Vertrag ist Vertrag! Ab wann ist die Bestellung bei Amazon verbindlich?

Veröffentlicht: 18.04.2018 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 22.06.2022

Bei aller Sorgfalt kann jedem Online-Händler ein Fehler unterlaufen. Deshalb versuchen sich viele Händler mit pauschalen Hinweisen im Shop von Irrtümern, Fehlern und Preisänderungen zu befreien, die sich unbemerkt eingeschlichen haben. Auch wenn der Kunde wegen zu hoher Retouren oder anderer „Auffälligkeiten“ nicht beliefert werden soll, spielt die Frage „Besteht ein verbindlicher Vertrag?“ eine Rolle.

Amazon Pakete
© Jeramey Lende / Shutterstock.com

Zwei Schritte bis zum verbindlichen Kaufvertrag

Geht im Amazon-Shop eine Bestellung ein, die ein Händler – aus welchen Gründen auch immer – lieber nicht ausführen will oder kann, gilt zunächst Folgendes: Im ersten Schritt muss geklärt werden, ob überhaupt schon ein Vertragsschluss vorliegt, also ob ein rechtsgültiger Kaufvertrag geschlossen wurde und der Händler zur Lieferung verpflichtet ist. Ein Kunde kann nur eine Lieferung verlangen, wenn er dafür eine Rechtsgrundlage hat, sprich: ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag besteht.

Im Falle einer Bestellung über Amazon läuft der Vertragsschluss wie folgt ab: Mit der Bestellung bzw. automatischen Bestellbestätigung des Kunden kommt noch kein verbindlicher Kaufvertrag zustande. Nach der Auflistung der Bestelldetails und weiteren Hinweisen nebst Grußformel findet sich am Ende der Bestellbestätigung sogar folgender klarstellende Hinweis: „Bitte beachten Sie: Diese E-Mail dient lediglich der Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung und stellt noch keine Annahme Ihres Angebotes auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Ihr Kaufvertrag kommt zu Stande, wenn wir Ihre Bestellung annehmen, indem wir Ihnen eine E-Mail mit der Benachrichtigung zusenden, dass der Artikel an Sie abgeschickt wurde.“

Ohne Vertrag keine Lieferung

Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt erst durch eine E-Mail von Amazon, in welcher dem Kunden der Versand der Ware durch den Verkäufer bestätigt wird. Das bestätigte zuletzt das Amtsgericht Plettenberg (Urteil vom 23.10.2017, Az. 1 C 219/17). Ist noch gar kein Vertrag geschlossen worden, kann der Kunde nicht auf eine Lieferung bestehen. Der Händler kann die Bestellung also ignorieren bzw. den Kunden auf den fehlenden Vertrag verweisen.

Nicht immer lässt sich der Vertragsschluss verhindern, beispielsweise wenn Amazon's FBA genutzt wird und die Ware bereits für den Versand vorbereitet wird. Dann gilt: „Pacta sunt servanda“, d.h. ein einmal geschlossener Vertrag muss erfüllt werden. Dann gibt es nur noch wenige Mittel, den Vertrag rückwirkend wieder zu vernichten.

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.