Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im Juni 2018

Veröffentlicht: 11.07.2018 | Geschrieben von: Ivan Bremers | Letzte Aktualisierung: 11.07.2018

Auch der Juni ist vergangen und somit ist die Hälfte des Jahres schon vorbei. Viele Sonnenstrahlen luden jedoch dazu ein, die Zeit nicht am Computer mit Urteilen und Gesetzen zu verbringen. Händler, die sich die wichtigsten Urteile und Gesetze noch einmal anschauen möchten, können dies hier tun.

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EuGH nimmt Facebook-Fanpage Betreiber mit in die Pflicht

Ein für alle Betreiber von Fanpages schwerwiegendes Urteil erging durch den europäischen Gerichtshof. Dieser urteile in seiner Entscheidung (Rechtssache C-210/16), dass die jeweiligen Betreiber gemeinsam mit Facebook in der Verantwortung für die rechtskonforme Verarbeitung von personenbezogenen Daten stehen. Begründet wurde dies damit, dass jeder Betreiber an der Entscheidung über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Besucher seiner Fanpage beteiligt ist und so auch an der Datenverarbeitung partizipiere. Für Betreiber heißt diese Entscheidung, dass sie nun für ihre Fanpages eine Datenschutzerklärung bereithalten müssen, um die Nutzer über die Datenverwendung bei Facebook zu informieren. Das Problem daran ist, dass eine Datenschutzerklärung die User unter anderem im Detail darüber aufklären müsste, welche Daten zu welchem Zwecke erhoben werden, wie lange diese gespeichert werden und wer genau Zugriff auf diese Daten hat. Doch exaktes Wissen über die Nutzung hat nur Facebook selbst. Inzwischen hat das Unternehmen selbst angekündigt, die entsprechenden notwendigen Schritte einzuleiten, um den Betreibern die rechtlich notwendige Umsetzung ermöglichen zu können. Betroffene Händler können sich über den Mitgliederbereich die entsprechende Datenschutzerklärung für Facebook herunterladen.

FIFA geht gegen Online-Ticketplattformen vor

Der Weltfußballverband FIFA sieht sich immer wieder großen Verlusten beim Kartenverkauf durch nicht autorisierte Verkäufer ausgesetzt. Aber auch für Käufer entsteht dadurch ein enormes Risiko, dass ein Besuch eines Fussballspiels wegen ungültiger Karten nicht stattfinden kann. Um dagegen vorzugehen, hat die FIFA nun offiziell eine Strafanzeige gegen die Ticketplattform Viagogo bei der Genfer Staatsanwaltschaft gestellt. Die FIFA erhofft sich durch das strikte Vorgehen eine bessere Grundlage für Fans und faire Preise zu schaffen.

OLG Köln stärkt Position von Fotografen zur DSGVO

Die DSGVO bedeutete für alle Händler große Veränderungen, da sie direkt mit personenbezogenen Daten arbeiten. Aber auch andere Bereiche wurden unfreiwillig von der neuen Datenschutzerklärung erfasst. So auch die Veröffentlichung von Bildern im Bereich der Fotografie, da hier nach den Vorgaben der DSGVO bereits eine Verarbeitung von Daten vorliegt. Das sorgt für Unsicherheit, ob die bisherige Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung, das Kunsturhebergesetz (KUG), überhaupt noch Bestand habe. Wie durch die Entscheidung des OLG Köln (Beschl. v. 18.06.2018 – Az.: 15 W 27/18) aber hervorgeht, greift das KUG auch in den Zeiten der DSGVO weiterhin im journalistischen Bereich. Dies wird darauf gestützt, dass es durch Art. 85 DSGVO immer noch möglich ist, abweichende nationale Gesetze vorzuhalten. Offen sei hingegen immer noch, ob die Vorgaben des Kunsturhebergesetzes auch im nicht journalistischen Umfeld Bestand hätten. Dies würde etwa Influencer und Blogger erfassen.

Musterfeststellungsklage durch Regierung verabschiedet

Recht zu haben, heißt für Verbraucher nicht immer, auch Recht zu bekommen. Zu groß ist die Angst, den Prozess zu verlieren und auf den Kosten sitzen zu bleiben. Um diese Gefahr zu verringern, hat die Bundesregierung am 14. Juni 2018 die Musterfeststellungsklage verabschiedet. Durch sie wird es Verbrauchern ermöglicht, sich durch einen qualifizierten Verbraucherverband vertreten zu lassen und so zu einer Vielzahl von Fällen tatsächliche oder rechtliche Fragen klären zu lassen, die Verbraucher anschließend in ihrem eigenen Prozess aufnehmen können. Voraussetzung ist, dass sich binnen zwei Monaten mindestens 50 Verbraucher zusammenfinden, die von demselben Fall betroffen sind. Im Gegensatz zur der aus den USA bekannten Sammelklage wird durch die Musterfeststellungsklage den Geschädigten jedoch nicht direkt der gewünschte Anspruch zugesprochen. Die neue Klageart gilt in Deutschland ab dem 01. November 2018.

Steuerbetrug: Gesetzesentwurf zur Haftung von Amazon, Ebay und Co.

Viele Millionen Euro gehen dem deutschen Staat jährlich verloren. Grund sind Online-Händler aus dem Nicht-EU-Ausland – häufig aus China –, die sich vor anfallenden Umsatzsteuern drücken. Daher ist nun durch die Bundesregierung geplant, die Plattformen in Haftung zu nehmen und dazu zu verpflichten, die fehlenden Steuerabgaben selbst abzuführen. Dazu sollen neuen Paragrafen in das Umsatzsteuergesetz aufgenommen werden, wonach die Online-Marktplätze für den Ausfall einzustehen haben, wenn sie Kenntnis von der fehlenden Steuerabgaben der Händler haben. In der Praxis würde dies bedeuten, dass die Marktplätze in die Haftung geraten würden, wenn Händler keine entsprechende Bescheinigung der Finanzbehörden hinterlegen würden. Sollte dieser Entwurf so verabschiedet werden, könnte dies zu schärferen Kontrollen durch die Marktplätze führen.

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