„Arbeitsschutz ist Gesundheitsschutz“

Neue Arbeitsschutzstandards in der Coronakrise

Veröffentlicht: 17.04.2020 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 06.07.2022
Hubertus Heil bei einer Rede

Viele Werkshallen stehen derzeit leer. Dass dieser Zustand für viele Unternehmen zum wirtschaftlichen Fiasko werden kann, ist klar. Nachdem in vielen Betrieben seit Wochen Stillstand herrscht, hat das Bundeskabinett nun einen Weg zurück zu den Arbeitsplätzen gezeigt. 

Zehn Regeln für ein vermindertes Ansteckungsrisiko

„Arbeitsschutz ist Gesundheitsschutz“, sagte Arbeitsminister Hubertus Heil auf der von der Tagesschau gezeigten Pressekonferenz. Um eine Rückkehr an die Arbeitsplätze zu ermöglichen, sollen sich Arbeitgeber künftig an zehn bundeseinheitliche Regeln halten. Dabei steht ein Ziel im Fokus: Das Ansteckungsrisiko zwischen den Mitarbeitern und zu den Kunden soll auf ein Minimum reduziert werden.

Daher sollten Arbeitgeber ausreichend Waschmöglichkeiten mit Desinfektionsmittelspendern zur Verfügung stellen. Außerdem soll ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen an der Arbeitsstätte gewährleistet sein. Das gilt sowohl für Tätigen in Betrieben, als auch außerhalb. So soll der Mindestabstand beispielsweise auch in Fahrzeugen eingehalten werden. Um dies zu gewährleisten sollen Absperrungen, Markierungen oder Zugangsregeln umgesetzt werden. Ist dies nicht möglich, sollen alternativ auch Trennwände die Vorgaben erfüllen können.

Arbeitnehmer werden durch die neuen Standards dazu verpflichtet, nicht krank auf Arbeit zu gehen. Wer sonst also auch mit lediglich leichten Symptomen zur Arbeit gegangen ist, soll nun dennoch zuhause bleiben, bis der Zustand ärztlich abgeklärt ist. Nicht zuletzt um andere Menschen zu schützen. 

Hinzu kommt außerdem noch die Pflicht, Arbeitsabläufe möglicherweise anders zu organisieren. So wenig Kontakt wie möglich, heißt das Gebot der Stunde.

Kontrollen möglich

Hubertus Heil kündigte auf der Konferenz außerdem stichprobenartige Kontrollen an. Jeder müsse sich an die neuen Arbeitsschutzstandards halten. Allerdings betonte der Arbeitsminister auch, dass es bei der Kontrolle eher um „Beispiele und Beratung“ gehen solle. Die Aufsichtsbehörden der Länder können außerdem Ergänzungen treffen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellt eine Übersicht zum Arbeitsschutzstandard während der Coronakrise bereit.

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