Datenschutzgrundverordnung

Für Datenschutzbeauftragten ist die DSGVO ein Erfolg

Veröffentlicht: 28.08.2019 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 28.08.2019
Überwachungskamera

Die DSGVO ist am 25. Mai ein Jahr alt geworden und wird seit ihrer Einführung 2018 zwiespältig betrachtet. Viele sehen die Verordnung kritisch, doch es gibt auch positive Stimmen. Auf das E-Mail-Marketing etwa habe sei eine beflügelnde Wirkung gehabt. Und auch das Bewusstsein für den Wert der eigenen persönlichen Daten habe die DSGVO gestärkt. Davon ist Dieter Kugelmann, Landesbeauftragter für den Datenschutz in Rheinland-Pfalz, überzeugt. „Die Zahl der Beratungen hat sich mehr als verdoppelt und stabilisiert sich auf diesem Niveau", so Kugelmann laut Heise. Es sei zu begrüßen, „dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Rechte auch wahrnehmen."

Gegen Internetkonzerne wie Google und Facebook habe man nun eine rechtliche Grundlage, wenn Bürger sich in ihren Rechten verletzt fühlen. Beschwerden von rheinland-pfälzischen Bürgern etwa würden über eine gemeinsame europäische Plattform an die Behörden in Irland weitergeleitet. Dort sitzt die Europazentrale von Google.

531 Beschwerdeverfahren in diesem Jahr

Im vergangenen Jahr wurden vom 25. Mai an 1.031 Anfragen im Büro des Landesdatenschutzbeauftragten bearbeitet, in diesem Jahr habe es bislang 448 Beratungen gegeben. Private Anfragen werden zunehmend an externe Berater verwiesen. 2018 wurden insgesamt 704 Beschwerdeverfahren wegen DSGVO-Verstößen eingeleitet. In diesem Jahr seien es schon 531 Verfahren. Ein Großteil der Beschwerden in Rheinland-Pfalz beziehe sich, Kugelmann zufolge, auf Videokameras. Menschen fühlten sich durch diese in ihren Rechten eingeschränkt. Heise berichtet etwa vom Fall einer Pflegekraft, die von einer Kamera überwacht wurde, die auf das Patientenbett gerichtet war. Diese war vom Vater des Patienten installiert worden, ohne die Pflegekraft zu informieren. Der Vater wurde vom Landesdatenschutzbeauftragten angewiesen, die Kamera zu entfernen.

In einem weiteren Fall durften die Kameras bleiben. Zwei Kameras an einer Ferienwohnung erfassten die Zufahrten zum Gelände. Das sei zulässig, da kein öffentlicher Raum gefilmt werde. Der Anbieter der Ferienwohnung wurde aber gebeten, im Online-Buchungsportal einen entsprechenden Hinweis zu ergänzen. Die Nutzung von Kameras gilt nach wie vor als Streitfall und wird im Einzel geprüft. Generell aber zeigt sich Kugelmann zufrieden: „Verstöße gegen den Datenschutz sind kein Kavaliersdelikt mehr“. In der Bevölkerung aber wird es wohl noch einige Überzeugungsarbeit brauchen. In einer Umfrage gaben 84 Prozent der Befragten an, die DSGVO für nutzlos zu halten.

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