Coronakrise

Bundesregierung beschließt Rettungspaket für Selbstständige und kleine Unternehmen

Veröffentlicht: 23.03.2020 | Geschrieben von: Patrick Schwalger | Letzte Aktualisierung: 24.03.2020
Reichstagsgebäude mit Fahne im Vordergrundsgebäude mit Fahne im Vordergrund

In seiner heutigen Sitzung hat das Bundeskabinett ein Hilfspaket über rund 750 Milliarden Euro verabschiedet. Ein solches Paket gab es für die Realwirtschaft noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik. Für kleine Unternehmen  und Selbstständige sind derzeit knapp 50 Milliarden Euro vorgesehen. Insgesamt wird der Staat neue Schulden in Höhe von 156 Milliarden Euro aufnehmen.

Insgesamt 50 Milliarden Euro Soforthilfe – ohne Rückzahlungen

Die genaue Höhe der Soforthilfen wird abhängig von der Zahl der Mitarbeitenden im Unternehmen sein. Unternehmen und Selbstständige mit bis zu fünf Beschäftigten erhalten bis zu 9.000 Euro und bis zu 15.000 Euro bei bis zu zehn Beschäftigten. Zurückzahlen muss man die Soforthilfen nicht. Schnelle Soforthilfen hatten bereits in der vergangen Woche zahlreiche Branchenverbände gefordert, für den Online-Handel beispielsweise der Händlerbund

Eine ähnliche Regelung gibt es bereits in Bayern. Hier können betroffene Unternehmen und Selbstständige seit letzter Woche finanzielle Soforthilfen beim bayerischen Wirtschaftsministerium beantragen. Laut Bayerischem Rundfunk sind bereits über 50.000 Anträge eingegangen

Wie genau das Stellen von Anträgen auf Bundesebene ablaufen soll, ist im Detail bisher noch nicht verkündet worden. Auf OnlinehändlerNews werden wir selbstverständlich unverzüglich darüber informieren, wenn bekannt ist, wie, wann und wo von der Coronakrise geschädigte Unternehmen Soforthilfen vom Bund beantragen können. 

Für Selbstständige wird außerdem der Zugang zur Grundsicherung, also Hartz 4, erleichtert. Die Vermögensprüfung soll für sechs Monate ausgesetzt werden. 

Stabilisierungsfonds für Großunternehmen und weitere Maßnahmen

Für große Unternehmen soll ein Stabilisierungsfonds eingerichtet werden, durch den bis zu 400 Milliarden Euro an Bürgschaften sichergestellt werden sollen, weitere 100 Milliarden Euro werden für staatliche Unternehmensbeteiligungen abgestellt. Außerdem wird die Förderbank KfW am Montag mit einem Programm für Liquiditätshilfen starten, dass 100 Milliarden Euro umfasst. 

Für alle Unternehmen, die unmittelbar vom Coronavirus betroffen sind werden bis Ende 2020 die Stundung von Steuerschulden gewährt sowie die Anpassung von Steuervorauszahlungen ermöglicht. Auf Vollstreckungsmaßnahmen wird bis Ende des Jahres ebenfalls verzichtet. 

Hilfspaket braucht noch die parlamentarische Zustimmung

Mit dem Beschluss des Kabinetts vom Montag ist das Hilfspaket soweit sicher. Formal muss es allerdings noch den parlamentarischen Weg durchlaufen. Am Mittwoch soll der Bundestag seine Zustimmung geben, am Freitag tritt der Bundesrat zu einer Sondersitzung zusammen, um ebenfalls das Rettungspaket zu billigen. 

Auf OnlinehändlerNews werden wir unverzüglich berichten, wenn es Details zum Antrag auf Soforthilfe gibt. Eine ausführliche Zusammenstellung weiterer Möglichkeiten für finanziell betroffene Unternehmen, beispielsweise Kredite und Angebote von Förderbanken, finden Sie in unseren Artikel „Coronakrise: Was Händler jetzt wissen müssen”. 

Kommentare  

#7 Thomas Wandolski 2020-03-31 20:05
Die Anträge werden in NRW relativ unkompliziert und schnell bearbeitet - eine Zusage erfolgt innerhalb von 2 Tagen. Was einem aber keiner sagt : es ist ein genauer Nachweis darüber zu führen, wofür die genehmigten Mittel verwendet wurden, z.B. Miete, Löhne Gehälter, Sozialabgaben etc. - dafür sind sie gedacht. Der Nachweis MUSS später im Rahmen einer evtl. Betriebsprüfung glaubhaft dargestellt werden können - ansonsten droht eine komplette Rückzahlung der Soforthilfe. Spezielle Formulare soll es demnächst zum Herunterladen geben bzw. euer Steuerberater kann dies glaubhaft anhand der Buchführung darstellen. Ggf. nicht verbrauchte Beträge MÜSSEN zurückgezahlt werden. Die Soforthilfe MUSS ggf. versteuert werden, zumindest in der Steuererklärung angegeben werden ! Es ist kein Taschengeld für lau !
Bleibt gesund
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#6 Redaktion 2020-03-26 07:30
Guten Morgen Frau Luka,

danke für Ihre Nachfrage. Sachsen-Anhalt arbeitet derzeit noch an einem Soforthilfeprog ramm. Näheres ist leider noch nicht bekannt. Auch die Soforthilfen des Bundes stehen noch nicht zu Verfügung. Sobald Einzelheiten zu Anträgen und Verfahren raus sind, werden wir hier informieren.

Beste Grüße,
die Redaktion
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#5 Redaktion 2020-03-26 07:27
Sehr geehrte Frau Liem,

für diese Zeit wurden die Voraussetzungen für Sozialleistunge n deutlich herab gesenkt. So werden Miete und Heizkosten ohne Angemessenheits prüfung generell übernommen. Je nach Bundesland gibt es außerdem eine Soforthilfe für Soloselbstständ ige. Auch die Hilfe vom Bund kommt in Frage.

Beste Grüße,
die Redaktion
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#4 Birgit Luka 2020-03-26 06:54
Guten Morgen,
Meine Tochter und ich haben eine GbR und betreiben eine Kleintierpensio n in Sachsen Anhalt mit zwei Mitarbeitern. Wo können wir die Soforthilfe für Unternehmer beantragen.
Mit freundlichen Grüßen
Birgit Luka
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#3 doris liem 2020-03-25 15:11
Sehr geehrte Damen und Herren

ich habe eine Castingagentur und keine Mitarbeiter.Jed och fallen jetzt komplett Dreharbeiten und Castings weg.Auch kann ich keine Schauspielworks hops oder Unterricht mehr anbieten. Wie ist da in den nächsten Wochen mein Einkommen gesichert? Die Dreharbeiten und Castings sind vorab bis Juni 2020 abgesetzt.

LG
Doris Liem
Schauspielagentur Liem und Star Movie Kids
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#2 Redaktion 2020-03-24 14:22
Lieber Herr Buik,

die Bundesregierung hat folgendes Paket beschlossen: Kleinstunterneh men bis 10 Beschäftigte und Solo-Selbsständ ige können Soforthilfe beantragen. Bis 5 Beschäftigte sind bis zu 9.000 Euro beantragbar, bis 10 Beschäftigte bis zu 15.000 Euro. Das sind Einmalzahlungen für drei Monate. Zusätzlich strickt NRW aktuell auch ein Hilfspaket, dass sich vorraussichtlic h jedoch vor allem an Unternehmen mit 10-50 Beschäftigten richtet. Mehr Informationen finden Sie in unserem Artikel: onlinehaendler-news.de/.../...

Wie und wo genau diese Hilfe beantragbar ist, wird wohl erst nächste Woche bekannt sein. Wahrscheinlich wird die Bewilligung und Auszahlung der Mittel über die Länder und Kommunen geschehen. Bei OnlinehändlerNe ws wird darüber informiert, sobald es bekannt ist. Ich vermute, dass Sie über das Wirtschaftsmini sterium NRW die Soforthilfe beantragen werden können.

Mehr Infos zu den Hilfsangeboten in NRW finden Sie auf der Seite des nordrhein-westf älischen Wirtschaftsmini steriums: www.wirtschaft.nrw/.../

Mit freundlichen Grüßen

Patrick Schwalger
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#1 Peter Buik 2020-03-24 12:47
Hallo Herr Schwalger,
ich hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können.
Als freier, selbstständiger Dozent arbeite ich für verschiedene Bildungsinstitu te um ein Risiko überschauen zu können. Aber Coronas hat nun alle Institute veranlasst, Weiterbildungsm aßnahen auszusetzen. In der ersten Märzhälfte habe ich für den TÜV-Nord gearbeitet. Mitten im Unterricht des 16. März 2020 wurde die Arbeit unterbrochen und ich wurde wegen einer Verfügung des Landes NRW mit sofortiger Wirkung nach Hause geschickt.
Mir entfallen damit die Honorare bis einschließlich 26. März. Begründung: Höhere Gewalt.
Auch in den Folgemonaten wird es keinen Unterricht geben.
Was kann ich tun, um an einen nicht rückzahlbaren Zuschuss "Corona Soforthilfe" zu kommen
Mit Gruss Peter Buik
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