E-Mail-Adresse ist Pflicht

Veröffentlicht: 13.08.2014 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 13.08.2014

Um unnötig überfüllte Postfächer durch automatisch generierte SPAM-Mails zu vermeiden, möchten einige Online-Händler gerne auf die Angabe der E-Mail-Adresse auf der Webseite verzichten und stattdessen lediglich ein Kontaktformular bereit halten. Doch das ist nach einem aktuellen Urteil des Kammergerichts Berlin nicht zulässig: Die Angabe der E-Mail-Adresse ist Pflicht und kann nicht durch ein Kontaktformular ersetzt werden.

(Bildquelle E-Mails: Pathompong Chai-onnom via Shutterstock)

E-Mail-Adresse muss angegeben werden

Die Vorschrift des § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG gebietet die Angabe einer Adresse, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglicht, einschließlich der Adresse der elektronischen Post. Das ist die E-Mail-Anschrift.

Online-Kontaktformular ersetzt E-Mail-Angabe nicht

Ein Online-Kontaktformular ersetzt die Angabe der E-Mail-Anschrift nicht, so das Kammergericht. Dafür nennt das Gericht viele Gründe, beispielsweise, dass sich der Verbraucher in ein vom Unternehmer vorgegebenes Formular "zwängen" lassen müsse. Anders als bei einer E-Mail müsse eine bestimmte Rubrik gewählt werden und die Zeichenzahl sei begrenzt. Dies alles stelle den Nutzer schlechter, als wenn er eine E-Mail nach freiem Gutdünken mit beliebiger Zeichenanzahl schreibt und mit Anhängen beliebiger Anzahl versieht.

Zudem habe es der Nutzer nicht in der Hand, auf welchem Weg seine Nachricht im Online-Formular abgesendet wird. Sie ist nach dem Klicken auf "Senden" in der Regel erst einmal im virtuellen Nichts verschwunden und nur im günstigen Fall tauche allenfalls ein Fenster "Vielen Dank für Ihre Nachricht auf“. Der Nutzer könne hierbei den Absendevorgang nur über Umstände dokumentieren.

Auch Faxnummer ersetzt E-Mail-Angabe nicht

Auch die Auffassung des Abgemahnten, die Angabe der E-Mail-Anschrift sei beim Anbieten eines entsprechenden „Ersatzes“ entbehrlich, widerspricht dem Recht. Eine Telefaxnummer ist keine E-Mail-Anschrift, mithin keine Adresse der elektronischen Post. Das Gericht berücksichtigt, dass jeder Internetnutzer E-Mails verschicken kann, aber nicht jeder Internetnutzer, schon gar nicht, wenn er Verbraucher ist, ein Telefaxgerät besitzt. Außerdem sei der Telefaxversand in der Regel kostenträchtiger als der E-Mail-Versand und auch zeitaufwändiger.

Auch Telefonnummer ersetzt E-Mail-Angabe nicht

Eine Telefonnummer ersetzt keine E-Mail-Anschrift, weil sie keine Adresse der elektronischen Post darstellt. Sie ist dieser auch nicht gleichwertig. Das gesprochene Wort ist flüchtig, man kann es nicht dokumentieren, jedenfalls nicht ohne Weiteres. Die telefonische Kommunikation hinterlässt, auch wenn sie als eine unmittelbare und effiziente Kommunikation angesehen werden kann, keine greifbaren Spuren. Nicht wenige schreiben (und lesen) lieber, als dass sie reden (und zuhören).

 

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