Drei Kommanditgesellschaften, bitte!

Bäcker drohte 25.000 Euro Bußgeld, weil er KG statt kg für Kilogramm schrieb

Veröffentlicht: 11.09.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 11.09.2019
Bäckerei

Kilogramm wird gemeinhin mit kg abgekürzt. Das große K hingegen kann für Kelvin, das große G für Gauß stehen. Die Abkürzung KG hingegen für die Gesellschaftsform Kommanditgesellschaft. Findet man diese Abkürzung im Bereich der Gastronomie, so wird man sich hier einig sein, dass KG wohl eher für Kilogramm steht, auch wenn dies nicht die physikalisch richtige Abkürzung ist. Das Landesamts für Eich- und Messwesen Berlin-Brandenburg sieht das laut der Berliner Morgenpost allerdings anders und drohte dem Bäcker Karsten Greve ein Bußgeld in Höhe von 25.000 Euro an.

Unübliches Vorgehen

Bei einer Kontrolle durch das Landesamt fiel die schwarze Tafel in dem Laden „100 Brote“ im Bötzowviertel in Berlin auf. Dort hatte der Bäcker „KG“ statt kg geschrieben. Als ihm die Kontrolleure mitteilten, dass dies zu einer Irreführung führen könne, da KG ja auch für Kommanditgesellschaft oder Kelvin stehen könne, hielt er dies (berechtigterweise) zunächst für einen Scherz. Nachdem aber klar war, dass dies kein Witz sein soll, zeigte der Bäcker laut der Morgenpost Einsicht: „Die Kontrolleure haben ja recht. Eine richtige Angabe ist gesetzlich vorgeschrieben.“ In der Folge hat er die KGs gegen kgs getauscht. Dies habe er getan, um der angedrohten Strafe zu entgehen und sein Geschäft zu schützen.

Die Senatsverwaltung indes ist über diesen Vorgang verwundert und bezeichnet das Vorgehen, insbesondere das Androhen einer so hohen Geldstrafe, für unüblich. Das ganze werde nun geprüft. 

Die ungeeichte Waage

Bei der Kontrolle fiel außerdem eine alte Waage auf, die eigentlich der Dekoration dient. Diese sei nicht richtig geeicht und so könne es zu Unregelmäßigkeiten bei der Abrechnung kommen. Zum Zwecke der Prüfung haben die Kontrolleure die Seriennummer aufgeschrieben. Im Gegensatz zur Kilogrammangabe möchte er aber an dieser Stelle die Behebung des „Mangel” verweigern. Stattdessen hat er noch eine zweite, historische Waage aufgestellt. 

„Aber jedes Amt hat auch einen Ermessensspielraum. Und welcher Kunde denkt denn ernsthaft, dass ich hier Kommanditgesellschaften verkaufe? Ich bin doch bloß ein kleiner Brotladen“, wird der Bäcker dazu zitiert.

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