Millionenschaden: Landgericht Stuttgart verurteilt Trickbetrüger

Veröffentlicht: 11.09.2018 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 11.09.2018

Statt eines Millionengewinns erwartete zwei mittelständige Unternehmen aus Schwaben ein Millionenschaden: Sie sind Trickbetrügern aufgegessen. Die Masche war in beiden Fällen dieselbe: Die versprochenen Großaufträge gab es nie und die Vermittlungs-Provision war weg. Zwei der Täter wurden in dieser Woche schuldig gesprochen. Zwei andere mutmaßliche Mittäter befinden sich noch auf freiem Fuß. 

Geschäftsmann mit Geldscheinen und langer Nase
© pathdoc - shutterstock

Turmuhren für Indien

2015 stellte sich der Haupttäter – ein 52 jähriger Mann aus Offenbach – als angeblicher Vertreter einer indischen Unternehmensgruppe bei einem Uhrenhersteller aus dem Schwarzwald vor. Er wolle einen Auftrag von über 14 Millionen Euro vergeben. Es gehe um 14 Turmuhren. Im darauffolgenden Jahr schlüpfte der 52–Jährige gegenüber einem anderen Unternehmen in die Rolle eines Vertreters einer Firma aus Hongkong. Diesmal sollten 300 Warnbaken für 15 Millionen Euro geliefert werden.

Die Aufträge waren in beiden Fällen frei erfunden. Es ging den Tätern einzig und allein um die Bargeld-Provision für die Vermittlung der Aufträge. Für die Uhren sollte eine Provision von 700.000 Euro und für Warnbaken eine Provision in Höhe von einer Million Euro fällig werden.

Filmreifer Austausch

In beiden Fällen sollte die Provision für die Aufträge in einem Bankschließfach hinterlegt werden. Vor Vertragsunterzeichnung bestand der Haupttäter auf eine Überprüfung der Geldscheine. Wie die Stuttgarter Tageszeitung weiter berichtet, kam es in einem günstigen Moment zum trickreichen Austausch der Umschläge durch einen Mittäter. Als die Unternehmer später misstrauisch wurden und die Umschläge aus dem Schließfach nahmen, fanden sie als Inhalt nur wertlose Papierschnipsel vor.

Mehrjährige Freiheitsstrafe für den Haupttäter

Der Gericht verurteilte den einschlägig vorbestraften Haupttäter zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten wegen schweren Diebstahls. Außerdem ordnete das Gericht die Einziehung seines Beuteanteils in Höhe von 600.000 Euro an.

Sein Mitangeklagter kam mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten davon. Sein Anteil von 50.000 Euro soll ebenfalls eingezogen werden.

Weiterhin unbekannt ist die Identität der anderen Helfer. Laut dem SWR sollen die Verurteilten von einer Frau namens Ariana und einem Mann mit Hut bei ihrem Austauschmanöver unterstützt worden sein.

Warum der Trickbetrüger ein Dieb ist

Auch wenn bei den Tätern salopp von Trickbetrügern die Rede ist, handelt es sich im juristischen Sinn um Diebe: Voraussetzung des Betruges ist nämlich die irrtumsbedingte Vermögensverfügung. Vermögensverfügung bedeutet in diesem Zusammenhang die freiwillige Minderung des eigenen Vermögens. Diese muss in Folge eines Irrtums geschehen, welchen der Täter beim Opfer hervorgerufen hat. Für den Diebstahl ist jedoch eine Wegnahme, also ein Bruch des Gewahrsams, erforderlich. 

Zwar wurden die Opfer unterm Strich hinters Licht geführt, allerdings muss hier ganz genau darauf geachtet werden, wie die Situation beim Vertauschen der Umschläge aussah: Die Opfer wollten durch die Übergabe nämlich gerade nicht eine Verschiebung des Vermögens veranlassen, sondern lediglich eine Überprüfung der Scheine ermöglichen. Sie haben das Gewahrsam an den Umschlägen also noch nicht verloren. In der Übergabe liegt lediglich eine Lockerung des eigenen Gewahrsams, die dann durch den Austausch der Umschläge zu einem Gewahrsamsbruch, also der Wegnahme führte. Daher lautete der Schuldspruch auf Diebstahl und nicht auf Betrug.

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