Expertenanhörung im Bundestag

Beim Gesetz gegen Abmahnmissbrauch muss noch viel geklärt werden

Veröffentlicht: 24.10.2019 | Geschrieben von: Patrick Schwalger | Letzte Aktualisierung: 24.10.2019
Reichstagsgebäude in Berlin

Am gestrigen 23. Oktober kamen neun Sachverständige und 14 Bundestagsabgeordnete – Mitglieder des Rechtsausschusses – im Beratungssaal 3.006 des Paul-Löbe-Hauses zusammen, um das geplante Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs auf Stärken und Schwächen zu prüfen. Zahlreiche interessierte Besucher verfolgten die knapp zwei Stunden lange Beratung. 

Über den Gesetzentwurf der Regierung berichten wir bereits seit Monaten und stellten die Positionen der Bundestags-Parteien nach der ersten Lesung des Entwurfs im Parlament vor. Die Bundesregierung versucht, den Abmahnmissbrauch vorrangig dadurch einzudämmen, dass sie Mitbewerbern das Abmahnen durch gestrichene oder geringere finanzielle Anreize erschwert und die Anzahl der Wettbewerbsverstöße, die als geringfügig bezeichnet werden, erheblich erhöht, wodurch es weniger Belastungen für Abgemahnte geben soll. Verbände jedoch können weiterhin ohne solche Einschränkungen abmahnen. Ob das wirklich zu einem Ende von Abmahnmissbrauch führt, ist fraglich. Womöglich käme es bloß zu einer Verschiebung, nicht zu einem Ende des Problems. Und die berüchtigten großen Abmahnverbände würden in ihrer Tätigkeit wohl auch nicht durch den vorliegenden Gesetzentwurf eingeschränkt.

Gibt es zu viele Verbraucherschutzregeln oder wird zu wenig durchgegriffen?

Doch die Fragen nach der Sinnhaftigkeit der Ungleichbehandlung von Mitbewerbern oder der Definition von geringfügigen Verstößen wurde in der Anhörung bloß am Rande beleuchtet. So regte ein Experte an, dass man sich fragen müsse, warum ein Großteil der Verstöße gegen Impressums- oder Kennzeichnungspflichten zukünftig als geringfügig behandelt werden soll. Bedeute dies, dass die Regelungen als nicht notwendig für den Verbraucherschutz angesehen werden? Wenn das der Fall sei, dann solle man die Verbraucherschutzregelungen zurückfahren. Wenn die Regelungen aber notwendig sind, dann gebe es ein Problem beim Verbraucherschutz, weil sich die Verstöße hier nicht verringern werden, wenn sie als geringfügig behandelt werden. 

Ob es eine Aufwandsentschädigung bei der ersten Abmahnung für Mitbewerber geben soll, war ebenso eine kurze Streitfrage. Einer der Experten-Rechtsanwälte bejahte dies, denn ohne Anspruch auf Aufwandsentschädigung würde das Verursacherprinzip ausgehebelt. Dagegen sprach ein weiterer Sachverständiger davon, dass die Abmahnung durch einen Mitbewerber für den Abgemahnten kostenfrei sein sollte, wenn er sich des Verstoßes nicht bewusst war und diesen umgehend abstellt. Hier ist noch Raum für Veränderung im Gesetzentwurf, die Frage ist nach der Anhörung aber, ob die Regierungsparteien daran ein Interesse haben.

Fliegender Gerichtsstand und DSGVO-Verstöße waren die heißesten Themen

Die meisten Fragen drehten sich um den fliegenden Gerichtsstand und die DSGVO, obwohl diese nicht zwingend das Herzstück der Bemühungen gegen Abmahnmissbrauch ausmachen. Beim fliegenden Gerichtsstand waren sich fast alle Experten einig: Dieser solle nicht wie derzeit noch vorgesehen abgeschafft werden. Auch weiterhin solle es Anlaufstellen geben, die auf die Durchsetzung von Wettbewerbsrecht spezialisiert seien. Damit positionierten sich die Sachverständigen fast einstimmig gegen die Kritik am fliegenden Gerichtsstand, dass dieser es Abmahnern ermögliche, das zuständige Gericht selbst auszusuchen und zwar dahingehend, ob das Gericht in der Vergangenheit besonders vorteilhaft für Abmahner geurteilt hatte. Damit stellten sich die Experten gegen die Regierungsmeinung. Wie sich dieser Punkt nun im Gesetzentwurf entwickelt, dürfte sehr spannend bleiben.

Im Hinblick auf die DSGVO gingen die Meinungen auseinander. Ob DSGVO-Verstöße nun als Wettbewerbsverletzung gelten sollen oder nicht, darin waren sich die Experten nicht einig. Nur in einem Punkt kamen sie auf einen Nenner: Die Bundesregierung muss in ihrem Entwurf zwingend definieren, ob und wie ein DSGVO-Verstoß abgemahnt werden kann. Andernfalls bestehe künftig eine gefährliche Rechtsunsicherheit zulasten des Mittelstands. Auch hier müssen die Parlamentarier noch einiges an Diskussionen und Denkarbeit leisten. 

Rechtsunsicherheiten beseitigen, Datenlage verbessern

Viele der Experten kritisierten, dass dem Gesetzentwurf keine ausreichende Datenauswertung zugrunde liegt. Es gebe zu wenig aussagekräftigen Zahlen darüber, wie viel Abmahnmissbrauch es gibt, wer missbräuchliche Abmahnungen ausspricht, welche Branchen oder Produkte besonders betroffen sind und welche Verstöße bevorzugt missbräuchlich abgemahnt werden. Diesen Missstand nun noch zu korrigieren scheint sehr spät. 

Eine Folge der schlechten Datenlage sind die vielen unklaren Rechtsbegriffe in dem Gesetzentwurf. Durch die schlechte Ausstattung mit wertvollen Informationen zur tatsächlichen Lage im Bereich missbräuchlicher Abmahnungen sind viele Regeln schlicht unklar. Dies werde dazu führen, dass Gerichte dies in hohem Maße klären müssten, so die Experten. Und für Abgemahnte sei so sehr schlecht zu klären, ob eine vorliegende Abmahnung nun die rechtlichen Kriterien für eine missbräuchliche Abmahnung erfülle oder nicht. Um gerade für Abgemahnte Transparenz zu schaffen, empfahlen mehrere der Experten, dass es zentrale Plattformen geben müsse, beispielsweise ein Online-Abmahnregister. Dies ermögliche allen Marktteilnehmern, missbräuchliche Abmahnungen zu erkennen, was bislang kaum möglich sei. 

Was wird nun in das Gesetz einfließen?

Die spannende Frage, die jetzt bleibt, ist, welche der Expertenempfehlungen in den Gesetzentwurf einfließen werden. Da das Gesetz planmäßig noch in diesem Jahr verabschiedet werden soll, werden wir dies bald wissen. Der Händlerbund betont, sich auch weiterhin dafür einzusetzen, dass ein Gesetz entsteht, dass für kleine und mittelständische Händler einen wirklich effektiven Schutz vor Abmahnmissbrauch bedeutet: Es liege jedoch nahe, dass „die bisherigen Vorschläge nicht zu einer Verbesserung der Abmahnpraxis führen werden, und damit eine Stärkung des fairen Wettbewerbs nicht erreicht werden kann", heißt es in seiner Stellungnahme

Kommentare  

#1 Maria 2019-10-25 14:48
Warum wurden keine kleinen Unternehmer eingeladen? Nur Anwälte die natprlich für ihre Lobby sprachen.

Zu viele verbrauchersczu tzregelungen auf jeden Fall die müssen abgebaut werden. Und unsitten wie der fliegende Gerichtsstand auch. Zudem muss dafür gesorgt werden, dass Gesetze bei jedem Gericht gleich ausgelegt werden und nicht ein Gericht z.b. pro abmahner auslegt.
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