Beschluss des Bundesrates

Mehr Tierschutz im Online-Handel gefordert

Veröffentlicht: 11.10.2019 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 11.10.2019
Tierhandel auf Tastatur

Nicht nur Tierbedarf ist ein beliebtes Handelsgut im Internet, sondern auch Haus- und Heimtiere selbst. Ob Promenadenmischung oder teurer Rassehund, gerade auf Marktplätzen finden sich viele Angebote für Vierbeiner und andere Freunde des Menschen. Doch nicht immer ist der Handel mit Tieren so ganz in ihrem Sinne: Mitunter werden eingefangene Wildtiere zum Verkauf angeboten, oder Züchtungen, die aus schlechten Bedingungen stammen. Derartige Fälle werden jedoch oft nur durch Zufälle publik. Der Bundesrat setzt sich nun für einen besseren Tierschutz im Online-Handel ein. 

Online-Portale im Visier

Dabei fordern die Bundesländer etwa Entwicklungen auf Online-Portalen. Diese sollen verpflichtet werden, Anbieter von Tieren auf Regelungen zum Tierschutz hinzuweisen und auch für eine Verhinderung von Verstößen zu sorgen. Wie es zum Beschluss vom heutigen Tage in einer Mitteilung des Bundesrats heißt, könne den Betreibern von Plattformen etwa aufgegeben werden, entsprechende Angebote erst online stellen zu dürfen, wenn der Anbieter bestimmte Nachweise über die Einhaltung des Tierschutzes erbringt. Auch könne man erwägen, eine Kontaktmöglichkeit vorzusehen, mit der sich Käufer an das jeweilige Portal wenden können falls sich Ungereimtheiten zeigen. 

Solche Online-Portale könnten außerdem einer bundeseinheitlichen Zertifizierung unterzogen werden, damit der Tierhandel einfacher kontrolliert werden kann. Dafür solle eine zentrale Stelle geschaffen werden, die darüber hinaus nach illegalen Händlern und Angeboten suche.

Anbieterkennzeichnung für Private

Gerade durch private Anbieter geschehe der Tierhandel zudem mitunter anonym und ohne Rückverfolgbarkeit, sodass behördliche Kontrollen sich hier besonders schwierig gestalten würden – etwa weil der einzige Anhaltspunkt eine Print-Anzeige mit einem Verweis auf eine Handynummer ist. Ähnlich wie gewerbliche Händler sollten insofern auch private Verkäufer zu einer Anbieterkennzeichnung verpflichtet werden. 

Am Ende seien außerdem wirksame Sanktionen wichtig, um Verbesserungen zu erzielen. Diese sollen sich etwa an Online-Portale, Printmedien und die Anbieter selbst richten.

Der Beschluss des Bundesrats wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese kann nun darüber entscheiden, ob sie ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren auf den Weg bringt – eine feste Frist gäbe es hierfür jedoch nicht, wie es heißt.

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