Nach Shitstorm

Justizministerin Lambrecht verteidigt Zugriff auf Passwörter

Veröffentlicht: 19.12.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 19.12.2019
Christine Lambrecht im Bundestag

In dieser Woche wurde bekannt, dass die Bundesregierung in einem Gesetzesentwurf vorsieht, dass Ermittler leichter Zugriff auf Bestands- und Nutzerdaten erhalten sollen. Besonders heiß diskutiert ist der Zugriff auf Passwörter, daher war der Titel „Passwortgate“ schnell gefunden (wir berichteten).

Nun hat sich die zuständige Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) zu dem Shitstorm geäußert und verteidigt den Entwurf. 

Entscheidung durch den Richter

Unter anderem wehrt sie sich gegen den Vorwurf, dass Ermittler ohne den sogenannten Richtervorbehalt die Daten der Nutzer gegenüber Telemediendiensten herausverlangen können. „Ich will, dass in Zukunft deutlich wird, da ist ein Richtervorbehalt gegeben, da muss ein Richter, bevor eine solche Herausgabe angeordnet wird, die Verhältnismäßigkeit in Bezug auf die Straftat und auch diesen Eingriff dann abwägen. Diese Pflicht will ich einführen“, versichert sie in einem Interview gegenüber dem Deutschlandfunk.

Auch zum Thema Passwort-Speicherung hat sie sich geäußert: Aktuell ist es so, dass Passwörter zwingend verschlüsselt gespeichert werden müssen. Wenn nun aber eine Ermittlungsbehörde diese heraus verlangt, kann sie mit den Passwörtern nur etwas anfangen, wenn diese im Klartext gespeichert werden. Entsprechend wurde der Vorwurf laut, dass die neuen Befugnisse gleichzeitig auch eine unverschlüsselte Speicherung von Passwörtern bedeuten würden. Dies streitet Lambrecht ab: „Nein. Es wurde die Sorge geäußert, dass in Zukunft alles unverschlüsselt gespeichert werden müsse. Das ist natürlich weder Sinn und Zweck dieses Gesetzes. Das darf noch nicht einmal erfolgen, sondern der Datenschutz legt klar fest, dass verschlüsselt gespeichert werden muss, und daran wird auch niemand etwas ändern“, äußert sie weiter gegenüber dem Deutschlandfunk.

Was allerdings die Ermittler mit verschlüsselten Passwörtern anfangen wollen, lässt sie offen. „Warum aber Passwörter aufwendig herausverlangen, wenn die ohnehin nicht im Klartext lesbar den Sicherheitsbehörden übermittelt werden können?“, fragt sich daher auch die LTO.

Dazu hat Lambrecht im Bundestag gesagt, dass zum einen nur in Ausnahmefällen Passwörter herausverlangt werden können sollen, und zum anderen in diesen Fällen immerhin die Möglichkeit bestehe, mit hohem Aufwand verschlüsselte Passwörter zu entschlüsseln.

Alles nur ein Entwurf

Weiterhin betont Lambrecht, dass es sich bei dem Vorhaben lediglich um einen Entwurf handle. Sie äußerte die Bereitschaft über den Entwurf zu diskutieren und gute Argumente gelten zu lassen. Gleichzeitig äußert sie aber, dass sie auf diese guten Argumente noch warte.

Die Opposition hatte die Pläne des Bundesjustizministeriums als „Albtraum für die IT-Sicherheit“ bezeichnet. Die Grünen-Politikerin Renate Künast sprach sogar von einem „bedenklich tiefen“ Eingriff in die Bürgerrechte. Lambrecht hingegen sieht das weniger eng: Bereits jetzt hätten Ermittlungsbehörden das Recht, Bestandsdaten – darunter auch Passwörter – herauszuverlangen. Der neue Entwurf konkretisiere lediglich bestehende Regeln.

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