Polen verlangt Steuerdaten

Steuerstrafverfahren gegen Amazon-Pan-EU-Händler

Veröffentlicht: 03.12.2018 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 03.12.2018
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Viele Händler machen von Amazons Versandservice Gebrauch: Fulfillment by Amazon oder auch FBA genannt, ist ein Service, der Händlern den Versand eigentlich erleichtern soll. Dieser muss das ganze Prozedere der Verkäufe nicht mehr selbst abwickeln. Bei FBA lagert das Unternehmen die Waren für die Händler ein. Wird ein Produkt gekauft, so kümmert sich Amazon um Verpackung und Versand. Auch die Retouren laufen über diesen Service ab (wir berichteten).

Genau dieser Service könnte Händlern jetzt zum Verhängnis werden.

Lager in Polen und Tschechien

Amazon hat unter anderem auch Versandzentren in Polen und Tschechien. Zuerst wurden versucht, den Händlern die Nutzung dieser Zentren durch günstigere Tarife schmackhaft zu machen. Als das nicht zog, wurde Amazons Strategie aggressiver: Die Kosten für den Versand aus Lagerzentren in Deutschland wurden angehoben. Das führte dazu, dass viele Händler ihre Ware letzten Endes doch in den polnischen Zentren einlagern ließen. Problematisch ist hierbei allerdings der Umstand, dass sich die Händler durch die Einlagerung in Polen und Tschechien umsatzsteuerpflichtig machen. Darauf wies Amazon auch in einer E-Mail hin:

„WICHTIG: Die Lagerung von Produkten in Polen und der Tschechischen Republik hat umsatzsteuerliche Pflichten für Ihr Geschäft zur Folge und kann weitere Meldungspflichten wie z.B. Intrastat-Meldungen auslösen.“ (wir berichteten)

Polen leitet Steuerstrafverfahren ein

Wie t3n berichtet, zieht Polen nun Konsequenzen: Die Finanzbehörden planen, Händler, die bis jetzt ihre gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuererklärung nicht abgegeben haben, mit „drakonischen” Strafen im vierstelligen Bereich zu belegen. Davon sind nicht nur Händler betroffen, die von der Amazon-Dienstleistung Amazon-Pan-EU Gebrauch machen. Die Pflicht trifft auch Händler, die ihre Waren lediglich aus Kostengründen in Polen lagern, ansonsten aber nur Verkäufe innerhalb Deutschlands abwickeln.

Nach polnischem Recht müssen ausländische, umsatzsteuerlich registrierte Unternehmer monatlich einen digitalen Umsatzsteuer-Datensatz, das Standard Audit File-Tax, abgeben. Dies gilt auch seit dem 01.07.2018 für Kleinunternehmen, so t3n weiter. Da die polnische Finanzverwaltung erste Steuerstrafverfahren einleitet, sollten Händler, die diese Steuerdaten für das laufende Jahr noch nicht nach Polen geliefert haben, das dringend nachholen.

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