FAQ

Die häufigsten Fragen zur EU-Zahlungsdiensterichtlinie PSD2

Veröffentlicht: 31.05.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 31.05.2019
EU Flagge mit dem Schriftzug PSD2 in der Mitte

Die PSD2 (Payment Services Directive, zu deutsch Zahlungsdiensterichtlinie) macht in ihrer überarbeiteten Version die sogenannte Zwei-Faktor-Authentifizierung bei Online-Einkäufen ab dem 14. September 2019 zur Pflicht (wir berichteten). Wir geben die Antworten auf die häufigsten Fragen, die uns in diesem Zusammenhang erreicht haben.

Was bedeutet Zwei-Faktor-Authentifizierung?

Zwei-Faktor-Authentifizierung bedeutet, dass es künftig nicht mehr reichen wird, einfach nur die Daten der Kreditkarte in eine Maske einzugeben, um den Kauf abzuschließen. Bei der neuen verpflichteten Authentifizierung muss der Kunde dann jeweils zwei Elemente aus den Kategorien Wissen (Passwort, Pin), Besitz (Karte, Smartphone) oder Inhärenz (Fingerabdruck, Stimme) kombinieren. Neben der Eingabe der Kreditkartendaten kann also beispielsweise ein vorher eingestelltes Passwort oder der Fingerabdruck abgefragt werden. Es geht darum, mindestens einen Faktor zu verwenden, den in den allermeisten Fällen nur der Eigentümer der Karte parat hat. Damit soll Online-Betrügereien entgegengewirkt werden.

Welche Zahlungsmethoden sind betroffen?

Betroffen sind beispielsweise der Dienst PayPal und die Zahlung per Kreditkarte. Beim Lastschriftverfahren und dem Kauf auf Rechnung ändert sich nichts.

Gibt es auch Ausnahmen?

Bei Geschäften, die eher kleine Summen betreffen, müssen nicht zwangsläufig zwei Faktoren abgefragt werden. Außerdem können Kunden bei ihren Banken Whitelists erstellen. Dabei handelt es sich um eine Liste von Empfängern, die sie für vertrauenswürdig halten. Kauft ein Kunde regelmäßig in einem bestimmten Shop ein, so kann es sinnvoll sein, das dahinter stehende Unternehmen auf die Whitelist zu nehmen, um so nicht jedesmal die Zwei-Faktor-Authentifizierung durchlaufen zu müssen.

Was müssen Online-Händler beachten?

Die PSD2 betrifft vor allem die Zahlungsdienstleister. Diese sind gefragt, ihre Authentifizierung anzupassen. Für die Online-Händler selbst ergibt sich daraus keine Pflicht. Lediglich ein Update der Zahlungssoftware kann notwendig sein; doch selbst das ist noch nicht sicher.

Kommentare  

#9 Geza109 2020-04-23 10:15
Problem : Seit langer Zeit nutze ich Paypal zur Bezahlung von Internet- Käufen, das ging bis jetzt perfekt ! Seit zwei Wochen verlangt Paypal jetzt die Angabe einer Handy- Nummer. Da ich nur Festnetz und KEIN Handy habe und auch keines verwenden werde, kann ich diesen Zahlungsdienst nun nicht mehr nutzen ! Also zurück in die Steinzeit und wieder Überweisungen vom Bankkonto. Danke EU !!!
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#8 die Redaktion 2019-07-15 10:14
Hallo Mara, hallo oejendorfer,

diese Frage kann Ihnen am Besten die Bank beantworten, bei der Sie sind.

Mit besten Grüßen
die Redaktion
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#7 Mara 2019-07-12 10:09
Ich schliesse mich den Fragen von oejendorfer an. Wo können wir uns informieren?
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#6 Michael 2019-06-06 08:45
Danke EU. Wieder ein Schritt weiter in Richtung Rückstand. Auch in Brüssel ist das Internet immer noch #Neuland.
Gut gemeint ist nicht gut gemacht.
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#5 oejendorfer 2019-06-05 18:06
Die Erklärung ist zwar gut,wie "Römer" feststellt, aber trotzdem sind da noch Fragen.
Was änders sich für a- unsere Kunden, die unsere Artikel mit PayPal bezahlen und b- was ändert sich für uns onlinhändler die dieses Geld via Paypal erhalten ?

2. Das Porto für den Kleinteiligen Versand mit der Post ( nicht DHL ) also die internetbriefma rken, bezahlen wir auf dem Geschäftskunden portal ( software) mit der Kreditkarte, manchmal auch mit dem Geldkonto der Post. Müssen - sollten wir jetzt eine whiteliste einrichten ? Wo, bei der Hamburger Sparkasse oder bei dem Dienstleister der Haspa für die Kreditkarte?
tschüs
wolfgang
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#4 penelope 2019-06-05 16:50
der Gesetzgeber macht das zur Pflicht, was die Kreditkarten sehr lieblos seit fast 10 Jahren anbieten: 3D Security. interessant ist: auch heute noch kennen viele Kunden das System nicht, oder es funktioniert nicht. Unbekannt bleibt es, weil Größen wie Amazon es gar nicht einsetzen (wollen?) und wir als kleiner Händler stehen dann im Abseits weil man uns das Disagio erhöht. Sicher? ist das auch nicht, im internationalen Bereich werden Kreditkarten mit Pin und oder Tan gehandelt, sind selber schon von Betrügereien aus Fernost betroffen gewesen.
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#3 Wolfgang 2019-06-05 16:25
Ich habe in T3N vor einiger Zeit über das Thema gelesen. Auch wenn ich den Artikel gerade nicht wiederfinde, ging es dort auch um Erfahrungen von Händler aus dem asiatischen Raum. Dort wurde etwas vergleichbares eingeführt und muss bei vielen Händler ganz massive Umsatzeinbußen zur Folge gehabt haben. Ich glaube es stand etwas von über 20% in dem Artikel.
Ich selber nutzte im Netz nie die Kreditkarte, weil ich die passenden Daten auch nie alle finde. Es wird damit in Zukunft deutlich komplizierter und es ist für den Handel ein ziemliches Risiko.
Wir beschäftigen uns derzeit damit das Payment in unserem Shop hinter den Check-Out zu verlegen. Dann haben wir zumindest schon mal die Bestellung des Kunden vorliegen und können dann mit dem Kunden die Zahlung im Zweifelsfall klären, wenn es nicht direkt durchgeht.
Dadurch wird zwar einiges komplizierter, es wäre aber immer noch besser als Umsatz zu verlieren.

Grüsse Wolfgang
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#2 Mathiasmb 2019-06-05 14:13
in den letzten 10 Jahren hatten wir einen Zahlungsrückruf bei Kartenzahlung. Und dafür diesen Aufwand ? Ich seh keine Notwenidgkeit , es macht das Einkaufen für den Kunden noch nerviger.
Das habe ich nun schon u.a. bei der Post, das nervt sos ehr, dass ich glaube, ich wechsle den Versanddienstle ister... und das Chaptaist auch nervig
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#1 Römer 2019-06-05 14:11
Ausgezeichnete Erklärung.
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