Verbraucherrechte

EU-weite Sammelklage jetzt möglich

Veröffentlicht: 24.06.2020 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 24.06.2020
Gruppe Fische jagt einen großen Fisch

Was in Deutschland dank des Dieselskandals möglich ist, soll nun EU-weit Schule machen: Die Rede ist von Sammelklagen zum Schutz der Verbraucherrechte. Bereits im letzten Jahr wurde ein entsprechender Vorschlag auf EU-Ebene eingebracht und wurde nun am gestrigen Tag umgesetzt. Künftig soll es Verbraucherverbänden möglich sein, die Rechte von Verbrauchern stellvertretend einzuklagen.

Umsetzung in der Hand der EU-Staaten

Wie das Ganze umgesetzt wird, ist Sache der einzelnen EU-Länder. Die neuen Vorschriften verpflichten allerdings zu dem Umstand, dass in jedem Land mindestens eine Organisation die Möglichkeit haben soll, stellvertretend Verbraucherrechte gegen Unternehmen durchzusetzen. Dabei geht es vor allem um das Einklagen von Unterlassungsansprüchen und Schadensersatz für Geschädigte. Für die Klagen sollen qualifizierte Institutionen, wie eben Verbraucherbände, zugelassen werden.

Vorgehen auch gegen Online-Händler möglich

Das Vorhaben hat einen langen Weg hinter sich und war hoch umstritten. Besonders die Angst vor Missbrauch war groß und natürlich hatte auch die Industrie ein Interesse daran, die Hürden hochzusetzen. Für die SPD-Europaabgeordnete Evelyne Gebhardt ist das Ergebnis daher ein Erfolg: „Nach einem langen und harten Kampf gegen die Versuche der Industrie, den Vorschlag zu verwässern, werden Verbraucherorganisationen künftig vor Gericht gegen unlautere Händler vorgehen können“, wird sie von der Tagesschau zitiert.

So sollen Verbände künftig einfacher Ansprüche auf Schadensersatz, Minderung oder Ersatzlieferung für Verbraucher und Verbraucherinnen durchsetzen können.

Mechanismus gegen Missbrauch

Die EU-weite Sammelklage soll vor allem auch ermöglichen, dass qualifizierte Institutionen bei grenzübergreifenden Sachverhalten klagen können. Hier ist die Angst vor Missbrauch besonders groß: Da jedes Land die Hürden anders gestalten kann, befürchten Kritiker einen Klagetourismus, bei dem sich Verbände das Land mit den geringsten Hürden aussuchen, um Klage einreichen zu können. Es werden Zustände wie in den USA befürchtet. Dort haben sich Kanzleien auf das durchexerzieren von medienwirksamen Sammelklagen gegen Unternehmen spezialisiert.

Gegen so einen Missbrauch soll die Regelung zur Kostenübernahme schützen: Der Verlierer des Prozesses muss die Kosten tragen. Außerdem sollen Gerichte wie auch Behörden zu einem frühen Zeitpunkt entscheiden können, dass ein offensichtlich unbegründeter Fall gar nicht erst in den Gerichtssaal kommt. 

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