Glosse: Verbraucher sind nicht dumm

Veröffentlicht: 18.10.2018 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 18.10.2018

Liebe Richter,

ich weiß, ihr wollt uns – die Verbraucher – nur schützen. Dabei sollt ihr euch an einem durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Verbraucher orientieren. Es geht quasi um den Durchschnitt der Gesellschaft, der in der Regel dazu in der Lage ist, zu lesen und selbstständig Verträge abzuschließen. Der Durchschnittsverbraucher darf sogar den Führerschein machen und Auto fahren, ohne dabei unter Betreuung gestellt zu werden.

Aber jetzt mal ganz ehrlich: Wenn ich mir dann so manche Urteile durchlese, frage ich mich, für wie blöd ihr uns eigentlich haltet.

Wenn auf einer Packung „zu verwenden wie” steht, dann ist uns schon bewusst, dass es sich dabei um etwas Vergleichbares und nicht um etwas Gleiches handelt. Sonst würde da ja „ist gleich” stehen.

Wenn nun also auf einer Cremefine steht, dass diese wie Crème fraîche zu verwenden ist, ist doch absolut klar, dass kein Crème fraîche drin ist. Ich erwarte als Verbraucher auch nicht, dass es sich bei Cremefine um eine fettreduzierte Crème fraîche handelt. Würde ich so ein Produkt wollen, würde ich einen Becher kaufen, wo “Crème fraîche, fettreduziert” draufsteht, und nicht etwa ein Produkt, was zu verwenden ist wie das Original. Zumal Crème fraîche per Definition einen Mindestfettgehalt von 30% haben muss und die Cremefine mit ihren 15% auch bei starkem Bemühen nie das Original sein wird. Im Rahmen ihrer Möglichkeit tut sie lediglich das Beste, eine gewisse Ähnlichkeit zu erreichen.

Ich sehe an der Stelle nicht, wovor genau ich geschützt werden soll.

Anders gesagt:

Wenn ich ein vegetarisches Ersatzprodukt kaufe, auf dem steht, dass man es wie ein normales Schnitzel zubereiten kann, erwarte ich doch auch nicht, dass da plötzlich totes Tier drin ist.

Ja, es gibt Werbung, die tatsächlich verwirrend ist und uns in die Irre führt: Zum Beispiel finde ich es sehr irritierend, wenn auf einem Joghurtbecher eine Himbeere abgebildet ist, die Himbeere den Becher aber nie von innen gesehen hat. Irritierend ist auch, dass sich die Milchschnitte mit ihren fast 120 Kalorien immer noch als leichter Snack präsentieren darf. Hier ist dann wiederum der Verbraucher in der Verantwortung, das Kleingedruckte auf der Verpackung richtig zu lesen. Merkwürdig, oder?

Also bitte liebe Richter: Denkt doch – auch den Händlern zuliebe – bei der Beurteilung daran, dass wir erwachsene Menschen sind und schon allein über die Straße gehen dürfen.

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