Falsch verrechnet: Amazon schummelt bei Gutscheinen

Veröffentlicht: 18.08.2014 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 18.08.2014

Amazon muss sich zur Zeit gegen zahlreiche Widersacher und Kritiker zur Wehr setzen: In einem aktuellen Rechtsstreit musste der Versand-Riese eine Niederlage einstecken, weil er Gutscheine falsch verrechnet und damit zum Nachteil der Kunden gehandelt hatte. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sieht im Urteil des LG München einen Sieg für die Nutzer.

Gutscheine im Online-Handel

(Bildquelle Gutschein: Alina Ku-Ku via Shutterstock)

Amazon-Gutscheine wurden anteilig angerechnet

Amazon hat es sich nach eigenen Aussagen zur Aufgabe gemacht, der größte Online-Händler der Welt zu werden und die eigenen Kunden mit immer neuen Angeboten und Services in den Shopping-Himmel zu befördern. Doch wie das Landgericht München in einem aktuellen Urteil feststellte, nutzt auch der Konzern von Jeff Bezos zum Teil irreführende Geschäftspraktiken, um Kunden zu täuschen und selbst einen Vorteil für sich herauszuschlagen (Az: 17 HK O 3598/14). Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen Amazons rechtswidrigen Umgang mit Gutscheinen.

Das Unternehmen hatte Gutscheine in bestimmten Fällen zum Nachteil der Kunden verrechnet: Mittelpunkt des Rechtsstreits waren dabei jene Gutscheine, die bei bestimmten Aktionen oder aus Kulanz an die Verbraucher verteilt und laut Verbraucherzentrale „anteilig auf die Einzelkaufpreise“ angewendet wurden. Nutzten Kunden solche Gutscheine bei Sammelbestellungen und machten im Anschluss bei einem Teil der Bestellung von ihrem Widerrufsrecht gebrauch, so wurde ihnen nicht der gesamte Warenwert zurückerstattet. Grundlage dieser Vorgehensweise war die anteilige Verrechnung des eingelösten Gutscheins.

Gutscheine: Nutzer erwarten Kundenfreundlichkeit

Ein Beispiel: Amazon verteilt einen Gutschein über 20 Euro, den sich Kunden jedoch erst anrechnen lassen können, wenn sie bei ihrem Kauf einen Warenwert von 60 Euro erreichen. Bestellt der User zwei Produkte für je 50 Euro (Gesamtwert 100 Euro), so muss er durch den 20 Euro-Gutschein nur 80 Euro bezahlen. Schickt er im Nachhinein eines der Produkte wieder zurück, so bekam er in der Vergangenheit nicht 50 Euro von Amazon zurückerstattet, sondern nur 40, weil der Online-Händler argumentierte, via Gutschein 10 Euro auf den einen und 10 Euro auf den anderen Artikel angerechnet zu haben.

Bei vier bestellten Produkten und einem 10 Euro Gutschein würde Amazon also jeweils 2,50 Euro vom Erstattungswert abziehen, weil der Gutscheinwert immer auf die Produktanzahl der Shoppingtour aufgeteilt wird.

„Die Bedingungen zur Verrechnung der Gutscheine im Nachhinein einseitig zum Nachteil der Kunden zu verändern, ist rechtswidrig. Verbraucher werden durch ein solches Vorgehen getäuscht“, kommentierte Juristin Dunja Richter von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg laut Golem. Das Urteil hat zur Folge, dass Amazon in Zukunft die Kunden genau und unmissverständlich aufklären muss, zu welchen Bedingungen die Gutscheine eingelöst werden können. Die besprochenen „Tricks“ wurden dem Versandhändler dementsprechend untersagt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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