Onlinebewertungen: Yelp zu mehrfachem Schadenersatz verurteilt

Veröffentlicht: 14.11.2018 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 10.12.2018

Weil nicht nicht alle abgegebenen Bewertungen in das Gesamtergebnis eingeflossen sind, wurde Yelp gleich zu mehrfachem Schadenersatz verurteilt.

Yelp App
© dennizn / Shutterstock.com

Die ehemalige Weltmeisterin im Bodybuilding, Renate Holland, hat Yelp vor dem Oberlandesgericht München auf Unterlassung verklagt. Sie ist Betreiberin mehrerer Fitnessstudios, die beim Bewertungsportal Yelp gelistet sind. Die Bewertungen für drei Studios fielen schlecht aus – schlechter als sie hätten sein müssen. Für das Gesamtergebnis berücksichtigte das Unternehmen nämlich nur ausgewählte Kundenbewertungen.

Yelp: Bis zu 95 % der Bewertungen nicht relevant für Gesamtergebnis

Yelp setzte dazu eine Empfehlungssoftware ein, die abgegebene Bewertungen nach mehreren Kriterien auswählte und und so in die Kategorien „empfohlen“ oder eben „nicht empfohlen“ einordnete, wie lto berichtet. Bewertungen von wenig aktiven Nutzern landeten in der zweiten Kategorie und wurden damit nicht in der Gesamtbewertung berücksichtigt. Die Fitnessstudios erhielten auf dieser Grundlage eine Bewertung mit zwei, bzw. drei von fünf möglichen Punkten – viele bessere Bewertungen, die von neuen oder eben wenig aktiven Nutzern abgegeben wurden, waren nicht eingeflossen: Bis zu 95 Prozent der einzelnen Bewertungen würden sich nicht im Gesamtergebnis widerspiegeln, so lto weiter.

Verfahren widerspreche dem Wesen eines Bewertungsportals

Laut Urteil des OLG München widerspreche dieses Verfahren dem, was Nutzer von Bewertungsportalen erwarten würden: Eine Auswertung aller vorliegenden Bewertungen. Da Yelp die Kunden-Bewertungen aber selbst nochmal bewertete, stelle das Endergebnis eine eigene Aussage des Unternehmens dar; statt einer Tatsachenbehauptung handelt es sich somit eher um eine Meinungsäußerung. Yelp hingegen hält diese Art der Filterung für notwendig, um manipulierte Kundenbewertungen von verwertbaren zu trennen. Das Portal lieferte überdies aber keinen das Gericht überzeugenden Grund dafür, warum die Fitnessstudios am Ende schlechter bewertet wurden. In einer Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit von Yelp und den Rechten der Klägerin ordnete das Gericht letztere darum auch als gewichtiger ein.

Insgesamt widerspreche laut der Entscheidung des Gerichts die Gesamtbewertung von Yelp dem eigentlichen Wesen eines Bewertungsportals, teilt lto weiter mit. Der Großteil der Bewertungen werde aussortiert, erkennbar sei das für die Nutzer jedoch nicht ohne weiteres gewesen. Dadurch entstehe mehr ein verzerrtes als ein hilfreiches Gesamtbild. Die Betreiberin soll etwa 800 Euro Schadenersatz zzgl. Zinsen pro Fitnessstudio erhalten.

Die Bewertungspraxis von Yelp war bereits Gegenstand diverser Gerichtsverfahren, welche bisher jedoch zu Gunsten des Portals ausgingen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Revision zugelassen wurde.

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