Konjunkturpaket

Azubi-Prämie für kleine und mittelständische Unternehmen (Update)

Veröffentlicht: 10.06.2020 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 26.06.2020
Zuhörer bei Vortrag

Im Konjunkturpaket der großen Koalition aus CDU/CSU und SPD finden sich diverse Maßnahmen: Neben dem Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket, das auf die Wirtschaftskraft Deutschlands abzielt, sollen etwa diverse Vorhaben in Angriff genommen werden, die Investitionen in die Zukunft im Auge haben (Zukunftspaket) oder jene, die wirtschaftliche und soziale Härten abfedern, wie etwa das Programm für Überbrückungshilfen. Zumindest mittelbar auf die längerfristige Zukunft zielen die Maßnahmen ab, welche die Unterstützung junger Menschen und Familien erreichen wollen. Ein Kinderbonus,der Ausbau von Kindergärten und Ganztagsschulen sowie ein Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende sind drei Punkte davon.

Ein weiterer kann auch die Branche des Online-Handels direkt betreffen: Da der Lernerfolg von Auszubildenden in der Pandemie nicht gefährdet werden soll, sind für kleine und mittlere Unternehmen bestimmte Prämien geplant. 

Diese Azubi-Prämien sind für kleine und mittlere Unternehmen geplant

Für viele Auszubildende hat die Coronakrise eine große Bedeutung: Ausbildungsveranstaltungen und Bewerbungsgespräche können auf der Kippe stehen, und ungewiss kann auch sein, ob der Ausbildungsbetrieb selbst die Krise überhaupt übersteht. Gleichzeitig braucht es für die Zukunft ausgebildete Fachkräfte. 

Diejenigen kleinen und mittleren Betriebe, die Ausbildungsplätze vergeben, sollen deshalb entsprechende Prämien erhalten:

  • KMU, die das Ausbildungsplatzangebot 2020 im Verhältnis zu den drei Vorjahren nicht einschränken, sollen für jeden neu abgeschlossenen Ausbildungsvertrag einmalig eine Prämie in Höhe von 2.000 Euro erhalten. Diese soll nach Ende der Probezeit ausgezahlt werden. 
  • KMU, die ihr Angebot an Ausbildungsplätzen sogar erhöhen, sollen für die zusätzlichen Ausbildungsverträge 3.000 Euro erhalten. 
  • KMU, die trotz Belastungen durch Corona ihre Ausbildungsaktivitäten fortsetzen und weder Ausbilder noch Auszubildende in Kurzarbeit versetzen, sollen ebenfalls eine Förderung erhalten können. 
  • KMU, welche die betriebliche Ausbildung nicht fortsetzen können, sollen die Möglichkeit einer vorübergehenden geförderten betrieblichen Verbund- oder Auftragsausbildung erhalten. Details sollen hier noch durch die Allianz für Aus- und Weiterbildung erklärt werden. 
  • Schließlich ist auch eine Prämie für jene KMU vorgesehen, die die zusätzliche Auszubildende übernehmen; sofern diese ihre Ausbildung wegen der Insolvenz ihres Ausbildungsbetriebs nicht fortsetzen können. Diese soll zunächst bis zum 31.12.2020 befristet sein, wie sich aus der gemeinsamen Erklärung der Allianz für Aus- und Weiterbildung ergibt. 

Weitere Informationen über Maßnahmen stellt die Allianz für Aus- und Weiterbildung bereit. Zudem bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie online ein Service- und Infopaket rund um ihre Corona-Hilfen an.

Update (25.06.2020) – Kabinett beschließt Programm

Das Bundeskabinett hat am 24. Juni 2020 die Eckpunkte des Programms „Ausbildungsplätze sichern“ beschlossen. Hiermit sollen die verschiedenen Vorhaben umgesetzt werden. Mehr Informationen stellt das Bundesministerium der Wirtschaft auf einer Website bereit.

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.