Wie macht sich die Verordnung nach einem Jahr?

Die DSGVO: Ein Monster feiert Geburtstag

Veröffentlicht: 16.07.2019 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 05.07.2022
Comic-Monster Happy Birthday

Es war ein wilder Frühling, damals im Mai 2018. Die große Dürre des Sommers kündigte sich in den heißen Tagen bereits an. Aufgrund von Belästigungs- und Korruptionsvorwürfen entschied das Komitee des Literaturnobelpreises, die Vergabe für dieses Jahr auszusetzen. Der Hamburger SV stieg zum ersten Mal aus der Bundesliga ab, während Eintracht Frankfurt gegen Bayern München den DFB-Pokalsieg holte. Und am 25. Mai war der Stichtag für die Datenschutzgrundverordnung, die ab sofort anzuwenden war. Es war, da waren sich offenbar alle einig, der Untergang des Abendlandes. Ein bürokratisches Desaster, das Facebook und Google zum Rückzug aus Europa bewegen wird und das kleinen und mittelständischen Unternehmen einen niemals zu schaffenden Arbeitsaufwand bescheren wird. Es war ein komplexes Monster, dass uns veranlasste, auf den OnlinehändlerNews eine 16-teilige Themenreihe plus Countdown plus FAQs plus unzählige Nachrichtenbeiträge, Kolumnen und Erklärstücke zu veröffentlichen. Die Nachfrage war groß, die Sorgen waren noch größer…

Und dann war es irgendwie alles gar nicht so schlimm, wie es erwartet wurde. Seit einem guten Jahr ist die DSGVO in Kraft und wir leben alle noch. Facebook und Google sind noch da, der Online-Handel boomt immer noch (Verzeihen Sie diese hohle Phrase) und auch die Bäcker mussten nicht schließen, weil sie die Kundendaten nicht ehren.

Unsicherheit bleibt

Alles in Ordnung also? Nun, die andere Wahrheit ist, dass die Datenschutzgrundverordnung auch nach einem Jahr kein in Fleisch und Blut übergegangener Selbstgänger ist. Eine Studie des Hamburger Sicherheitskonzerns TeamDrive zeigte im April, dass 80 Prozent der deutschen Unternehmen die DSGVO nur mangelhaft oder unvollständig umgesetzt haben. Nur 20 Prozent würden eine Überprüfung ohne „gravierende Sicherheitslücken” überstehen, hieß es dort. Bestimmte Datenschutzverletzungen sind meldepflichtig und sie wurden gemeldet und zwar in großer Zahl. Gesamtdeutsche Zahlen liegen zwar bislang nicht vor, doch allein beim BfDI (Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit) gingen vom 25. Mai bis Ende 2018 über 9.500 allgemeine Anfragen und Beschwerden ein – mehr als doppelt so viele wie im gesamten Jahr 2017.

„Im selben Zeitraum wurden zudem etwa 7.300 Datenschutzverstöße von öffentlichen Stellen des Bundes, Post- und Telekommunikationsunternehmen gemeldet", verrät der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber (SPD). Und das sind nur die Zahlen des BfDI. Die Sensibilisierung für das Thema ist also da und Verstöße werden geahndet. „Selbstverständlich werden die Meldungen und Beschwerden grundsätzlich auch alle bearbeitet und, soweit erforderlich, Maßnahmen eingeleitet um Datenschutzverstöße abzustellen", so Kelber. In Frankreich musste Google 50 Millionen Euro wegen DSGVO-Verstößen zahlen. Das kleine Unternehmen Kolibri Image aus Hamburg musste wegen eines fehlenden Auftragsverarbeitungsvertrages 5.000 Euro zahlen. Das mag zwar nicht nach viel klingen, zeigt aber erstens, dass Verstöße verfolgt werden und man diese tunlichst vermeiden sollte – und zweitens, dass viele Unternehmen nach wie vor Probleme mit der rechtssicheren Umsetzung des Gesetzes haben. „Es gibt schlicht eine Vielzahl an Ansichten: Jedes Bundesland hat zum Beispiel eine eigene Datenschutzbehörde, was zu unterschiedlichen Rechtsauffassungen führt. Hinzu kommen die Vorgaben verschiedener europäischer Institutionen. Daher fällt es den Unternehmen schwer festzustellen, welche Vorgaben von hoher Priorität sind und welche Pflichten vielleicht erst mittel- oder langfristig erfüllt werden sollten”, erklärt Timo Schoos, Rechtsanwalt bei der ITB Rechtsanwaltsgesellschaft, die quasi täglich mit DSGVO-Anfragen zu tun hat…


OHM 2019 Q3 eb

Das ist ein Auszug aus unserem aktuellen Onlinehändler Magazin Q3/2019. Im vollständigen Artikel klären wir, wie sich die DSGVO im laufenden Betrieb macht, wo es noch Verbesserungsbedarf gibt und auch, ob DSGVO-Verstöße denn nun abmanfähig sind oder nicht.

Neben diesem Artikel finden Sie noch weitere spannende Themen im aktuellen Onlinehändler Magazin. Auf fast 50 Seiten legen wir den Fokus in einem Special auf den Marktplatz Ebay. Darüber hinaus erwarten Sie aber noch weitere spannende Hintergründe aus dem Online-Handel auf den insgesamt 146 Seiten: So werfen wir unter anderem einen Blick auf weitere Marktplätze in Deutschland, nehmen Alibaba und den indischen E-Commerce-Markt genauer unter die Lupe und beschäftigen uns mit Black Hat SEO. 

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