Neues Gesetzespaket

EU: Noch mehr Verbraucherschutz, noch mehr Pflichten für Online-Händler

Veröffentlicht: 18.04.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 23.04.2019
Flaggen vor dem Europäischen Parlement ist Strasbourg.

Am 11. April 2018 hat die Europäische Union ein Gesetzespaket geschnürt und eingereicht: Es geht dabei um nicht weniger als die Modernisierung des Verbraucherrechts innerhalb der EU. Insgesamt umfasst das Paket die Änderung von vier EU-Richtlinien. Am Mittwoch nun wurde laut Pressemitteilung des VZBV einer der Vorschläge durchs Parlament gewunken.

Schutz auf Marktplätzen und Vergleichsportalen

Die jüngst verabschiedete neue Richtlinie zielt vor allem auf Marktplätze und Vergleichsportale ab (wir berichteten). So sollen Verbraucher künftig leichter erkennen können müssen, welche Suchergebnisse durch Provisionszahlungen beeinflusst wurden. Außerdem muss die Authentizität von Kundenbewertungen sichergestellt werden.

Allerdings betrifft die Richtlinie auch Online-Händler direkt: Diese sollen Verbraucher künftig noch klarer darüber informieren, ob ein Vertrag mit einer Privatperson oder einem Unternehmer geschlossen wird und welche konkreten Rechte Verbraucher im Falle von Problemen haben. Außerdem sollen Händler offenlegen, ob der Preis, der dem Kunden angezeigt wird, ein personalisierter Preis ist. So soll der Verbraucher besser einschätzen können, wie viel er denn nun tatsächlich bei einem vermeindlichen Angebot spart.

Überteuerte Zweitverkäufe bei Veranstaltungstickets

Die Richtlinie sieht auch eine Regulierung von Ticketverkäufen vor, heißt es beim VZVB weiter: Der Weiterverkauf von Veranstaltungstickets ist künftig verboten. Dies betrifft Tickets, die durch den Verkäufer mittels eines automatisierten Kaufes in großer Menge erworben worden. So sollen überteuerte Zweitverkäufe verhindert werden.

Mehr Schutz vor Betrug

Außerdem sollen Verbraucher mehr vor minderwertigen, nachgemachten Produkten geschützt werden, heißt es auf CRN. Besonders die östlichen Mitgliedstaaten kritisieren seit längerem eine Praxis, bei der Produkte minderwertiger Qualität als schein-identische Produkte angeboten werden würden. Dem soll konkret entgegengewirkt werden, in dem doppelte Qualitätsstandarts innerhalb der EU verboten werden würden: „Also etwa minderwertige Lebensmittel wie Fischstäbchen mit weniger Fisch in Osteuropa“, nennt CRN als Beispiel.

Kein Zurückhalten unbequemer Studien

Auch auf den Skandal um den Unkrautvernichter Glyphosat wurde reagiert, heißt es weiter. Unternehmen sollen vor der Zulassung von Chemikalien, die in die Nahrungskette gelangen können, keine für sie unbequemen Studien zurückhalten dürfen. Das soll mittels eines Registers umgesetzt werden: In diesem Register sollen alle in Auftrag gegebenen Studien gelistet werden. EFSA – die europäische Lebensmittelbehörde – erhält außerdem das Recht, diese Studien zur Prüfung zu veröffentlichen.

Umsetzung und Kritik

Wie die Umsetzung der neuen Richtlinie in Deutschland direkt ausgestaltet wird, bleibt abzuwarten. Ab der Verkündung der Richtlinie im Amtsblatt der EU haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit zur Umsetzung.

Kritik an der Richtlinie gibt es allerdings bereits jetzt vom Dachverband Ecommerce Europe. Die Richtlinie würde ihr Ziel der Beseitigung der rechtlichen Fragmentierung im Binnenmarkt nicht lösen und würde den Händlern „einige neue unverhältnismäßige Verpflichtungen” auferlegen, heißt es von der Generalsekretärin des Verbandes. In einem aktuellen Statement verdeutlicht der Dachverband noch einmal, dass das Vorhaben der EU einen Schritt zurück in Sachen Harmonisierung darstellt. „Wir fordern die Institutionen daher auf, die Wirtschaft weiterhin zu konsultieren, um zu vermeiden, dass Maßnahmen ergriffen werden, bei denen das Risiko besteht, dass das Gleichgewicht zwischen Verbraucherschutz und der Entwicklung der EU-Wirtschaft verfehlt wird.", lautet daher die Forderung von Ecommerce Europe.

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