LUCID, Lizenzierung & Co.

Verpackungsgesetz: Kostenfreier Händlerbund-Guide 

Veröffentlicht: 28.08.2019 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 22.06.2022
Händlerbund-Guide Verpackungsgesetz

Verpackungen haben im Online-Handel eine ganz wesentliche Bedeutung: Ohne sie gäbe es das Päckchen, dass sich auf den Weg zum Käufer macht, nicht. Was Händler seit einigen Monaten mit Verpackungen besonders verbinden, ist das neue Verpackungsgesetz. Seit dem 1. Januar 2019 sind darin Pflichten formuliert, die im Zusammenhang mit der Entsorgung dieser Verpackungen stehen. Auf den Plan getreten ist damit auch LUCID, das Verpackungsregister. 

Händler sehen sich mit der neuen Gesetzeslage mitunter vor Herausforderungen und Fragen gestellt. Ist man selbst als Online-Händler nun betroffen, und falls ja, wovon genau? Welche Pflichten müssen erfüllt, welche Anforderungen beachtet werden? Gibt es Vereinfachungen für kleine Händler und wie steht es um gebrauchte Verpackungen? 

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Verpackungsgesetz & Online-Händler

Kurzum: Das Verpackungsgesetz verlangt von den meisten Online-Händlern die Beteiligung an einem dualen System – dieses übernimmt die spätere Sammlung und Entsorgung der Verpackungsabfälle. Neben diese Pflicht tritt nun die Registrierung für das Verpackungsregister der Zentralen Stelle. Wer als Händler Lieferungen an Privatpersonen selbst versendet, unterliegt diesen Pflichten mit großer Wahrscheinlichkeit. Nutzt man einen Fulfillment-Dienstleister kann das wiederum anders aussehen – muss es aber nicht. Es zeigt sich: Die Orientierung kann schwer fallen. Gelingt Händlern die Umsetzung des Gesetzes nicht, kann dies außerdem zu Konsequenzen führen: Fehlende Registrierungen für LUCID sorgen für zahlreiche Abmahnungen, Bußgelder in bis zu sechsstelliger Höhe drohen.

Unterstützung im richtigen Umgang bietet das neue Whitepaper zum Verpackungsgesetz. Schritt für Schritt und anhand von Beispielen wird erklärt, was das Gesetz besonders im Hinblick auf die von Händlern ausgiebig genutzten Verkaufs- bzw. Versandverpackungen sagen will, und was es mit dem Verpackungsregister eigentlich auf sich hat. 

Dabei geht es auch um Spezialfälle. Importiert ein Händler seine Ware beispielsweise aus dem Ausland, kann es passieren, dass die Systembeteiligung nicht ausschließlich nur für die Versandverpackung nötig ist, sondern auch für die Verpackung der Produkte selbst. Ist ein Versanddienstleister im Spiel, können die Pflichten jedoch vollends entfallen. Auch hier greift der Guide unter die Arme. Die Antworten auf gängige Fragen liefern außerdem die angehängten FAQ. 

Der Guide zum Verpackungsgesetz steht hier kostenlos zur Verfügung.

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Quick Check: Was ist das Verpackungsgesetz?

Wird eine Verpackung gewerbsmäßig mit Ware befüllt und in den Verkehr gebracht und fällt diese später bei einem privaten Endverbraucher als Abfall an, muss sie durch den Erstinverkehrbringer bei einem dualen System lizenziert werden. Hier wird ein Beitrag für die Sammlung und Entsorgung der Verpackungen gezahlt. Diese Pflicht gilt bereits seit den 90er Jahren und knüpft an das Prinzip der Produktverantwortung an. Dabei soll eine möglichst geringe Auswirkung von Verpackungsabfällen auf die Umwelt erreicht werden. Die wesentliche Neuerung im Verpackungsgesetz ist die Schaffung der Zentralen Stelle mit ihrem Verpackungsregister. Wer der Systembeteiligungspflicht unterliegt, muss sich dort zwingend registrieren. Kommt man dieser Pflicht nicht nach, drohen Bußgelder und wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.

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