Übersicht

Lockerungen der Coronamaßnahmen in den einzelnen Bundesländern

Veröffentlicht: 20.04.2020 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 22.04.2020
Schild, welches anzeigt, dass ein Geschäft geöffnet hat

Wann wird wieder alles wie vorher? Diese Frage treibt viele um. Gerade für den Einzelhandel und das Dienstleistungsgewerbe wird die Luft dünner. Die vom Bund beschlossenen Lockerungen während der derzeitigen Coronakrise dürfte daher für viele Unternehmen wie gerufen kommen. Im Allgemeinen hat der Bund beschlossen, dass Geschäfte mit einer Fläche bis 800 Quadratmetern wieder öffnen dürfen. Die Umsetzung ist allerdings Ländersache (bisherige Regelungen). 

Allerdings muss darauf geachtet werden, dass Gemeinden innerhalb der Bundesländer Einzelheiten wieder unterschiedlich regeln können. Im Zweifel sollten sich Unternehmer also an das zuständige Ordnungsamt wenden, um die genauen Bedingungen für eine Geschäftsöffnung zu erfragen.

Baden-Würtemberg

Wer darf öffnen?

Ab heute (20.04.2020) dürfen Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von nicht mehr als 800 Quadratmetern öffnen. Unabhängig von der Verkaufsfläche dürfen wieder aufmachen: 

  • Kfz-Händler,
  • Fahrradhändler und
  • Buchhandlungen.

Unter den bisherigen Auflagen zur Hygiene, Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen dürfen geöffnet bleiben:

  • Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste,
  • Getränkemärkte,
  • Apotheken, Sanitätshäuser und Drogerien,
  • Tankstellen,
  • Banken und Sparkassen,
  • Poststellen,
  • Reinigungen und Waschsalons,
  • Zeitungsläden,
  • Bau-, Garten- und Tierbedarfsmärkte,
  • Großhandel sowie
  • Handwerker- und Dienstleistungsbetriebe.

Was muss geschlossen bleiben?

Dienstleistungsbetriebe, die im Segment der Körperpflege tätig sind, müssen geschlossen bleiben. Für Friseursalons wurde eine Öffnung ab dem 4. Mai in Aussicht gestellt. Für Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe ist noch keine positive Nachricht in Sicht. 

Wie sieht es im Bereich Gastronomie aus?

Gastronomie-Betriebe bleiben bis auf Weiteres geschlossen. Lediglich der Außerhaus-Verkauf ist gestattet. Dies gilt auch für Eisdielen und Cafés. 

Wird es eine Sonntags-Öffnung geben?

Bisher durften sonntags auch Geschäfte öffnen, denen dies unter normalen Umständen untersagt ist. Diese Erlaubnis wurde nun aufgehoben. 

Gibt es eine Maskenpflicht?

Ab dem 27. April müssen in Geschäften und im ÖPNV Masken getragen werden. 

Sonstiges

Die neue Verordnung gilt bis zum 15. Juni, sofern sie nicht vorher außer Kraft gesetzt wird. 

Bayern

Wer darf öffnen?

Ab heute (20.04.) dürfen in Bayern Gärtnereien, Bau- und Gartenmärkte wieder öffnen. In der nächsten Woche sollen kleinere Läden sowie alle Auto-, Fahrrad- und Buchhändler folgen. Im Einzelnen hat die bayerische Landesregierung folgenden Fahrplan aufgestellt: 

  • Ab 20. April dürfen Bau- und Gartenmärkte sowie Gärtnereien wieder öffnen.
  • Ab 27. April dürfen Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen wieder öffnen.
  • Ab 27. April dürfen weitere Geschäfte bis zu einer maximalen Verkaufsfläche von 800 qm öffnen.
  • Ab 4. Mai dürfen Friseure ihr Handwerk wieder aufnehmen.

Generell gilt, dass pro 20 Quadratmeter Grundfläche nur eine Person den Laden betreten darf. Geschäfte mit 800 Quadratmetern Grundfläche dürfen also nur von maximal 40 Kunden gleichzeitig besucht werden. Unternehmen müssen also entsprechende Vorkehrungen treffen, um die Einhaltung dieser Auflage sicherzustellen. Außerdem muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander gewährleistet werden. Händler müssen außerdem ein Hygiene- und Parkplatzkonzept aufstellen.

Wie sieht es im Bereich Gastronomie aus?

Gastronomiebetriebe müssen weiterhin geschlossen bleiben. Lieferdienste und Essen-to-Go ist weiterhin erlaubt. 

Gibt es eine Maskenpflicht?

Bayern hat heute außerdem das Tragen einer Maske zur Pflicht erklärt. Ab der kommenden Woche muss in jedem Geschäft unabhängig von der Größe ein entsprechender Schutz getragen werden. Alternativ könne man Nase und Mund auch mit einem Schal bedecken. Eine Ausnahme gibt es für Kinder bis 6 Jahren. 

Sonstiges

Medizinische Fußpflege, Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie dürfen eingeschränkt betrieben werden zur Behandlung von Patienten, wenn dies medizinisch dringend erforderlich ist. 

Das Wirtschaftsministerium möchte eine Kontaktstelle für betroffene Unternehmen einrichten. 

Die Ausgangsbeschränkungen wurden bis einschließlich 3. Mai verlängert.

Berlin (Update)

Wer darf öffnen?

Berlin startet am 22. April mit den Lockerungen. Am 21. April soll über die Öffnung des Einzelhandels beraten werden. Es bleibt also erstmal alles beim Alten. Geöffnet werden dürfen also:

  • Lebensmittel- und Getränkeläden – darunter fallen auch Spätis, Abhol- und Lieferdienste,
  • Wochenmärkte,
  • Apotheken, Drogerien sowie Läden für Sanitätsbedarf,
  • Tankstellen,
  • Banken, Sparkassen,
  • Post,
  • Waschsalons,
  • Zeitungskioske sowie Buchläden,
  • Baumärkte,
  • Tierbedarfsläden,
  • Fahrradläden,
  • Bestattungsunternehmen,
  • Handwerkerbedarfsläden sowie
  • Großhandel.

Update vom 22. April: Geschäfte mit einer Fläche bis 800 Quadratmeter dürfen ab dem 22. April wieder öffnen. Dabei dürfen keine Anreize für das Verweilen im Geschäft geschaffen werden. Aufenthaltsangebote und Sitzgelegenheiten müssen daher entfernt oder gesperrt werden. Pro 20 Quadratmeter darf eine Person das Geschäft betreten. Einkaufszentren dürfen unter strengen Auflagen öffnen. Auch hier gilt die Begrenzung der Besucher. Dabei darf nur ein Eingang geöffnet werden, es sei denn, es besteht die Möglichkeit, bei der Öffnung von mehreren Eingängen sicherzustellen, dass nicht zu viele Personen im Einkaufszentrum sind. In Wartebereichen dürfen sich maximal zehn Personen aufhalten. 

Wird es eine Sonntags-Öffnung geben?

Verkaufsstellen dürfen in der Zeit von 12.00 bis 18.00 Uhr für das Anbieten von notwendigen Waren des täglichen Verbrauchs an Sonn- und Feiertagen öffnen.

Gibt es eine Mundschutzpflicht?

Ab dem 27. April gilt im öffentlichen Personennahverkehr eine Mundschutzpflicht. 

Brandenburg

Wer darf öffnen?

Brandenburg startet am 22. April mit den Lockerungen. Dann dürfen Geschäfte mit einer Fläche von bis zu 800 Quadratmetern öffnen. Dies gilt auch dann, wenn sich diese Geschäfte in Einkaufszentren befinden. 

Unabhängig von der Größe dürfen ab dem 22. April wieder öffnen:

  • Kfz-Händler,
  • Fahrradhändler und
  • Buchhändler.

Geöffnet bleiben wie bisher:

  • Lebensmitteleinzelhandel,
  • Wochenmärkte,
  • Abhol- und Lieferdienste,
  • Getränkemärkte,
  • Apotheken,
  • Sanitätshäuser,
  • Drogerien,
  • Tankstellen,
  • Banken und Sparkassen,
  • Poststellen,
  • Reinigungen, Waschsalons,
  • Zeitungsverkauf, Bau- und Gartenmärkte,
  • Tierbedarfshandel sowie
  • Großhandel.

Was muss geschlossen bleiben?

Diskotheken, Messen, Ausstellungen, Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Unternehmen, Prostitutionsstätten sowie Kinos, Theater, Konzerthäuser, Museen, Jahrmärkte, Freizeit- und Tierparks, Spielplätze, Anbieter von Freizeitaktivitäten und ähnliche Einrichtungen.

Wie sieht es im Bereich Gastronomie aus?

Die Gastronimoebetriebe müssen weiterhin geschlossen bleiben. Die Abgabe von Speisen und Getränken zum Mitnehmen ist allerdings gestattet. 

Wird es eine Sonntags-Öffnung geben?

Sonntags und an Feiertagen dürfen Geschäfte für den Verkauf von notwendigen Produkten des alltägliches Gebrauchs in der Zeit von 12 bis 18 Uhr öffnen. 

Gibt es eine Maskenpflicht?

Potsdamm: Ab dem 27. April müssen in Geschäften und im ÖPNV Masken getragen werden. 

Sonstiges

In Behindertenwerkstätten ist ein Notbetrieb zulässig.

Bremen

Wer darf öffnen?

Lebensmittelgeschäfte, Drogerien, Apotheken, Sanitätshäuser, Tankstellen und Poststellen sowie die Wochenmärkte dürfen wie bisher unabhängig von ihrer Größe geöffnet bleiben.

Kleine Geschäfte bis 800 Quadratmeter dürfen öffnen. Größere Läden dürfen ihren Betrieb wieder aufnehmen, wenn sie ihre Verkaufsfläche entsprechend begrenzen. Dabei sind Hygienemaßnahmen einzuhalten.

Einkaufszentren dürfen ebenfalls ab heute unter strengen Auflagen öffnen. Unter anderem muss ein Sicherheitskonzept vorgelegt werden, aus dem hervorgeht, wie Hygienemaßnahmen eingehalten werden können.

Für Unternehmer, denen unklar ist, ob sie öffnen dürfen, wurde eine E-Mail-Adresse der Stadt Bremen eingerichtet: oeffentlicheordnung@ordnungsamt.bremen.de

Was muss geschlossen bleiben?

Friseure und Kosmetikstudios bleiben vorerst geschlossen. Eine Öffnung von Friseurbetrieben wird ab Anfang Mai in Erwägung gezogen.

Wie sieht es im Bereich Gastronomie aus?

Lediglich die Abholung und Lieferung von Speisen ist gestattet.

Gibt es eine Maskenpflicht?

Diese Entscheidung soll am 24. April getroffen werden.

Sonstiges

Die Verwendung von Masken wird dringend empfohlen. 

Das Soforthilfeprogramm wurde auf Unternehmen mit unter 50 Beschäftigte ausgeweitet. 

Hamburg

Wer darf öffnen?

Neben den Läden, die bisher öffnen durften, dürfen ab heute (20.04.2020) Geschäfte mit einer Verkauffläche von unter 800 Quadratmetern ihren Betrieb wieder aufnehmen. Größere Geschäfte können ihre Verkaufsfläche entsprechend verkleinern. Dabei müssen folgende Hygienemaßnahmen beachtet werden:

  • Kunden sind mit schriftlichen oder bildlichen Hinweisen über eine Abstandspflicht von 1,5 Metern zu anderen Menschen zu informieren. Es muss außerdem darauf hingewiesen werden, dass Läden nicht betreten werden dürfen, wenn man Symtome einer aktuten Atemwegserkrankung hat. Letzteres gilt nicht für Apotheken.
  • Der Zugang ist durch geeignete technische oder organisatorische Maßnahmen zu überwachen.
  • Es muss sichergestellt werden, dass wartende Personen einen Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander einhalten.
  • Oberflächen wie Türen und Türklinken sind mehrmals täglich zu reinigen.
  • Darreichung von Lebensmittelproben zum Direktverzehr sowie die Darreichung von unverpackten Kosmetika in Form von Testern sind untersagt.

Auf Wochenmärkten dürfen außerdem nur Waren des alltäglichen Bedarfs und Lebensmittel angeboten werden. 

Was muss geschlossen bleiben?

Der Betrieb von Gewerben, die Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege anbieten, ist untersagt. Dazu zählen beispielsweise Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe.

Gibt es eine Maskenpflicht?

Ab dem 27. April müssen in Geschäften, auf Wochenmärkten und im ÖPNV Masken getragen werden. 

Wie sieht es im Bereich Gastronomie aus?

Restaurants und Cafés bleiben weiterhin geschlossen.

Hessen

Wer darf öffnen?

Ab heute (20.04.2020) dürfen Läden mit einer Fläche bis 800 Quadratmeter wieder öffnen. Auch in Hessen ist die Verkaufsfläche entscheidend. Größere Läden dürfen also mit einer entsprechenden Verkleinerung wieder öffnen. Unabhängig von der Fläche dürfen Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen ihren Betrieb wieder aufnehmen. 

Dabei müssen allerdings strenge Schutzkonzepte mit Abstands- und Hygieneregeln ausgearbeitet werden.

Was muss geschlossen bleiben?

Friseure, Kosmetikstudios und so weiter müssen geschlossen bleiben. Lediglich für Friseursalons wird für den 3. Mai eine Öffnung in Aussicht gestellt. 

Wie sieht es im Bereich Gastronomie aus?

Die Abholung und Lieferung von Restaurantspeisen ist weiterhin erlaubt. Ausgenommen von dieser Regel sind allerdings Eisdielen: Da man Eis für gewöhnlich nicht mit nach Hause nehme, dürfen Eisdielen so einen Service gar nicht erst anbieten. Eisdielen dürfen ihre Produkte allerdings via Lieferung verkaufen. 

Gibt es eine Maskenpflicht?

Ab dem 27. April müssen in Geschäften und im ÖPNV Masken getragen werden. 

Sonstiges

Die Kontaktbeschränkung wird bis zum 3. Mai verlängert.  

Mecklenburg-Vorpommern

Wer darf öffnen?

Seit dem 18. April dürfen Bau- und Gartenmärkte unter Einhaltung von Auflagen wieder öffnen. Ab heute gesellen sich Geschäfte mit einer Fläche von bis zu 800 Quadratmetern hinzu. Geschäfte über 800 qm müssen ihre Verkaufsfläche entsprechend reduzieren.

Das Öffnen von Einzelhandelsgeschäften in Einkaufszentren hängt von der Größe der einzelnen Stores ab. Der Verzehr von Speisen und Getränken in Einkaufszentren wird allerdings untersagt. 

Unabhängig von der Größe dürfen öffnen:

  • Lebensmittel, Wochenmärkte,
  • Abhol- und Lieferdienste,
  • Getränkemärkte,
  • Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien,
  • Tankstellen,
  • Banken und Sparkassen, Poststellen,
  • Reinigungen, Waschsalons,
  • Zeitungsverkauf,
  • Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte,
  • Großhandel,
  • Kfz-Händler, Fahrradhändler,
  • Blumenläden sowie
  • Buchhandlungen.

Pro 10 Quadratmeter darf sich nur ein Kunde mit Wagen in den Geschäften aufhalten. Unternehmen müssen die Einhaltung dieser Maßnahme sicherstellen. 

Ab dem 04.05. dürfen voraussichtlich Friseure wieder öffnen, um Kunden nach Terminvereinbarung zu bedienen. Voraussetzung ist das Tragen von Masken.

Sonstiges

Ab dem 27. April gilt in Bussen und Bahnen eine Maskenpflicht.

Niedersachsen

Wer darf öffnen?

Auch hier dürfen Läden mit einer Verkauffläche von bis zu 800 Quadratmetern wieder öffnen. Größere Geschäfte können ihre Fläche entsprechend reduzieren. Generell müssen entsprechende Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Die Bildung von Warteschlangen soll vermieden werden. 

Unabhängig von der Verkaufsfläche dürfen Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen ihre Tore wieder öffnen. 

Friseure dürfen am 4. Mai wieder öffnen: Auch sie müssen Auflagen zur Hygiene einhalten, den Zutritt steuern und Warteschlangen vermeiden. Das Personal in Salons soll persönliche Schutzausrüstung tragen. 

Wie sieht es im Bereich Gastronomie aus?

Restaurants müssen weiter geschlossen bleiben. Somit gibt es weiterhin nur die Möglichkeit des Außer-Haus-Verkaufs – ob per Abholung oder Lieferung.

Nordrhein-Westfalen

Wer darf öffnen?

Unabhängig von ihrer Größe dürfen ab heute (20.04.2020) in NRW folgende Geschäfte wieder öffnen: 

  • Kfz-Händler,
  • Fahrradhändler,
  • Buchhändler, Einrichtungshäuser und
  • Baby-Fachmärkte.

Der Lebensmitteleinzelhandel, Drogeriemärkte, Apotheken und Baumärkte bleiben wie gehabt geöffnet. Daneben dürfen ab heute Geschäfte mit einer Verkaufsfläche bis 800 Quadratmetern wieder Kunden empfangen. Dabei gilt generell:

  • Der Zutritt ist zu steuern. Pro 10 Quadratmeter darf nur ein Kunde den Laden betreten.
  • Warteschlangen sind zu vermeiden. 
  • Ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ist zu gewährleisten. Ausnahmen gelten hier für Physiotherapeuten, Hörgeräteakustiker, Optiker, orthopädische Schuhmacher usw.

Große Einkaufzentren dürfen wieder öffnen, um den Besuch der innenliegenden Geschäfte zu gewährleisten. 

Was muss geschlossen bleiben?

Friseure, Nagelstudios, Tätowierer, Massagesalons bleiben somit vorerst bis zum 3. Mai 2020 geschlossen.

Wie sieht es im Bereich Gastronomie aus?

Restaurants und Cafés dürfen für den Außer-Haus-Verkauf geöffnet werden. 

Wird es eine Sonntags-Öffnung geben?

Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste sowie Geschäfte des Großhandels dürfen an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 18 Uhr öffnen; dies gilt jedoch nicht für den 1. Mai 2020. Apotheken dürfen generell öffnen.

Rheinland-Pfalz

Wer darf öffnen?

Läden, die eine Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern haben oder die Fläche entsprechend begrenzen. Bibliotheken, Büchereien, Buchhandlungen und Archive dürfen unabhängig von ihrer Größe öffnen. Dies gilt auch für den Fahrradhandel, Autohandel, LKW-Handel und für Auto-Waschanlagen.

Dabei müssen Abstandsregelungen und Hygieneauflagen erfüllt werden. Pro 10 Quadratmetern darf ein Kunde das Geschäft betreten. 

Wie sieht es im Bereich Gastronomie aus?

Von heute an ist der Straßenverkehr von Eis erlaubt. Ansonsten bleibt es bei den bisherigen Regeln. 

Saarland

Wer darf öffnen?

Läden, die eine Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern haben oder die Fläche entsprechend begrenzen. Grüngutsammelstellen und Wertstoffzentren, Kfz- und Fahrradhändler, Buchhandlungen, Archive und Bibliotheken dürfen ab heute wieder ihrem Gewerbe nachgehen. 

Es muss darauf geachtet werden, dass ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten wird. Der Eintritt muss gesteuert werden. Warteschlangen sind zu vermeiden. 

Was muss geschlossen bleiben?

Einkaufszentren bleiben geschlossen. Ausgenommen sind solche Geschäfte in Zentren, die explizit öffnen dürfen.

Sonstiges

Die Maßnahmen gelten bis zum 3. Mai. 

Sachsen

Wer darf öffnen?

Ladengeschäfte bis 800 Quadratmeter dürfen wieder öffnen. Anders als in anderen Bundesländern dürfen größere Läden auch bei der Begrenzung ihrer Verkaufsfläche nicht wieder öffnen. 

Unabhängig von der Fläche:

  • Handwerksbetriebe,
  • Tankstellen,
  • Autohäuser,
  • Fahrradläden,
  • Kfz- und Fahrradwerkstätten sowie einschlägigen Ersatzteilverkaufsstellen,
  • selbstproduzierenden und selbstvermarktenden Baumschulen und Gartenbaubetriebe,
  • Läden für Tierbedarf,
  • Garten- und Baumärkte.

Läden in Einkaufszentren dürfen nur öffnen, wenn sie Waren des täglichen Bedarfs und der Grundversorgung anbieten. Andere Geschäfte dürfen nur dann öffnen, wenn sie über einen separaten Eingang verfügen. Ab heute müssen die Menschen in Sachsen beim Besuch von Geschäften außerdem eine Maske tragen. Das Tragen von Schals, um Mund und Nase zu bedecken, ist ausdrücklich erlaubt. Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben wie gehabt geöffnet. Dies gilt insbesondere für:

  • Apotheken,
  • ambulante Pflegedienste,
  • Ergotherapien,
  • Logopädien,
  • Optiker,
  • Hörgeräteakustiker, 
  • Podologen,
  • Physiotherapien,
  • Psychotherapien und
  • Sanitätshäuser.

Außerdem dürfen Läden, die geschlossen bleiben müssen, die Schließung nicht durch das Anbieten eines Abholservice umgehen.

Was muss geschlossen bleiben?

Einkaufszentren bleiben geschlossen.

Wie sieht es im Bereich Gastronomie aus?

Gaststätten müssen weiter geschlossen bleoben.  

Sonstiges

Sachsen beendet die Ausgangsbeschränkung. Stattdessen gilt nun eine Kontaktbeschränkung. 

Fahrschulen bleiben bis auf Weiteres geschlossen. Handwerker dürfen ebenfalls weiterhin ihrer Tätigkeit nachgehen. Allerdings wird das Verschieben von Terminen empfohlen. 

Steuerberater und Wirtschaftsprüfer dürfen in unaufschiebbaren Fällen aufgesucht werden.

Sachsen-Anhalt

Wer darf öffnen?

Zusätzlich zum Lebens- und Futtermittelhandel, zu Wochenmärkten, Lieferdiensten, Apotheken, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, und Großhandelseinrichtungen können jetzt der Kfz-Handel und darüber hinaus Ladengeschäfte mit bis zu 800 Quadratmetern Verkaufsfläche unter Auflagen öffnen.

Lebensmittelläden in Einkaufszentren, die über einen serparaten Einfang verfügen, dürfen weiterhin geöffnet bleiben. 

Eine Verkleinerung der Verkaufsfläche ist nicht möglich. Ausschlagebend ist der Wert, der im jeweiligen Miet-, Pachtvertrag oder der jeweiligen Baugenehmigung angegeben ist. Einkaufszentren dürfen nur öffnen, wenn sie Auflagen erfüllen. Hygiene und Zugangsbegrenzung müssen vom kompletten Center und nicht lediglich durch einzelne Läden erfüllt werden. 

Was muss geschlossen bleiben?

Friseure und Barbiere, Massagepraxen, Kosmetik‐, Nagel‐, Piercing‐ und Tattoostudios und ähnliche Betriebe bleiben geschlossen. Friseure sollen sich auf eine Öffnung zum 4. Mai vorbereiten. Diese soll gestattet werden, sofern das Personal persönliche Schutzausrüstung trägt. Außerdem muss auch hier dann der Zugang beschränkt werden.

Wie sieht es im Bereich Gastronomie aus?

Gaststätten bleiben geschlossen. Es darf allerdings die Belieferung, Mitnahme und der Außer-Haus-Verkauf angeboten werden. Imbisswagen und Foodtrucks dürfen außerdem geöffnet werden. Allerdings muss im Gastro-Bereich darauf geachtet werden, dass es zu keiner Gruppenbildung von Kunden kommt. Der Verzehr darf in einem Umkreis von 50 Metern nicht stattfinden.

Schleswig-Holstein

Wer darf öffnen?

Läden, die eine Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern haben oder die Fläche entsprechend begrenzen. Läden, die diese Anforderung erfüllen und in Einkaufszentren liegen, dürfen ebenfalls wieder öffnen. Es ist darauf zu achten, dass:

  • Mindestabstände von 1,5 Metern eingehalten werden.
  • pro 10 Quadratmeter nur ein Kunde das Geschäft betreten darf.

Das Bundesland weist ausdrücklich darauf hin, dass bei die nicht-genutzte Verkaufsfläche deutlich und sichtbar von der zulässigen Verkaufsfläche abzugrenzen ist. Es ist nicht erlaubt, zusätzliche Regale auf die zugängliche Fläche zu stellen. Die Einrichtung eines zweiten Eingangs zum nicht-geöffneten Bereich ist ebenfalls nicht gestattet. Wartende Kunden müssen sich vor dem Geschäft vereinzeln können. 

Vorbestellte Waren können unter Auflagen unabhängig von der Geschäftsgröße abgeholt werden. Für KFZ- und Fahrradhändler sowie Buchhandlungen gilt die Flächenbegrenzung nicht. 

Zudem müssen Geschäfte Personal zur Kontrolle bereitstellen:

  • ab 200 Qudratmetern: eine Kontrollkraft.
  • ab 600 Quadratmetern: mindestens eine weitere Kontrollkraft.

Betreiber von Einkaufszentren mit mehr als zehn Geschäften müssen dem Gesundheitsamt ein Hygiene- und Kapazitätskonzept vorlegen und umsetzen, bevor sie öffnen dürfen.

Wie sieht es im Bereich Gastronomie aus?

Essen darf nun auch ohne Vorbestellung abgeholt werden. Der Verzehr bleibt in einem Umkreis von 100 Metern um das Lokal oder den Imbisswagen untersagt.

Gibt es eine Maskenpflicht?

Ab dem 29. April müssen in Geschäften und im ÖPNV Masken getragen werden. 

Thüringen

Wer darf öffnen?

Geschäfte mit einer Verkaufsfläche bis 800 Quadratmeter dürfen unter Auflagen wieder öffnen. Auch größere Geschäfte dürfen öffnen, wenn sie ihre Ladenfläche verkleinern. Pro 20 Quadratmeter darf allerdings nur ein Kunde das Geschäft betreten. 

Was muss geschlossen bleiben?

Friseure dürfen erst ab dem 4. Mai wieder öffnen. Dabei gilt allerdings für Kunden und Personal eine Mundschutzpflicht. 

Wie sieht es im Bereich Gastronomie aus?

Hier bleibt alles wie gehabt.

Gibt es eine Maskenpflicht?

Ab dem 27. April müssen in Geschäften und im ÖPNV Masken getragen werden. 

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.