Meinung

Weniger Abmahnungen bedeuten nicht weniger Abmahnmissbrauch

Veröffentlicht: 09.10.2019 | Geschrieben von: Patrick Schwalger | Letzte Aktualisierung: 09.10.2019
Bundestag Innenaufnahme

Die Bundesregierung will noch im November das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs durch das parlamentarische Verfahren bringen und vom Bundestag absegnen lassen. Hinter diesem Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs verbirgt sich der Versuch der Regierung, Abmahnmissbrauch in Deutschland einzudämmen. Aber ob das durch das Gesetz wirklich geschafft werden kann, ist fraglich. 

Auch wenn die Abmahnung für viele Händler fast schon ein Schimpfwort ist, hat sich diese Besonderheit des deutschen Rechts bei Wettbewerbsverstößen bewährt. Hält sich ein Unternehmen nicht an die Regeln des Wettbewerbs, dann verschafft es sich einen Vorteil gegenüber der Konkurrenz und das meist zulasten der Verbraucher. Doch anstatt für jeden dieser Fälle ein eigenes Gerichtsverfahren zu eröffnen, das auch nur Zeit und Geld kostet, haben Mitbewerber und Verbände das Instrument der Abmahnung zur Hand, um den Wettbewerbsverstoß abzustellen. Die Konkurrenz wird wieder fair gestaltet, die Verbraucherrechte der Kunden werden nicht verletzt, alle sind fröhlich. So weit, so gut. 

Für Verbände ändert sich… fast nichts 

Wenn alles so einfach wäre, bräuchte man natürlich kein Gesetz gegen den Abmahnmissbrauch. Online-Händler brauchen keine Einführung in die Praxis von einigen Verbänden und Kanzleien, deren ganzes Geschäftsmodell darauf basiert, Geld aus Abmahngebühren zu generieren. Der Gesetzentwurf wird doch also sicherlich hieb- und stichfeste Maßnahmen präsentieren, um den Abmahnverbänden das Leben schwer zu machen? Naja. Die Verbände sollen künftig nur noch abmahnen dürfen, wenn sie vom Bundesamt für Justiz dazu zugelassen sind. Aber die Bedingungen, die dafür erfüllt werden müssen, können sicherlich auch die einschlägigen Verbände erfüllen. Und wenn sie erstmal auf der Liste sind, können sie im Prinzip so weitermachen wie bisher. 

Impressum hin, Impressum her

Der Entwurf macht es vor allem den Mitbewerbern schwer. Wenn sie künftig einen Wettbewerbsverstoß eines Konkurrenten abmahnen, der „geringfügig” ist, dann haben sie keinen Anspruch darauf die Abmahnkosten erstattet zu bekommen. Die Logik dahinter: Wenn kein finanzielles Interesse mehr am Abmahnen bestehen kann, dann gibt es keine missbräuchlichen Abmahnungen mehr. Das erste Problem: Als „geringfügig” sollen alle Verstöße gegen Kennzeichnungs- und Informationspflichten gelten. Kein Impressum, keine Grundpreisangabe, keine Kennzeichnung von lebensgefährlichen Allergenen, keine Sicherheitshinweise bei Kinderspielzeug – für die Bundesregierung kein Problem, ist ja geringfügig. In Wirklichkeit können darin aber eben schon gravierende Wettbewerbsverstöße liegen. Ab jetzt könnte man sich das einfach sparen. Natürlich benachteiligt das auch die Verbraucher schwer.

Das zweite Problem: Wenn man künftig draufzahlt, um abzumahnen, dann wird sich jeder wirtschaftlich denkende Mitbewerber zwei- bis dreimal überlegen, ob er solche tatsächliche Wettbewerbsverstöße aus purem Idealismus abmahnt. Das ist wohl eher zu bezweifeln. Und dann bleiben da ja noch die Verbände. Für sie gelten diese Regeln nicht, sie können weiter alles abmahnen und dafür auch die Kosten zurückverlangen. Diese Ungleichbehandlung von Mitbewerbern und Verbänden ist unverständlich. Denn in einer Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag hat die Bundesregierung geantwortet, dass sie selbst keine Daten darüber hat, wer überhaupt am meisten missbräuchliche Abmahnungen ausspricht und welche Verstöße in welcher Branche zu welcher Zeit betroffen sind.

Es gibt keine ausreichende Grundlage für die neuen Regelungen

Das bedeutet, dass die Grundlage des Gesetzesentwurfs mindestens zweifelhaft ist. Bestimmt führen die Benachteiligung von Mitbewerbern und die verbraucherunfreundliche Ausweitung der „geringfügigen Verstöße” zu weniger Abmahnungen. Für eine Vorhersage, ob auch die missbräuchlichen Abmahnungen zurückgehen, fehlen aber die Daten. Die Bundesregierung kann nicht wissen, ob es künftig weniger Abmahnmissbrauch geben wird. Das wird auch dadurch deutlich was alle Oppositionsparteien am Gesetzentwurf kritisieren: es wird nicht klar und verständlich definiert, was überhaupt eine missbräuchliche Abmahnung ist und wie Abgemahnte sie erkennen können.

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