Besserer Zugang in der ganzen Union

Rundfunk für alle: EU beendet Geoblocking

Veröffentlicht: 16.04.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 16.04.2019
Retro-Radio

Bei der Reform des Urheberrechts sind Uploadfilter und Leistungsschutzrecht in aller Munde. Die Modernisierung des Urheberrechts hat aber noch eine andere Seite: Mit der Richtlinie über Fernseh- und Hörfunkprogramme im Netz soll dem Geoblocking der Garaus gemacht werden – jedenfalls teilweise: Zurzeit ist es nämlich noch so, dass bestimmte Angebote aus Radio und Fernsehen auch online nur in bestimmten Ländern abrufbar sind.

Abstimmung im Parlament im März

Bereits im März hat das Parlament der Europäischen Union laut Pressemitteilung den Entwurf gebilligt. „Rundfunk- und Fernsehprogramme sind eine wichtige Quelle für Informationen, Kultur und Unterhaltung für die europäischen Bürgerinnen und Bürger. Die neuen Vorschriften werden für einen besseren Zugang zu solchen Programmen in der gesamten Union sorgen, was der kulturellen Vielfalt zugutekommt. Besonders davon profitieren werden die 41 Prozent der Europäerinnen und Europäer, die über das Internet fernsehen, aber auch die sprachlichen Minderheiten und die 20 Millionen EU-Bürgerinnen und Bürger, die in einem anderen EU-Land als ihrem eigenen leben.“, lassen demnach der für den digitalen Binnenmarkt zuständige Vizepräsident Andrus Ansip und die EU-Kommissarin für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft Mariya Gabriel in einer gemeinsamen Erklärung wissen.

Freie Bahn für Eigenproduktionen

Die Richtlinie erlaubt es laut Heise, dass europäische Rundfunkstationen künftig einfacher bestimmte Sendungen im Live-Fernsehen oder zum Abruf in der Mediathek anbieten können. Betroffen sind neben vollständig finanzierten Eigenproduktionen auch Nachrichten oder Beiträge zum aktuellen Zeitgeschehen. Diese Inhalte dürfen künftig ohne technische Blockaden zugänglich gemacht werden. Sportfreunde dürfen sich allerdings nicht freuen: Die Übertragung sportlicher Ereignisse fällt nicht unter die Richtlinie.

Hintergrund: Das Herkunftslandprinzip

Rechtlicher Hintergrund der Richtlinie ist die Ausdehnung des Herkunftslandsprinzips. Bisher ist es so, dass dieses Prinzip nur auf Anbieter angewendet wird, die Rundfunk via Satellit oder Kabel verbreiten. In der Praxis bedeutet das, dass Anbieter die urheberrechtliche Lizenz für das Verbreiten der Inhalte stets nur für das Land einholen müssen, in dem sie direkt übertragen werden. Empfangen Menschen aus Nachbarländern das Signal auch zufällig, so ist der Erwerb einer zusätzlichen Lizenz nicht notwendig. Dieses Prinzip wird mit der Richtlinie nun auch beispielsweise auf die Anbieter von Internetfernsehen (IPTV) ausgeweitet.

Kritik an der Umsetzung

Heise kritisiert die Umsetzung der Pläne als Richtlinie: Ursprünglich war die Modernisierung als Verordnung angedacht. Das hätte bedeutet, dass die Umsetzung direkt in den Mitgliedstaaten zur Anwendung gekommen wäre, wie es beispielsweise bei der Geoblocking- oder Datenschutzgrundverordnung der Fall ist. Die Umsetzung als Richtlinie bedeutet, dass die Mitgliedstaaten ab der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt zwei Jahre Zeit haben, die Richtlinie in individuelles, nationales Recht umsetzen.

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