Kurzmeldung

Facebook wehrt sich gegen Millionen-Bußgeld

Veröffentlicht: 23.07.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 23.07.2019
Facebook-Logo mit Gefällt-mir-nicht-Daumen

Facebook ist durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) dazu verpflichtet, zweimal im Jahr einen Bericht über das Beschwerdemanagement abzugeben. Dazu gehört auch die Anzahl an gemeldeten Kommentaren. Es geht um nicht weniger als die Bekämpfung von Hasskommentaren, der sogenannten Hatespeech.

Laut Facebooks Bericht soll es im ersten Halbjahr 2018 zu gerade einmal 1.705 Beschwerden gekommen zu sein. Zum Vergleich: Youtube hat in seinem Bericht 215.000 gemeldet. Grund für die geringe Zahl bei Facebook sind die zwei unterschiedlichen Meldewege: Der einfache, häufig genutzte Weg der Beschwerde ist mit einem einfachen Klick neben dem betreffenden Kommentar erreichbar; diese werden von Facebook aber nicht gezählt. Diejenigen, die das Unternehmen zählt, sind jene, die über das eingerichtete Meldeformular eingehen. Dieses Meldeformular ist für den Nutzer aber nur schwer aufzufinden. Dieses Verhalten beanstandet das Bundesamt für Justiz und sieht darin einen Verstoß gegen das NetzDG. Daher hat Facebook einen Bußgeldbescheid in Höhe von zwei Millionen Euro erhalten (wir berichteten).

Facebook legt Widerspruch ein

Wie nun bekannt wurde, hat Facebook Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt. Man prüfe mit Hochdruck, heißt es dazu in einer Erklärung, auf die Heise Bezug nimmt. Der Bescheid des Bundesamtes für Justiz enthalte „einige neue und hilfreiche Klarstellungen“, heißt es weiter. Sobald eine Lösung mit dem Bundesamt zur besseren Einhaltung des NetzGD gefunden wird, will Facebook den Widerspruch zurückziehen. 

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