert, leider war ein Teil defekt. Den defekten Helm habe ich umgehend zurückgeschickt und um Ersatzlieferung gebeten.
Liefertermin des Ersatzartikel wurde mit November angegeben.
Bis heute habe ich noch keine Ersatzlieferung erhalten, ich habe mehrmal beim Kundenservice angerufen und um einen Liefertermin gebeten oder
das Amazon hier eine andere Lösung findet.
Leider ohne Erfolg.
Der Helm war zum Bestelldatum um ca. 50 Euro günstiger wie der reguläre VK Preis weswegen ich einer Stornierung und Rückerstattung nicht zustimmen möchte.
Auskunft von Amazon ist immer die selbe: der Artikel ist "momentan" nicht lieferbar.
Komisch nur das andere Amazon Verkäufer den Artikel anbieten, nur eben 50 Euro teurer.
Was könnte ich in meinem Fall tun damit ich meine Bestellung bekomme?

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Antwort der Redaktion:

Hallo Herr Rinderer,

leider kann es vorkommen, dass es für den Verkäufer unmöglich ist eine Neulieferung vorzunehmen. In dem Fall kann der Verkäufer einen ähnlichen Artikel als Ersatz anbieten, dies muss der Käufer natürlich nicht annehmen, es steht ihm frei vom Vertrag zurückzutreten. Die 50 Euro, die bei anderen Anbietern mehr gezahlt werden müssen, könnten über einen Schadensersatza nspruch geltend gemacht werden.

Alles Gute und viele Grüße

die Redaktion
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#5 Bernd 2021-10-26 12:24
Moin zusammen,

ich habe am 3. Oktober einen Fernseher zum Preis von 349,- € bei Amazon bestellt. Liefertermin sollte der 7.10. sein. Auf Nachfrage bei Amazon am 7.10. sollte er dann wohl am. nächsten Tag kommen. Dann kam am 8.10. der Hinweis das sich die Lieferung verzögert und er am 15. oder 16. kommen soll. Dann wurde es der 19. oder 20. Am 20. dann die Nachfrage bei Amazon wo denn der Fernseher bleibt. Auskunft des Mitarbeiters:"D er ist jetzt im Vorwersand und kommt garantiert in den nächsten 48 Stunden." 1 Stunde nach dem Gespräch kam eine Mail das der Fernseher am 25. oder 26. bei mir eintrifft.
Bezahlt habe ich mit der Amazon Kreditkarte. Die Kreditkarte wurde schon von Amazon belastet und ich habe auch eine Info von der Bank erhalten, das der Betrag jetzt eingezogen wird.

Meiner Meinung nach ist dadurch ein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen den Amazon jetzt auch erfüllen muss, oder liege ich da falsch?
__________________________________________________________________________

Antwort der Redaktion

Lieber Bernd,
der Kaufvertrag besteht. Allerdings bestehen aktuell ebenso weltweit sowie in nahezu allen Branchen enorme Lieferschwierig keiten. Natürlich ist der Fall ärgerlich, aber zu viel mehr als weiterhin zu warten, können wir ihnen zum aktuellen Zeitpunkt nicht raten.

Beste Grüße
die Redaktion
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#4 Julian Mild 2020-12-20 11:44
Könnten Sie einen Link zum Urteil des Amtsgerichtes verlinken? Mir ist es etwas unersichtlich, warum
das Versenden für den Vertragsabschlu ss erheblich sein soll. Ich denke, dass die Angebot von Amazon als invitatio ad offerendum betrachtet werden. Aber warum sollte mit der Bestellbestätig ung noch keine Angebotsannahme erfolgen. Ein Beispiel aus meiner Historie. Ich habe ein Produkt bestellt, welches ich in Raten, direkt an Amazon, bezahle. Somit bediene ich ja schon die Leistungspflich t des Vertrages, obwohl der nach der anscheinenden h.M. noch gar nicht zu Stande gekommen.
MfG

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Antwort der Redaktion

Hallo Julian,

hier geht es erst einmal zum Urteil: justiz.nrw.de/.../...

Gestaltet ein Online-Händler sein Angebot als nicht-verbindli ch, sprich als invitatio ad offerendum aus, handelt es sich bei der Bestellbestätig ung häufig um eine bloße Eingangsbestäti gung ohne Rechtsbindungswillen.

Mit besten Grüßen
die Redaktion
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#3 CG 2019-01-29 13:53
@TS: Mir erschleicht sich auch der Eindruck, da steckt ein System dahinter.

Ich habe ebenfalls Anfang des Jahres einen Monitor bei Amazon für rund 1130 € bestellt. Tage später habe ich noch einen aktualisierten Liefertermin erhalten. Zweieinhalb Wochen später dann die Nachricht, der Artikel sei nicht mehr verfügbar. Der Artikel ist recht neu und war zuvor noch nie auf Amazon verfügbar. Ist aber bereits die ganze Zeit via Marketplace für einen deutlich höheren Preis erhältlich.

Man könnte wirklich vermuten, Amazon versucht hier mit niedrigen Preisen Kunden anzuködern.

Mein Fazit, ich versuche Amazon nun noch stärker zu meiden als bisher.
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#2 TS 2019-01-29 10:17
Ich sehe es ebenfalls als problematisch und nicht nur, weil ich aktuell in genau dieser Situation stecke. Anfang Dezember habe ich im Rahmen einer Aktion einen Monitor für 199,90€ bei Amazon bestellt. In der Bestellbestätig ung wurde mir eine Lieferung zwischen 29. Dezember und 14. Januar zugesagt. Am 14. Januar kam eine Email mit dem Hinweis: …wir versuchen noch immer den Artikel für Sie zu besorgen.
Die angebotenen Möglichkeiten sind abwarten oder stornieren.

Besonders ärgerlich ist, dass ich den exakt selben Monitor über Amazon (jedoch von einem Drittanbieter) bestellen könnte, jedoch für 309€.
Meine Schlussfolgerun g: Amazon bietet Produkte an die sie nicht haben, zu Lock-Preisen die sie im Nachgang nicht bedienen können und das offensichtlich vollkommen legal und rechtens.
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