Initiative der Bundesländer

Bundesrat fordert mehr Verbraucherschutz im Online-Handel mit E-Zigaretten

Veröffentlicht: 12.10.2020 | Geschrieben von: Patrick Schwalger | Letzte Aktualisierung: 12.10.2020
Frau raucht E-Zigarette

E-Zigaretten, die illegal in die EU importiert werden, stellen eine erhebliche Gefährdung von Verbraucherinnen und Verbrauchern da. Deswegen fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, gegen den Online-Handel mit illegalen E-Zigaretten vorzugehen. Ein entsprechender Beschluss wurde der Bundesregierung am 9. Oktober zugeleitet. 

Gesundheitsrisiko (illegale) E-Zigarette

Während E-Zigaretten immer beliebter werden und sich laut Bundesrat ein erheblicher Teil des Absatzes auf den Online-Handel verteilt, sind gerade Produkte aus dem EU-Ausland für Verbraucherinnen und Verbraucher gefährlich, weil sie nicht den EU-Vorgaben entsprechen. Die Verstöße reichen von verbotenen Inhaltsstoffen, fehlerhaften Kennzeichnungen bis hin zu nicht vorliegenden Informationen über toxikologische Wirkungen. Das betrifft sowohl die E-Zigaretten als auch die E-Liquids – die Nachfüllflüssigkeiten. 

Daher wünschen sich die Bundesländer, dass die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen ergreift. Dazu gehören verstärkte Zollkontrollen gegen die Einfuhr von nicht konformen E-Zigaretten und E-Liquids. Außerdem sollen Angebote im Netz genauso gekennzeichnet werden wie Produkte im stationären Handel – ein Wunsch, den die Bundesländer nicht nur in Bezug auf E-Zigaretten, sondern generell auf Online-Angebote hegen.

Online-Marktplätze sollen zu Kontrollen verpflichtet werden.

Nachdem der Bundesrat bereits 2019 mit einer Entschließung zu Fairness im E-Commerce für mehr Verantwortung von Online-Marktplätzen geworben hatte, wird dieses Ziel von den Ländern weiter verfolgt. Betreiber von Online-Marktplätzen sollen rechtlich dazu verpflichtet werden, Kontrollen des Produktangebots an E-Zigaretten und E-Liquids durchzuführen. Nicht rechtskonforme Produkte müssten nach Vorstellung des Bundesrats dann durch den Marktplatz selbst entfernt werden. 

Der Bundesratsbeschluss wurde der Bundesregierung zugeleitet, diese ist jedoch nicht zur Umsetzung verpflichtet und ihr ist auch keine Frist gesetzt. So war beispielsweise die letztjährige Entschließung zur Fairness im E-Commerce bisher nicht erfolgreich. Jedoch hat der Bundesrat durch solche Beschlüsse die Möglichkeit, öffentliche Akzente zu setzen und Diskussionen in Gang zu bringen. 

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