Der frühe Vogel

Heute entscheidet der EuGH über die Opt-In-Pflicht für Cookies

Veröffentlicht: 01.10.2019 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
Europäischer Gerichtshof

Bereits seit 2017 liegt die Akte beim Europäischen Gerichtshof und heute nun soll eine Entscheidung gefällt werden: Es geht ganz konkret um die Frage, ob die Verwendung von Cookies eine vorherige Einwilligung durch den Seitenbesucher verlangt. Grundlage für die Entscheidung ist die Cookie-Richtlinie, die in jedem Land der EU ein wenig anders umgesetzt wird. Während manche Länder die Richtlinie mittels einer Opt-In-Pflicht umgesetzt haben, sagt das deutsche Telemediengesetz, dass Cookies zu Werbezwecken grundsätzlich verarbeitet werden dürfen, solange die betroffenen Personen nicht widersprechen.

Ob diese Umsetzung der Cookie-Richtlinie entspricht, wird der EuGH heute klären. Bereits im März ließ sich eine gewisse Tendenz erkennen. Der Generalanwalt sprach sich in seinem Schlussantrag für eine Opt-In-Pflicht aus (wir berichteten). In der Regel schließt sich das Gericht dieser Meinung an. Wir bleiben dran und werden berichten, sobald die Entscheidung veröffentlicht wurde.

Thomas-Cook-Pleite: Phishing-Mails im Umlauf

Die Insolvenz des Reiseveranstalters Thomas Cook wird offenbar von Betrügern ausgenutzt, die nun persönliche Daten der betroffenen Kunden abgreifen wollen. Auf seiner Website warnt Thomas Cook vor einer „bösen E-Mail-Betrugsmasche“. Dabei handele es sich um E-Mails, die als offizielle Nachricht des Reiseveranstalters deklariert seien und Kunden die Erstattung der Reisekosten versprechen. Die Betrüger fragen in den Mails beispielsweise Pass- und Kreditkartendaten ab.

Thomas Cook hatte seine Nutzer zuvor informiert, dass Kunden mit den Abreisedaten 26. September bis 31. Oktober ihre Reise aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht antreten könnten, und kündigte an, die betroffenen Kunden proaktiv zu informieren, berichtet t3n.de. Das versuchen die Betrüger nun offenbar auszunutzen.

Ein Datenleck habe es bei dem Reiseveranstalter aber nicht gegeben. In der E-Mail werden weder Namen noch Buchungsnummern oder Reisedaten genannt. Die Empfänger werden zudem dazu aufgefordert, die E-Mail an die Vertragsperson der Reisebuchung weiterzuleiten, sollten sie das nicht selbst sein. Thomas Cook rät dazu, derartige E-Mails zu ignorieren und zu löschen – der Reiseveranstalter selbst habe zu keiner Zeit eine derartige Nachricht an seine Kunden geschickt.

Ebay stärkt ab heute den Verkäuferschutz

Der heutige 1. Oktober bringt für alle Marktplatz-Händler eine große Neuerung mit sich: Ab heute gilt die Marktplatzhaftung und auch deutsche Händler sowie Verkäufer aus der EU und dem Europäischen Wirtschaftsraum können nur noch auf den Plattformen handeln, wenn sie ihre Erfassungsbescheinigung eingereicht haben (wir berichteten).

Daneben gibt es speziell für Ebay-Händler aber noch weitere Neuerungen, wie Chip.de aufführt: So greifen ab heute neue Maßnahmen zum Verkäuferschutz auf der Plattform. Sollte ein Artikel während der Retoure beschädigt zurückkommen, kann der Verkäufer bis zu 50 Prozent des Preises einbehalten. Auch wenn der Kunde den Artikel bereits benutzt hat, gilt diese Regelung. Damit soll der Wertverlust kompensiert werden.

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.