Mangelhafte Umsetzung

1.300 Bußgeldverfahren gegen soziale Netzwerke wegen NetzDG

Veröffentlicht: 13.01.2020 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 13.01.2020
Smartphone mit Facebook-Schriftzug vor Wand, auf der zensiert steht

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, kurz NetzDG, stand von Anfang an in der Kritik. Es wurde als mittelbaren Angriff auf die Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken gewertet. Außerdem sei die Umsetzung des schwammig formulierten Gesetzes unklar. Dies hat nun auch eine Anfrage der FDP laut Handelsblatt ergeben. Es ging um die Anzahl der eingeleiteten Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen das NetzDG.

Meldewege für Nutzerbeschwerden im Fokus

Ursprünglich ging die Bundesregierung on 500 Bußgeldverfahren pro Jahr aus. Allerdings wurden bereits seit dem 1. Januar 2018, also seit dem Inkrafttreten des Gesetzes, insgesamt 1.167 Bußgeldverfahren allein wegen der Zurverfügungstellung eines Beschwerdeweges für Nutzer eingeleitet. Hinzu kommen beispielsweise noch Bußgeldverfahren wegen der Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten und mangelhaften Transparenzberichten. Insgesamt seien 1.300 Bußgeldverfahren gegen soziale Plattformen, wie Google, Twitter und Facebook eingeleitet worden.

Zwei Millionen Euro Bußgeld gegen Facebook

Zur konkreten Höhe von Bußgeldern konnten keine Angaben gemacht werden, da bis jetzt offenbar lediglich gegen Facebook ein konkretes Bußgeld festgesetzt wurde. Facebook soll zwei Millionen Euro wegen der mangelhaften Umsetzung des NetzDG zahlen. Grund war der Transparenzbericht: Laut Angaben der Plattform sollen gerade einmal 1.704 Beschwerden aufgrund des NetzDG eingegangen sein. Zum Vergleich: Twitter zählte 260.000 Beschwerden. Die zuständige Behörde fand den Grund schnell: Facebook hat den Meldeweg für Beschwerden nach NetzDG versteckt. Die normalen Beschwerden, die direkt über die Kommentarfunktion eingereicht werden, wurden im Transparenzbericht nicht berücksichtigt. Hierin sah die zuständige Behörde einen Verstoß gegen das NetzDG und setzte das Bußgeld fest. Allerdings ist der Bescheid noch nicht rechtskräftig (wir berichteten).

FDP fordert Abschaffung des Bürokratiemonsters

Der Fraktionsvize der FDP Thomae kritisiert das NetzDG als Bürokratiemonster und sieht klare Gründe für die mangelhafte Umsetzung. Grund hierfür sei die „mangelhafte Fassung des Gesetzes und dessen Unschärfe“, die dazu führe, dass „soziale Netzwerke gar nicht wissen, was der Gesetzgeber eigentlich genau von ihnen verlangt“, wird er vom Handelsblatt zitiert. Äußerst kritisch sieht er daher die Pläne der Regierung, dass NetzDG in der Hinsicht zu erweitern, dass bestimmte rechtswidrige Inhalte, wie etwa Volksverhetzung, von sozialen Netzwerken zur Anzeige gebracht werden sollen. „Staatliche Kernaufgaben sollten aber immer vom Staat selbst erfüllt werden“, heißt es dazu weiter. Außerdem würde der Staat durch diese Erweiterung die „Rolle privater Unternehmen als Hilfssheriffs“ weiter stärken.

Zurück zum Notice-and-take-down-Verfahren

Nach dem Willen der FDP sollte der Gesetzgeber daher ein paar Schritte zurückgehen und wieder auf das altbewährte Notice-and-take-down-Verfahren vertrauen. Bei diesem Verfahren haften die Plattformen erst, wenn sie von einer Rechtsverletzung Kenntnis erlangen. Sie müssen also nicht aktiv nach Rechtsverstößen suchen. Erst, wenn sie von einem rechtswidrigen Inhalt Kenntnis erlangen, müssen sie unverzüglich tätig werden. 

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