Politik-Frage des Monats

Wo bleibt eigentlich das Gesetz gegen den Abmahnmissbrauch?

Veröffentlicht: 15.01.2020 | Geschrieben von: Patrick Schwalger | Letzte Aktualisierung: 15.01.2020
Sanduhr auf Laptop

„Vor über einem Jahr haben die Regierungsfraktionen SPD und Union im Deutschen Bundestag einen Antrag beschlossen, der die Regierung auffordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sich mit dem Thema des Abmahnmissbrauchs beschäftigt. Frist dafür war der 1. September 2018. Heute darf ich feststellen, dass wir an diesem frühen Morgen den 27. September 2019 haben, 391 Tage später.” 

So begann Roman Müller-Böhm (FDP) seine Rede während der ersten Beratung des Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs im Bundestag. Ich stelle fest: Heute ist der 15. Januar 2020, also 500 Tage nach Fristverstreichung. Aber das Gesetz, das missbräuchliche Abmahnungen im Online-Handel eindämmen soll, ist immer noch nicht da. Was Herr Müller-Böhm sich vor vier Monaten fragte, frage ich mich also heute. Wo bleibt eigentlich das Gesetz gegen den Abmahnmissbrauch? 

Klammheimlich ist das Gesetz von der Bildfläche verschwunden

Dabei sah es im September noch so aus als solle alles ganz schnell gehen. Erste Lesung im Bundestag am 27. September. Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss Ende Oktober. Und die zweite und dritte Lesung, in denen das Gesetz nur noch hätte durchgewunken werden müssen, waren schon für Ende November eingeplant. Aber soweit kam es nie. Nach der Sachverständigenanhörung war das Gesetz plötzlich weg. 

War es die Kritik am Gesetzentwurf aus der Opposition, die die Wirksamkeit der geplanten Maßnahmen infrage stellte? Waren es die Sachverständigen, die im Rechtsausschuss des Bundestags nicht besonders glücklich über die geplanten Änderungen waren? Waren sich die Regierungsparteien SPD und CDU am Ende doch uneinig? Fest steht, dass es nicht geplant war, dass es im Jahr 2020 noch immer kein Gesetz gegen Abmahnmissbrauch gibt. Ich hatte im November persönlich bei den verantwortlichen Abgeordneten der Regierungsfraktionen nachgefragt und mir versichern lassen, dass das Gesetz noch vor Ende 2019 verabschiedet werden würde. Mittlerweile ist aus dem Parlament aber nichts mehr davon zu hören. 

Die Tage verstreichen 

Auch ich habe meine Zweifel am Regierungsentwurf. Zum Beispiel bin ich nicht davon überzeugt, dass eine bloße zahlenmäßige Verringerung von Abmahnungen durch Mitbewerber auch bedeutet, dass der Abmahnmissbrauch beendet wird. Denn im Gegensatz zum vorangegangen Referentenentwurf verspricht der aktuelle Regierungsentwurf keine wirksame Einschränkung der Tätigkeit von Abmahnverbänden. 

Der aktuelle Stillstand und die Funkstille über den Fortschritt des Gesetzes vor allem, dass derzeit die Sicherheit fehlt, dass der Gesetzgeber endlich tätig wird. Und so bleiben die Online-Händler weiter im Dunkeln und ohne ein Gesetz gegen missbräuchliche Abmahnungen durch Mitbewerber und vor allem Verbände. Es bleibt zu hoffen, dass der Gesetzentwurf derzeit hinter den Kulissen verbessert wird und dass die Abgeordneten die Ruhe nutzen, um die Interessen der betroffenen Online-Händler in das Gesetz einarbeiten. Zu viel Zeit sollten sich die Parlamentarier dabei nicht nehmen. Denn die Verlierer sind die Online-Händler, die weiter auf eine gute Lösung aus dem Bundestag warten.

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