Antrag im Bundesrat

Bayern vs. China: Strengere Regeln für Händler aus Fernost?

Veröffentlicht: 14.08.2019 | Geschrieben von: Patrick Schwalger | Letzte Aktualisierung: 14.08.2019
Warenkorb und chinesischer Flagge

100 Millionen E-Commerce-Warensendungen kamen laut einem Antrag der CSU im Jahr 2017 aus der Volksrepublik China nach Deutschland. Das seien 40 Millionen mehr als noch im Vorjahr. Verbraucher-, Gesundheits- und Umweltschutz? Bei vielen der versendeten Produkte Fehlanzeige, resümiert die bayerische Regierungspartei und legt dem Bundesrat jetzt einen Entschließungsantrag vor, der – wenn angenommen – die Bundesregierung zum Handeln auffordert. 

Auf Amazon zum Beispiel gibt es viele Angebote chinesischer Elektronikprodukte ohne die Angabe einer WEEE-Nummer, wie der Spiegel berichtete. Doch ohne die darf man in Deutschland keine Elektronikprodukte verkaufen. Die E-Commerce-Plattformen, über die chinesische Unternehmen ihre Waren anbieten, sollen deshalb dafür haften, dass sämtliche „europäische und deutsche Bestimmungen durch plattformnutzende Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union” eingehalten werden. Übersetzt: Amazon und Co. sollen dafür sorgen, dass chinesische, aber auch US-amerikanische, indische oder russische Unternehmen keine Waren über ihre Plattformen verkaufen, die gegen Standards und Gesetze innerhalb der EU verstoßen. 

EU-Regulierungsvorhaben gehen Bayern nicht schnell genug

Eigentlich hat sich die EU bereits dazu entschlossen, die E-Commerce-Spielregeln bis 2021 zu erneuern und stärkere Marktüberwachung für den Online-Handel einzurichten. Das geht den Bayern aber nicht schnell genug. Am 20. September soll der Bundesrat den Antrag über die Haftungspflicht für Internetplattformen annehmen, außerdem soll die Informationspflicht zu Angaben der Identität des Anbieters und Unternehmenssitz gewährleistet werden. Als Unterstützung dieser Marktüberwachung wird die Bundesregierung darum gebeten, die „Förderung und Entwicklung” von KI-basierten Systemen und automatisierten Suchprogrammen voranzutreiben, damit die Haftungspflicht für Plattformen überhaupt technisch umsetzbar ist. 

Schluss mit niedrigen Versandkosten für chinesische Händler

Der bayerische Vorstoß reiht sich ein in andere Maßnahmen gegen die chinesische Konkurrenz. Bereits letztes Jahr wurde gesetzlich gegen Verstöße bei der Umsatzsteuerpflicht durch speziell chinesische Online-Händler vorgegangen (wir berichteten). Und 2016 beschloss der Weltpostverein, China im Weltpostvertrag künftig nicht mehr als Entwicklungsland einzustufen. China hatte jahrzehntelang von dieser Einstufung profitiert, weil Versandkosten chinesischer Händler stark subventioniert wurde - ein großer Wettbewerbsvorteil. Doch auch das wird spätestens 2021 passé sein. 

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