Der frühe Vogel

Die EU verschärft das Verbraucherrecht

Veröffentlicht: 07.01.2020 | Geschrieben von: Corinna Flemming | Letzte Aktualisierung: 22.06.2022
EU Flagge

Am heutigen 7. Januar wird die Omnibus-Richtlinie zum EU-Verbraucherrecht in Kraft treten, die bereits am 18. Dezember 2019 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde. Mit der Richtlinie wird der Verbraucherschutz in der EU deutlich verschärft (wir berichteten). Vorgesehen sind mehr Informationspflichten für Online-Händler, neue und strikte Regeln für Preissenkungen bei Rabattaktionen und EU-weit harmonisierte Bußgelder bei Verstößen. Positive Aspekte für Händler dürfte sein, dass Marktplätze künftig offenlegen sollen, welche Parameter ihren Rankings bei Suchanfragen durch Verbraucher zugrunde liegen, sowie die Modernisierung der möglichen Kommunikationsmittel. So können Verträge künftig auch per Chat geschlossen werden, während im Impressum keine Faxnummer angegeben werden muss.

Eine ausführliche Analyse der Richtlinie des Händlerbundes kann hier abgerufen werden. Anders als bei EU-Verordnungen, die unverzüglich gelten, müssen Richtlinien von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgewandelt werden. Dafür bleiben ihnen ab heute zwei Jahre Zeit. Nun wird es spannend zu beobachten sein, wie Deutschland die Vorgaben aus Brüssel in eigene Gesetze festschreiben wird. 

Weiter steigende Umsätze bei Deutschlands Einzelhändlern

Die Kauflaune der Deutschen hat die Kassen der Einzelhändler im vergangenen Jahr ordentlich klingeln lassen. Wie Spiegel Online mit Verweis auf Zahlen des Statistischen Bundesamtes schreibt, gingen die Umsätze in 2019 um 2,9 Prozent nach oben. Besonders erfolgreich verlief es im Online- und Versandhandel. Der Sektor konnte mit einem Anstieg von 7,4 Prozent in den ersten elf Monaten des vergangenen Jahres das stärkste Wachstum an Erlösen vorweisen. Dass der Einzelhandel sich auch im zehnten Jahr in Folge über steigende Umsätze freuen konnte, lag unter anderen an der aktuell vorherrschenden Rekordbeschäftigung mit 45,3 Millionen Erwerbstätigen. Auch für das Jahr 2020 sagen die Experten keinen Abbruch der starken Kaufkraft voraus.

Neues Flugtaxi vorgestellt

Der Fahrdienstvermittler Uber will seine Kunden künftig auch mit fliegenden Taxis von A nach B bringen und hat dafür jetzt mit dem Autohersteller Hyundai eine Partnerschaft geschlossen. Auf der Consumer Electronics Show (CES) in Las Vegas wurde bereits das erste Modell eines Flugtaxis vom koreanischen Autobauer vorgestellt. Diese sind durch Elektrizität angetrieben, können Entfernungen von bis zu 100 Kilometern zurücklegen und benötigen nur rund fünf bis sieben Minuten bis zur vollständigen Aufladung. Bereits ab 2023 sollen die ersten kommerziellen Flüge durchgeführt werden, weiß Gründerszene.

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