Vorschlag von Barley

Müssen Facebook und Twitter bald Musterklagen fürchten?

Veröffentlicht: 15.01.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 15.01.2019
Katarina Barley im Bundestag

Die Machenschaften eines 20-jährigen haben in den vergangenen Wochen hohe Wellen geschlagen: Der junge Mann hat die persönlichen Daten von Politikern und Prominenten ausgespäht und auf Twitter veröffentlicht (wir berichteten). Motiv für die Tat war wohl die Verärgerung über öffentliche Statements der Betroffenen.

Obwohl hier die Hauptschuld bei einer einzelnen Person liegt, heizen diese Geschehnisse die Diskussionen um Twitter, Facebook und Co. an. Für eines sind die sozialen Plattformen nämlich ganz sicher nicht bekannt: Eine solide Datenschutzpolitik.

Zwar versprechen die Plattformen, dass ihnen der Schutz der Daten am Herzen liegt; viel getan wird dafür aber nicht. Das sieht man schon allein daran, wie schwer sich Facebook damit tut, seine Datenschutzrichtlinien so anzupassen, dass es für europäische Nutzer möglich ist, Seiten auf der Plattform im Sinne der DSGVO zu betreiben (wir berichteten).

Barley zur Musterfeststellungsklage

Beck-Aktuell zufolge denkt Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) daher über eine Musterklagen gegen Facebook und Twitter nach. „Sollten im Zusammenhang mit dem Datenleak Haftungsansprüche gegen Unternehmen bestehen, könnten betroffene Verbraucher sie gemeinsam im Rahmen einer Musterfeststellungsklage geltend machen", wird die Politikerin dazu zitiert.

Ziel der Klagen könne es sein, festzustellen, ob die sozialen Medien alles ihnen Mögliche unternommen hätten, um eine solche Datenkatastrophe zu verhindern.

Musterklage seit November möglich

Im Zuge der Dieselaffaire ist es seit dem 01.11.2018 möglich, Musterfestellungsklagen einzureichen. Das vor allem aus den USA bekannte Prinzip soll es Verbrauchern einfacher machen, ihre Rechte durchzusetzen. Grundsätzlich geht es darum, Fragen zu klären, ohne das Risiko eines eigenen Prozesses eingehen zu müssen. Strittige Punkte in einem Rechtsstreit können von Verbraucherverbänden im Musterprozess grundsätzlich geklärt werden.

Kläger im Musterfeststellungsverfahren ist dabei ein Verbraucherverband. Dieser kann Klage beim zuständigen Oberlandesgericht einreichen. Anschließend können sich im Zeitraum von zwei Monaten Verbraucher dem Prozess anschließen. Voraussetzung ist, dass sich mindestens 50 Personen an die Klage dran hängen. Ein großer Vorteil ist an dieser Stelle, dass der Prozess für die Verbraucher kostenlos ist. Das Prozessrisiko trägt allein der Verband. Gewinnt dieser den Prozess müssen die Verbraucher aber einzeln ihren Schaden beim Beklagten geltend machen, da die Höhe des Schadensersatzes vom Einzelfall abhängt.

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.