Aus für unehrliche Händler aus Fernost?

Steuerfreigrenze von 22 Euro fällt (Update: Start auf 1. Juli 2021 verschoben)

Veröffentlicht: 23.07.2020 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 23.07.2020
Europäische und chinesische Flaggen in Rauchform auf weiß.

Immer wieder beklagen sich deutsche Händler über den Wettbewerbsdruck, der unter anderem durch Händler aus Fernost verursacht wird: Produkte werden billig angeboten und während der Händler hierzulande alles dafür tut, um keine Abmahnung zu riskieren, scheint für sogenannte „China-Händler“ kein Gesetz zu gelten. So lautet zumindest die Meinung vieler Online-Händler, die durch Plattformen wie Wish und Alibaba noch gestützt wird.

Steuerfreigrenze von 22 Euro

Ein Grund für die günstigen Angebote ist die aktuelle Steuerfreigrenze von 22 Euro: Für sogenannte Kleinsendungen mit einem Wert unter 22 Euro fällt keine Steuer an. Für rein private Sendungen fällt sogar erst ab einem Wert von 45 Euro eine Einfuhrsteuer an. Das und die günstigen Versandkosten durch die Regelungen des Weltpostvereins macht das Shoppen bei Händlern aus Fernost für viele Verbraucher attraktiv; führt allerdings auch zu einer Verzerrung des Wettbewerbs.

Änderungen ab dem 1. Januar 2021

Ab dem 1. Januar 2021 fällt nun genau diese Grenze: Wie die Deutsche Post mitteilt, fällt dann die Einfuhrumsatzsteuer ab dem ersten Cent Warenwert an. Damit soll laut Aussagen der EU-Kommission die heimische Wirtschaft gestärkt und eine steuerliche Bevorzugung von ausländischen Versandhändlern beendet werden. 

Hinzu kommt noch, dass ab dem 1. Januar Warensendungen mit einem Wert bis 150 Euro mit einem super-reduzierte Datensatz deklariert werden können. „Mit der grundlegenden Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 wird der Unions-Zoll-Kodex geändert. Es wird die Möglichkeit geschaffen, Sendungen mit geringem Wert für Zoll und Einfuhrabgabenzwecke mit einem, verglichen mit der Standardzolldeklaration, deutlich reduzierten Datensatz zu deklarieren“, erklärte dazu Walter Trezek, Geschäftsführender Gesellschafter der Document Exchange Network GmbH bereits vor einem Jahr dem Logistik-Watchblog. Dieses Verfahren sieht vor, dass die notwendigen Daten bereits im Vorfeld in elektronischer Form erstellt und an den Zoll geschickt werden. Ohne diese Vorarbeit soll Ware gar nicht mehr aus Drittstaaten in die EU versendet werden können.

Update: Start verschoben

Wie aus den Informationen des Verbandes E-Commerce-Europe hervorgeht wurde der Start für den Wegfall der 22-Euro-Grenze auf den 1. Juli 2021 verschoben. Grund sei die Coronakrise und die damit verbundenen Schwierigkeiten in der technischen Umsetzung.

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