Was Mitbewerber tun, um ihre Konkurrenz auszuschalten

Veröffentlicht: 21.07.2014 | Geschrieben von: Nadja Naumann | Letzte Aktualisierung: 21.07.2014

Anfang Juli reichte Ubervita eine Klage am Amtsgericht von Seattle, Washington, gegen Unbekannt ein. Darin ging es um anonym abgegebene Bewertungen auf dem Amazon-Marktplatz des Unternehmens und andere wettbewerbswidrige Taktiken, die offensichtlich von einem Mitkonkurrenten abgegeben wurden. Dieser Fall dürfte wieder die Diskussionen um anonyme Bewertungen anfachen.

Anonyme Bewertungen

(Bildquelle Anonyme Bewertungen: Tyler Olson via Shutterstock)

Ubervita ist einer der Top-Seller von Nahrungsergänzungsmitteln, welche laut den Akten des Amtsgerichts Seattle zu den am meisten verkauften und am besten bewerteten Produkten in dieser Sparte zählen sollen. Anfang dieses Jahres begannen jedoch Unbekannte – mutmaßliche Konkurrenten des Händlers  - Bewertungen der Produkte zu manipulieren oder sich sogar als Ubervita selbst auszugeben.

Die Klagepunkte

In den Akten sind fünf Klagepunkte zu finden: unlauterer Wettbewerb, Verunglimpfung von Produkten, Geschäftsschädigung, unerlaubte Einflussnahme und unlauterer Wettbewerb nach Washingtoner Gesetz. Dabei wandten die Beklagten unerlaubte Mittel an, um dem Mitkonkurrenten zu schaden.

Zum einen gaben die Beklagten Massenbestellungen auf, um das Bestellsystem von Amazon zu manipulieren. Dieses gab an, dass die Ware „ausverkauft“ sei, womit weitere Bestellungen von echten Käufern zeitweise nicht möglich waren. Außerdem schickten die Unbekannten E-Mails im Namen von Ubervita an Amazon und behaupteten, dass das Unternehmen gefälschte Produkte verkaufe. Das führte dazu, dass Amazon den Verkauf der Produkte vorrübergehend verzögerte und der Online-Händler Verluste in Kauf nehmen musste.

Des Weiteren stellten die Beklagten eine Anzeige in Ubervitas Namen bei Craig’s List ein, in der 10 US-Dollar für positive Bewertungen von Ubervita-Produkten geboten wurden. Auf diese wiesen die Unbekannten schließlich in einer Bewertung des Händlers hin: „Bezahlte Bewertungen! […] Wie viele Leute überzeugten mich die vielen positiven Bewertungen, aber jetzt weiß ich nicht, ob das, wofür ich bezahlt habe, auch wirklich funktioniert!“

Zu guter Letzt veröffentlichten die Beklagten gefälschte negative Kommentare, in denen ebenfalls auf die anderen Anschuldigungen hingewiesen wurde (bezahlte positive Bewertungen und gefälschte Produkte). Die Kommentare der Beklagten verweisen zudem aufeinander, was den Eindruck erweckt, dass es mehrere unzufriedene  Kunden gibt.

Das Problem mit den anonymen Bewertungen

Das Hauptproblem dieses Falls auf Amazon besteht auch hier wieder in den oft kritisierten anonymen Bewertungen. Erst vor kurzem legte der BGH in einem Grundsatzurteil fest, dass anonyme Nutzer auch anonym bleiben dürfen. Der Fall bezog sich zwar auf Bewertungsplattformen, lässt sich jedoch ebenso auf Online-Marktplätze übertragen. Negative Kommentare sind natürlich per se rechtens und stehen jedem im Rahmen der Meinungsfreiheit zu.

Selbstverständlich müssen negative Bewertungen den Tatsachen entsprechen und sollten keine Schmähkritik, wie zum Beispiel Beleidigungen enthalten. Wie man sich als Online-Händler bei ungerechtfertigten negativen Bewertungen verhalten sollte, muss in jedem Fall einzeln abgewogen werden, aber ganz machtlos ist man nicht. Welche Möglichkeiten es gibt, haben wir in unserem Rechtstipps bereits behandelt.

Zeit, dass sich etwas ändert

Wie die Klage von Ubervita zeigt, werden anonyme Bewertungen immer mehr zu einem Problem und die momentane Rechtsprechung scheint nicht auf die Zeit des Internets eingestellt zu sein. Die Reichweite solcher Bewertungen kann einen immensen Schaden verursachen und in ungerechtfertigten Fällen unschuldige Online-Händler in den finanziellen Ruin treiben.

Das Amtsgericht Seattle hat den Antrag von Ubervita auf die Enthüllung der Identität der Beklagten angenommen und fordert nun Amazon und Craig’s List dazu auf, die Identität Preis zu geben. Sollten diese der Aufforderung Folge leisten, könnte dies einige Veränderungen im Online-Handel mit sich bringen und der Fall als Präzedenzfall dienen.

 

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