Erfassungsbescheinigung

Kontensperrungen auf Marktplätzen stehen bevor!

Veröffentlicht: 10.09.2019 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 16.12.2022
Einkaufswagen auf Holzwürfel auf Tastatur

In wenigen Tagen endet eine für Marktplätze und Online-Händler bedeutende Frist: Ab dem 1. Oktober 2019 müssen die Betreiber von Online-Verkaufsplattformen für etwaige Umsatzsteuerausfälle der dort aktiven Händler haften. Um dieses Risiko zu vermeiden, fordern die Marktplätze Umsatzsteuer-Erfassungsbescheinigungen. Legt ein Händler diese nicht rechtzeitig vor, muss er mit der sofortigen Sperrung seines Verkäuferkontos rechnen. Die Frist ist dabei gerade für Online-Händler mit Sitz in Deutschland wichtig. 

Umsatzsteuer – Worum geht es eigentlich?

Hinter dem Ganzen steckt eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes zu Beginn des Jahres. Eingeführt wurde die sogenannte Marktplatzhaftung, die eine effektive Lösung des Problems darstellen soll, dass dem Fiskus jedes Jahr Steuergelder in Milliardenhöhe entgehen. Gerade am Handel auf Online-Marktplätzen seien viele schwarze Schafe beteiligt, die ihre Umsatzsteuerpflichten nicht im erforderlichen Umfang erfüllen. Im Fokus stehen dabei einerseits Händler aus Drittstaaten und insbesondere Asien, die auf Grund einer fehlenden steuerlichen Registrierung unter dem Radar der Finanzverwaltung bleiben oder deren offene Steuerzahlungen praktisch nur schwierig bis gar nicht eingefordert werden können. Andererseits hat die Änderung auch jene Händler im Blick, die sich als Privatverkäufer tarnen, tatsächlich aber gewerblich auftreten und insofern entsprechende Steuern abführen müssten. 

Plattformen haften für Händler

Da die Verfolgung solcher Fälle für die Finanzverwaltung bisweilen kaum möglich ist, werden nun die Marktplatz-Betreiber zur Haftung herangezogen – müssen also erst einmal für die säumigen Steuerzahlungen aufkommen. Dies kann man wohl als Druckmittel verstehen: Da die Steuerausfälle gerade aus Transaktionen auf Marktplätzen entstehen, soll Steuersündern diese „Plattform“ genommen werden – und dies quasi durch deren Betreiber selbst. Diese können sich der Haftung nämlich entziehen, wenn sie sich durch die Händler nachweisen lassen, dass diese ordnungsgemäß steuerlich registriert sind.

Dafür wird eine Erfassungsbescheinigung benötigt, die Händlern auf Antrag vom jeweils zuständigen Finanzamt ausgestellt wird. Ein Muster des Antragsformulars erhalten Online-Händler unter diesem Link. Ob ein deutscher Händler Kleinunternehmer ist oder nicht, spielt dabei übrigens keine Rolle: Ausschlaggebend ist die gewerbliche Tätigkeit. 

Bearbeitungszeiten einplanen!

Da die Marktplätze nachvollziehbarer Weise kein Interesse daran haben, für fremde Versäumnisse haften zu müssen, werden die Konten der Verkäufer, die den nötigen Nachweis nicht erbringen, zum Stichtag gesperrt werden. Auch wenn der 1. Oktober noch ein paar Tage entfernt ist, sollten Online-Händler aber nicht auf den letzten Drücker die Bescheinigung beantragen: Zum einen muss die Bearbeitungszeit des Finanzamtes eingeplant werden, zum anderen die Bearbeitungszeit des jeweiligen Marktplatzes.

Außerdem berichten uns Händler, dass die Abwicklung nicht immer unproblematisch ist. So kann es etwa zu Rückfragen des Finanzamtes kommen. Eine zumindest vorübergehende Sperrung des Marktplatzkontos lässt sich dann vielleicht nicht mehr vermeiden. Auch auf Kulanz können Online-Händler angesichts der rechtlichen Vorgaben hier nicht bauen. Weitere Informationen gibt es in diesem Beitrag.

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