Gewerbsmäßiger Diebstahl: DHL-Mitarbeiter verkaufte Diebesgut bei Ebay

Veröffentlicht: 29.08.2018 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 29.08.2018

Ein ehemaliger DHL-Mitarbeiter wurde jüngst vor dem Amtsgericht Hannover verurteilt. Der Logistikangestellte soll über einen längeren Zeitraum Pakete geplündert und das unterschlagene Versandgut online zum Verkauf angeboten haben.

Mann, der in ein Paket reingreift
© Roman Samborskyi – shutterstock.com

Eine Bewährungsstrafe in Höhe von 22 Monaten – das ist das Urteil, das ein Schöffengericht am Amtsgericht Hannover über einen Mitarbeiter der Deutschen Post DHL verhängt hat. In dem Prozess war dem 37-Jährigen vorgeworfen worden, über einen Zeitraum von zwei Jahren Pakete im Frachtzentrum Anderten unterschlagen und geplündert zu haben. Das Diebesgut verkaufte er nach Angaben der Hannoverschen Allgemeinen zu großen Teilen auf dem Online-Marktplatz Ebay.

Verkauf auf Ebay brachte 18.500 Euro

Insgesamt sah sich der ehemalige DHL-Mitarbeiter dem Vorwurf des gewerbsmäßigen Diebstahls in 50 Fällen ausgesetzt. Im Rahmen des Prozesses räumte er alle Diebstähle ein, die er zwischen Oktober 2015 und September 2017 begangen haben soll. Möglich wurde dies, da er häufig allein in der Spätschicht des Frachtzentrums eingesetzt wurde. „Zunächst hätten ihn aufgerissene Pakete dazu verleitet, Gegenstände herauszunehmen“, heißt es.

Zu den unterschlagenen und verkauften Produkten zählten unter anderem Dinge wie Münzen, Schmuck und Parfüm, Zubehör aus dem Bereich Modelleisenbahn oder auch Briefmarken. Durch den Verkauf habe der Mann knapp 18.500 Euro eingenommen. Darüber hinaus soll er seinem Sohn ein Mobiltelefon im Wert von 900 Euro gestohlen haben. „Ich hätte Zusteller bleiben sollen, da habe ich mir nie etwas zuschulden kommen lassen“, zitiert die Hannoversche den 37-Jährigen.

Aufgedeckt wurde der Fall, weil ein geschädigter Empfänger die fehlenden Produkte aus dem Bereich Modelleisenbahn auf Ebay entdeckte. Aufgrund dieses Fundes überprüfte die Polizei auch andere Aktivitäten des Verkäufers und konnte dabei weitere Ungereimtheiten aufspüren. Der Angeklagte zeigte sich kooperativ und habe neben den belegten Diebstählen auch Vorfälle zugegeben, „die man ihm nicht hätte nachweisen können“. Mittlerweile arbeite der Verurteilte nicht mehr bei der DHL, sondern als Lkw-Fahrer bei einer Spedition.

Geschädigtes Vertrauen in Paketdienstleister

Mit der Bewährungsstrafe von 22 Monaten lag das Gericht zwischen den zwei Jahren, die die Staatsanwaltschaft forderte, und den anderthalb Jahren, die der Verteidiger des Angeklagten anvisiert hatte. Der Richter verwies abschließend auf den großen Ärger, den die Geschädigten durch die Diebstähle bewältigen mussten. Zudem müssten sich Privatpersonen und Wirtschaft auf die Zuverlässigkeit der Logistiker verlassen können. Entsprechende Vorfälle seien Schuld, dass das Vertrauen abnehme und zum Teil zerstört werde. Das Urteil ist rechtskräftig.

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