EU-Richtlinie birgt Risiko für kleine Internetshops

Veröffentlicht: 06.03.2013 | Geschrieben von: Redaktion | Letzte Aktualisierung: 06.03.2013

EU FlaggeDas Europäische Parlament hat einen Entwurf einer neuen Richtlinie („Verbrauchervertragsrichtlinie“) vorgelegt, nach der Online-Händler ihre Waren künftig grundsätzlich in allen 27 EU-Staaten anbieten müssen. Das berichtete die Financial Times Deutschland. Bisher gilt die in Deutschland durch das Grundgesetz garantierte Vertragsfreiheit: Händler können selbst festlegen, in welche Länder sie liefern möchten, weil sie etwa dem Aufwand und dem rechtlichen Risiko eines größeren Vertriebsgebiets aus dem Weg gehen wollen.

Würde der Vorschlag des Europäischen Parlaments umgesetzt, müssten deutsche Unternehmen, die beispielsweise Ersatzteile in ein beliebiges EU-Land vertreiben, dort auch einen Kundendienst anbieten. „Dann müssten sie die Verbraucherrechte in 27 Ländern beherrschen und sich der Gefahr aussetzen, zum Beispiel in Polen oder Malta verklagt zu werden“, sagte Rechtsexperte Christian Groß vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) der Zeitung.

Falls die Richtlinie in Kraft tritt, kommt auf die Händler auf jeden Fall eine Menge Arbeit zu: Der DIHK hält es der Financial Times zufolge für nötig, dass die Unternehmen ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen so ausgestalten, dass sie mit den jeweiligen Rechtsnormen in den Herkunftsländern ihrer Kunden aus den 27 EU-Staaten übereinstimmen. Ansonsten könnten Abmahnungen drohen. Dies würde für kleinere Internetshops schwierig, folgert DIHK-Jurist Christian Groß. Und es könnte zu einer Verdrängung durch große Unternehmen wie Amazon führen. Nur diese könnten es sich leisten, die zusätzlichen Kosten und juristischen Risiken zu tragen, so Groß.

Die neue Richtlinie ist Teil einer Reform des Verbraucherrechts, die allen EU-Bürgern automatisch Zugriff auf jedes Angebot in der gesamten Staatengemeinschaft verschaffen soll. Doch die Händler sind es, die sich für das in jedem Land unterschiedliche Verbraucherrecht fit machen müssen. Ursprünglich sollten die Rechte auf der Verbraucherseite europaweit vereinheitlicht werden, was laut DIHK-Experte Groß aber an den „Egoismen der Mitgliedsstaaten“ gescheitert sei. Auch Deutschland hatte die Harmonisierung nicht mittragen wollen.

Am 8. oder 9. März dieses Jahres wollen die 736 Mitglieder des Europäischen Parlaments über die Verbrauchervertragsrichtlinie abstimmen. Das Europäische Parlament ist das einzige direkt gewählte Organ der Europäischen Union und repräsentiert die europäische Bevölkerung unmittelbar. Dann müssen auch noch der Europäische Rat und eventuell die EU-Kommission zustimmen. EU-Richtlinien sind Gesetzgebungsakte, die die einzelnen Mitgliedstaaten in ihr jeweiliges nationales Recht umsetzen müssen, wobei sie dabei aber auch über einen gewissen Spielraum verfügen.

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