Ökodesign-Richtlinie

Goodbye Wegwerftrend? EU beschließt Regelungen

Veröffentlicht: 22.01.2019 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 22.01.2019
Eco Stadt

In Brüssel haben sich die EU-Kommission und die EU-Mitgliedstaaten auf neue gesetzliche Anforderungen im Bereich des Ökodesigns geeinigt. Egal ob Waschmaschinen, Fernseher oder Leuchtmittel: Haushaltsgeräte sollen nicht mehr nur energieeffizienter werden, es soll künftig auch Vorgaben zur Ressourcenschonung und Verbraucherfreundlichkeit geben – eine Art Novum in diesem Bereich der Gesetzgebung. Leichtere Reparaturen, längere Nutzbarkeit und einfacheres Recycling stehen im Fokus.

Es geht nicht nur um Energie

Die Ökodesign-Richtlinie der EU regelt seit 2009 vor allem den Energiebedarf von Geräten im Haushalt. Doch neben der Energie gibts es auch andere Ressourcen die für solche Geräte genutzt werden, und auf die man in der EU nun auch einen Blick werfen möchte. „Wachsende Elektroschrott-Berge verschlingen begrenzte Ressourcen, die Nutzung der Geräte heizt unser Klima an. Mit der Ökodesign-Richtlinie konnten schon enorme Erfolge bei der Steigerung der Energieeffizienz von Geräten erreicht werden. Es war höchste Zeit, die Vorgaben nun auch auf den Verbrauch von anderen Ressourcen auszuweiten“ kommentiert Irmela Colaco vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND).

Leuchtmittel sollen nicht mehr fest verbaut werden dürfen

Laut Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) sehen die neuen Regeln etwa vor, dass LED-Leuchtmittel künftig nicht mehr fest verbaut werden. Zur Zeit ist noch das Gegenteil der Fall: Vielfach sind die zwar energiesparenden Leuchtmittel so mit der Lampe verbunden, dass ein Austausch nicht oder nur im Wege einer teuren Reparatur möglich ist. Statt lediglich nur dem Leuchtmittel unterliegt so die gesamte Lampe einer begrenzten Laufzeit und wird zum Wegwerfprodukt.

Reparaturen werden vereinfacht

Dies führt zum nächsten Aspekt, der sich voraussichtlich ab 2021 ändern wird: Die Reparaturfähigkeit von elektrischen und elektronischen Geräten. Zum ersten Mal wird nämlich ein Recht auf bestimmte Ersatzteile begründet, für diese wurde außerdem eine maximale Lieferfrist von 15 Tagen vorgesehen. Einen Haken gibt es jedoch insbesondere für kleine, unabhängige Reparaturdienstleister. „Es ist höchst problematisch, dass Repaircafés und Einzelverbraucher nicht beliefert werden müssen und unabhängige Reparaturbetriebe weiter diskriminiert werden können“, äußerte Johanna Sydow, Rohstoffexpertin von Germanwatch und Koordinatorin des Runden Tischs Reparatur.

Den neuen Regelungen müssen nun noch das EU-Parlament sowie der Ministerrat zustimmen, damit sie ab September 2021 gelten. Mit der Zustimmung werde aber von Beobachtern gerechnet, teilt der VZBV mit.

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