Änderungen in 2021

Neue Energieeffizienzlabel kommen

Veröffentlicht: 25.06.2019 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 25.06.2019
Energieeffizienzklassen und Elektrogeräte

Zuletzt berichteten wir über das Thema Energieeffizienzlabel im Zusammenhang mit Haushaltsstaubsaugern: Anfang des Jahres waren die rechtlichen Grundlagen dafür weggefallen, was dafür gesorgt hat, dass solche Geräte einerseits nicht mehr mit den Labels ausgestattet werden müssen, andererseits aber zudem auch nicht mehr damit geworben werden darf. Nun ist klar: 2021 wird es neue Label für diverse Geräte geben – wenn auch nicht für Staubsauger.

Vor einigen Wochen hat die EU-Kommission über die Einführung entsprechender Label entschieden. Sechs Produktkategorien sind dabei betroffen, darunter fünf aus dem Bereich der Haushaltsgeräte: Geschirrspüler, Waschmaschinen und Waschtrockner, Kühlschränke (einschließlich Weinlagerschränken), Lampen und elektronische Displays wie Fernseher, Monitore und „digitale Signage-Displays“ – bei letzterem handelt es sich um Bildschirme zur digitalen Beschilderung. Die sechste, neue Produktkategorie betrifft gewerbliche Kühlschränke, genauer „Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion“. Ab dem 1. März 2021 werden sie verpflichtend zu führen sein. 

QR-Codes und Produktdatenbank

Wie es auch bislang schon der Fall ist, werden die Label nicht nur über den Strombedarf des Geräts aufklären, sondern je nach Geräteart auch über weitere relevante Faktoren wie etwa den Wasserverbrauch bei Waschmaschinen. Die Effizienzskala wird nur noch die Klassen A bis G enthalten. Die Klassen (EEK) A+ bis A+++, die heute für die effizientesten Geräte stehen, sollen dann nicht mehr vergeben werden. Dementsprechend soll es zu einer „Neuskalierung“ der einzelnen Klassen kommen – ein Kühlgerät etwa, das heute die EEK A+++ erfüllt, wird sich dann je nach tatsächlicher Effizienz ungefähr im Bereich B bis D wiederfinden.

Zudem werden die neuen Energieeffizienzlabel künftig auch einen QR-Code aufweisen: Dieser lässt sich mit einem Smartphone scannen und ermöglicht es, weitere, nicht gewerbliche Informationen zu erhalten. Damit diese zur Verfügung gestellt werden können, bedarf es natürlich einer entsprechenden Datenbank. Diese hat die EU mit EPREL (Europäische Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung) geschaffen – Lieferanten müssen Geräte, die ein Energielabel benötigen, hier seit Jahresbeginn 2019 entsprechend registrieren.

Wie die EU-Kommission in einem Factsheet mitteilt, würden hier zur Zeit außerdem im privaten Sektor und durch Nichtregierungsorganisationen Apps entwickelt, die Kaufentscheidungen auf Grundlage dieser Informationen erleichtern sollen. Den Schätzungen der EU-Kommission zufolge soll es durch die neuen Label, wohl bedingt durch die Ausrichtung der Kaufentscheidung durch die Konsumenten, bis 2030 schließlich zu einer jährlichen „Endenergieeinsparung“ von insgesamt 38 Terrawattstunden kommen. Für alle EU-Bürger soll 2021 eine eigene Informationskampagne eingeleitet werden.

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