Mehr Transparenz auf Plattformen

P2B-Verordnung: Mehr Fairness und Transparenz für Unternehmen auf Plattformen [Update]

Veröffentlicht: 08.07.2020 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 04.08.2020
Mini-Buisness-Männer stehen auf Treppchen aus Holz.

Wer im Bereich des E-Commerce tätig ist, ist sich der Abhängigkeit von sogenannten Rankings bewusst: Dies gilt für Händler, die auf Marktplätzen, wie etwa Amazon und Ebay unterwegs sind, genauso wie für Händler, die mit ihren eigenen Shops in Vergleichsportalen auftauchen oder ihre digitalen Waren in App-Stores anbieten. Wer schlecht gerankt wird, hat kaum Chancen, einen guten Umsatz zu generieren. Genau so ist es, wenn der eigene Account ohne ersichtliche Gründe vom Plattformbetreiber gesperrt wird.

Hier setzt die Plattform-to-Business-, kurz P2B-Verordnung an: Durch mehr Transparenz und Fairness auf Onlineplattformen soll mehr Wettbewerb und vor allem Rechtssicherheit für Unternehmen geschaffen werden.

Dies soll laut Händlerbund durch minimale Regulierung (sogenannter Light-Touch-Ansatz) erreicht werden. Grundlegend geht es darum, ein Level-Playing-Field zu erschaffen: Jeder Anbieter soll sich an die gleichen Spielregeln halten.

Für welche Plattformen gilt die Verordnung?

Die Verordnung gilt für Marktplätze, App-Shops, Social-Media-Tools, wie etwa Fanpages auf Facebook und Preisvergleichs-Tools. All diese Dienstanbieter werden durch die Verordnung zu mehr Transparenz verpflichtet: So müssen die angewendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen künftig in klar verständlicher Sprache gefasst sein. Aus den Geschäftsbedingungen muss außerdem klar hervorgehen, aus welchen Gründen beispielsweise Beschränkungen vorgenommen werden.

Gründe für Kontosperrungen müssen transparent sein

Es dürfte in Zukunft daher nicht mehr geschehen, dass beispielsweise ein Verkäuferkonto auf einem Marktplatz gesperrt wird, ohne dass der betroffene Händler die Sperrung nicht anhand der AGB nachvollziehen kann. 

Eine weitere Pflicht aus der Verordnung schlägt in dieselbe Kerbe: Wird ein Händler gesperrt – die Verordnung spricht an dieser Stelle von „suspendieren” – so muss eine Begründung angegeben werden. Sieht der Händler den Sachverhalt anders, so kann er die Sperrung durch ein Beschwerdeverfahren anfechten. Hat dieses Verfahren Erfolg, so muss das Konto des Händlers komplett wiederhergestellt werden. Das gleiche gilt auch für Kündigungen und Einschränkungen.

Offenlegung von Parametern

Ein weiterer großer Schritt hin zu mehr Transparenz ist die Offenlegung von Parametern, anhand derer die Rankings erstellt werden: Für Unternehmen ist es oft nicht nachvollziehbar, wieso sie ein schlechteres Ranking als die Konkurrenz haben. Auch ist oft unklar, wie das Ranking aktiv verbessert werden kann. Ab Gültigkeit der Verordnung müssen Online-Plattformen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen die wichtigsten Parameter offen legen. Dazu kommt noch, dass die Plattformen die Bedeutung der einzelnen Parameter im Vergleich zu anderen Parametern begründen müssen.

Update: Anwendbarkeit in Mitgliedstaaten

Die Verordnung wird ab 12. Juli 2020 in den Mitgliedstaaten der EU direkt ihre Gültigkeit entfalten. Aktuell gibt es noch weitere Gesetzvorhaben, die Digitalplattformen weitere Regeln auferlegen sollen, so zum Beispiel in Deutschland die Modernisierung des Kartellrechts, die im Herbst im Bundestag beraten werden soll. Auf EU-Ebene wird derzeit der sogenannte Digital Services Act vorbereitet, der dann in einigen Jahren eine moderne und umfassende Regulierung von Online-Plattformen einführen soll. 

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