Arbeitsrecht

Bundesrat stimmt Brückenteilzeit zu

Veröffentlicht: 26.11.2018 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 06.07.2022
Waage mit Buchstaben-Würfel. Auf der einen Seite "Life", auf der anderen "Work" und in der Mitte ein Männchen.

Der Gesetzesentwurf zur Brückenteilzeit ist viel diskutiert und wurde nun – wie Juris berichtet – vom Bundesrat gebilligt. Bei der Einführung der Brückenteilzeit geht es darum, Leben und Arbeit flexibler miteinander vereinbaren zu können. Beschäftigte sollen die Möglichkeit haben, ihre Arbeitszeit für einen bestimmten Zeitraum reduzieren zu können, ohne sich darum sorgen zu müssen, danach nicht wieder in die Vollzeitbeschäftigung zurückkehren zu können. Anspruch auf Brückenteilzeit haben Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 45 Mitarbeitern. Für Unternehmen mit 46 bis 200 Arbeitnehmern gilt eine sogenannte Zumutbarkeitsgrenze: Diese Betriebe müssen nur jedem 15. Beschäftigten den Anspruch gewähren.

Arbeitnehmer hingegen haben den Anspruch, sobald der Arbeitsvertrag ein halbes Jahr läuft. Ab diesem Zeitpunkt können sie in eine befristete Teilzeit wechseln. Wie lang dieser Zeitraum ist, muss vorher festgelegt werden; er muss aber zwischen einem und fünf Jahren liegen. Besondere Gründe, wie etwa die Pflege eines Verwandten oder die Elternschaft, müssen nicht geltend gemacht werden. Nach Ablauf der befristeten Teilzeit haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Rückkehr zur Vollzeit. Der Anspruch wird im Teilzeit- und Befristungsgesetz zu finden sein. In Kraft treten soll die Gesetzesänderung am 01.01.2019.

Kritik aus dem Bundestag

Wie der Seite des Bundestags zu entnehmen ist, gab es in der Lesung zum Gesetzentwurf einiges an positiver und negativer Kritik. So zeigt sich Hubertus Heil (SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales, überzeugt: Das Gesetz solle dabei helfen, die Arbeit passend zum Leben zu gestalten und nicht umgekehrt. Er ist überzeugt, dass dies der richtige Weg aus der Teilzeitfalle heraus ist. CDU/CSU und FDP sehen auch die Seite der Arbeitgeber. Der Entwurf ginge an der Realität vorbei. Man könne in einem Betrieb nicht einfach den einen Arbeitgeber durch den anderen ersetzen. Außerdem kritisiert Till Mansmann von der FDP: „In zwei Jahren werden Sie hier stehen und den Anstieg von Teilzeit-Arbeit beklagen.“ Den Grünen hingegen geht das Gesetz nicht weit genug. „Aber für die Frauen, die heute schon in Teilzeit sind, wird sich nichts ändern“, wirft Beate Müller-Gemmeke der Regierung vor.

Meinung von Verbänden und Gewerkschaften

Das Gesetz kommt weder beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) noch beim Arbeitgeberverband Gesamtmetall gut an. Der DGB kritisiert, dass der Anspruch nur bei Betrieben mit mehr als 45 Arbeitnehmern besteht. Auch die Zumutbarkeitsgrenze kommt nicht gut an: Diese schließe einen erheblichen Teil der Beschäftigten aus. Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall hingegen moniert die Einmischung des Staates in die Privatwirtschaft: „Das Arbeitsverhältnis ist ein zweiseitiger Vertrag, an den beide Vertragsparteien gebunden sind. Der Gesetzgeber verschiebt dieses Grundverständnis hin zu einem einseitig allein vom Arbeitnehmer frei gestaltbaren Vertragsverhältnis.“, heißt es in einer Stellungnahme.

Auch aus der Rechtswissenschaft gibt es negative Töne: „Ungleiches wird gleich behandelt. Wer seine Mutter pflegen will, wird genauso gestellt wie der, der sein Golf-Handicap verbessern will“, heißt es in einer Stellungnahme von Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Gregor Thüsing.

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