24 Tage im Jahr

Heil formuliert Mindestanspruch auf „Homeoffice“ aus

Veröffentlicht: 05.10.2020 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 06.07.2022
Hubertus Heil

Aus der Coronakrise haben viele Arbeitgeber gelernt: Arbeiten geht eben auch dann, wenn der Mitarbeiter nicht 40 Stunden die Woche in den Räumen des Unternehmens sitzt. Daher sind in vielen Unternehmen die Herausforderungen der Coronakrise in Sachen Homeoffice oder mobiles Arbeiten bereits zur neuen Normalität geworden.

Für Hubertus Heil sind es genau diese Erfahrungen aus der Coronakrise, die ihm Anlass zu einem gesetzlichen Anspruch auf das Arbeiten außerhalb der Büroräume geben.

Mobile Arbeit Gesetz

Wie der Tagesspiegel berichtet, hat der Bundesarbeitsminister den Entwurf zum „Mobile Arbeit Gesetz“ fertiggestellt. „Dort, wo es möglich ist, sollen alle Angestellten einen gesetzlichen Anspruch von mindestens 24 Tagen pro Jahr für mobile Arbeit bekommen“, wird Heil dazu zitiert. Der Anspruch soll überall dort bestehen, wo mobiles Arbeiten möglich ist. Dass ein Bäcker nicht von zu Hause arbeiten könne, sei Heil klar. 

Allerdings bleibt es nicht dabei: Der Arbeitsminister will außerdem verhindert wissen, dass Arbeitnehmer keinen Feierabend kennen. „Auch im Homeoffice muss irgendwann Feierabend sein“, lautet die Devise. Dass bedeutet für Heil aber in der Praxis, dass beim mobilen Arbeiten eine Zeiterfassung her muss. Auch in Sachen Versicherung will der Politiker für mehr Freiheit sorgen: „Die gesetzliche Unfallversicherung umfasst den Weg zur Arbeit. Auch beim mobilen Arbeiten soll zum Beispiel der Weg zur Kita oder Schule und von dorthin zurück ins Homeoffice versichert sein.“

Kritik von allen Seiten

Der Bundesarbeitsminister stößt mit diesem Gesetz nicht nur auf Gegenliebe: Kritik kam unter anderem aus der Wirtschaft und vom Koalitionspartner: „24 Tage Homeoffice - rechtlich verbrieft - gehen an dieser Realität vorbei und sind völlig aus der Luft gegriffen. Weder orientiert sich das an den Möglichkeiten der Unternehmen, noch an den Bedürfnissen der Beschäftigten“, äußerte sich beispielsweise Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer. 

Auch FDP und CDU kritisieren den Gesetzesvorschlag. Kritisiert wird vor allem der Umstand, dass ein gesetzlicher Anspruch konstruiert wird. Man solle die Frage nach dem mobilen Arbeiten eher der vertraglichen Freiheit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber überlassen. „Wir brauchen vor allem weniger Bürokratie, nicht immer neue staatliche Garantien“, heißt es von Wirtschaftsminister Peter Altmaier.

Mobiles Arbeiten und Homeoffice

Der Entwurf heißt „Mobile Arbeit Gesetz“; Heil selbst spricht allerdings oft vom „Recht auf Homeoffice“. Dabei bezeichnen diese zwei Begriffe zwei komplett unterschiedliche Sachverhalte. Während das Homeoffice fest im Gesetz definiert ist und für die Arbeitgeber mit einer Reihe Pflichten einher geht, bringt das mobile Arbeiten auf beiden Seiten viel Freiheit mit sich. Es wird zwar oft salopp vom Arbeiten zu Hause gesprochen: Mobiles Arbeiten geht aber viel weiter und lässt sich schwer in allgemeinen Gesetzen regeln. Zum Beispiel könnte das mit dem gewünschte Versicherungsschutz schwer werden, da sich mobiles Arbeiten gerade dadurch auszeichnet, keinen festen Arbeitsplatz zu haben. 

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