Kurzmeldung

EuGH soll Rechtmäßigkeit des Vodafone Passes klären

Veröffentlicht: 21.11.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 22.11.2019
Vodafone Shop in Spanien

Laut der Roaming-Verordnung dürfen für Roaming-Dienste im europäischen Ausland keine zusätzlichen Entgelte verlangt werden. Gegen diesen Grundsatz könnte laut der LTO Vodafone mit seinem Angebot Vodafone Pass verstoßen. Buchen Nutzer diese Tarifoption, so verbraucht die Nutzung bestimmter Dienste kein Datenvolumen. Dies gilt allerdings nur für das Inland. Allerdings behält sich Vodafone vor, diese Option künftig auch im europäischen Ausland anzubieten. Hierbei soll das Datenvolumen allerdings wegen einer „Fair Use Policy“ auf fünf Gigabyte pro Monat beschränkt werden.

Bundesnetzagentur sieht deutlichen Verstoß 

Die Bundesnetzagentur wirft Vodafone vor, die Roaming-Verordnung zu verletzten und hat dem Telekommunikationsunternehmen daher bereits im Juni 2018 untersagt, den Dienst so weiter anzubieten. Gegen dieses Verbot wehrte sich Vodafone mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln. Das Gericht indes hat sich nun mehr an den Europäischen Gerichtshof gewandt. Dieser soll zwei Fragen beantworten: Zum einen soll der EuGH klären, ob das Vodafone-Angebot mit der Roaming-Verordnung vereinbar ist. Zum anderen soll geklärt werden, ob die Beschränkung des Datenvolumens bei Nutzung im Ausland entsprechend der Fair Use Policy rechtmäßig ist.

Nach der Telekom, jetzt Vodafone?

Nicht nur Vodafone bietet solche Dienste an: Auch die Telekom hatte mit ihrem Tarif StreamOn Nutzern die Möglichkeit geboten, Streaming-Dienste wie Netflix und YouTube nutzen zu können, ohne dass das Datenvolumen leiden musste. Allerdings konnte der Dienst nur im Inland genutzt werden. Beim Streamen im Ausland wurde das normale Datenvolumen verwendet. Auch diesen Dienst verbot die Bundesnetzagentur – und setzte sich vor dem Oberverwaltungsgericht Münster durch (wir berichteten).

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