Gezielte Unterstützung auch bei Kurzarbeitergeld

Mehrwertsteuersenkung für Gastronomen geplant

Veröffentlicht: 07.05.2020 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 07.05.2020
Euro-Banknote mit Rechnung auf Restauranttisch

Restaurants und Gaststätten sollen bei der Bewältigung der Covid-19-Pandemie noch besser unterstützt werden, das teilte gestern, am 6. Mai 2020 das Bundesministerium der Finanzen mit. Das Kabinett hat am selben Tag das Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen, welches die übrigen Hilfsprogramme der Bundesregierung ergänzen will. 

In der Gastronomie soll ab dem 1. Juli 2020  die Umsatzsteuer auf Speisen auf generell 7 Prozent gesenkt werden. Befristet ist die Regelung bis zum 30. Juni 2021. Daneben soll auch das Kurzarbeitergeld bezuschusst werden, um Einkommensverluste besonders für Wenigverdiener zu kompensieren.

Steuersenkung: Nicht jeder Gastronom wird profitieren

Der ermäßigte Umsatzsteuersatz ist für Gastronomen nicht völlig neu: Speisen, die Gäste nicht vor Ort verzehren, sondern mitnehmen oder sich liefern lassen, unterliegen auch jetzt schon dem Steuersatz von 7 Prozent. Damit sollen nun vorübergehend auch die Speisen besteuert werden, die vor Ort konsumiert werden. „Wir geben Gaststätten und Restaurants einen kräftigen Schub, wenn sie wieder öffnen. Die Umsatzsteuer­senkung auf Speisen wird der Gastronomie beim Durchstarten nach dem Corona-Lockdown helfen“, kommentiert die Parlamentarische Staatssekretärin Sarah Ryglewski das Vorhaben.

Die Änderung betrifft allerdings nur Speisen, nicht jedoch Getränke. Der Branchenverband Dehoga (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) sieht in der Mehrwertsteuersenkung insofern nur einen Teilerfolg, wenn auch einen wichtigen. „Allerdings müssen wir auch sehen, dass Kneipen, Bars, Clubs und Discotheken, die ausschließlich Getränke anbieten, nicht von der Steuerentlastung profitieren werden“, heißt es von Guido Zöllick, dem Präsident des Verbandes

Untersützung auch für Beschäftigte in Kurzarbeit

Im Hinblick auf das Kurzarbeitergeld sollen außerdem Beschäftigte unterstützt werden. Zuschüsse von Arbeitgebern, die einen Lohnausfall für den Zeitraum von März bis Dezember ausgleichen, sollen von der Lohnsteuer befreit werden. Arbeitnehmer sollen so mehr vom Zuschuss haben, Arbeitgeber außerdem höhere Anreize erhalten, ihre Mitarbeiter zu unterstützen. „Zusammenhalt ist entscheidend, damit wir gut durch diese Krise kommen. Deshalb unterstützen wir, wenn Arbeitgeber soziale Verantwortung übernehmen und ihren Beschäftigten einen Zuschuss zum Kurzarbeitergeld zahlen. Den Zuschuss stellen wir steuerfrei“, heißt es weiter von Sarah Ryglewski. Schließlich sollen auch insbesondere Kommunen zusätzlich zwei Jahre Zeit erhalten, um notwendige Anpassungen an das Umsatzsteuerrecht vorzunehmen. Damit soll ermöglicht werden, sich auf die Bewältigung der Folgen der Coronakrise konzentrieren zu können.

Noch müssen Bundestag und Bundesrat dem Entwurf zustimmen. 

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