Überbrückungshilfe III

Solo-Selbstständige sollen mehr von neuem Rettungspaket profitieren

Veröffentlicht: 19.01.2021 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 19.01.2021
Mann wird Rettungsring zugeworfen

Nach der November- und Dezemberhilfe sollen nun von Januar bis Juni 2021 die finanziellen Folgen der Coronapandemie mit Hilfe der Überbrückungshilfe III abgefedert werden. Wie nun bekannt wurde, planen Wirtschaftsminister Altmaier und Finanzminister Scholz Veränderungen an dem Paket. 

Saisonware als Fixkosten abschreiben

Scholz soll Spiegel zufolge vorgeschlagen haben, dass der Einzelhandel über die Überbrückungshilfe III unverkäufliche Saisonware bis 50 Prozent als Fixkosten abschreiben kann. Viele Händler hatten beklagt, ihr Sortiment fit für das Weihnachtsgeschäft gemacht zu haben, weil sie nicht mit einem zweiten, harten Lockdown gerechnet haben. Auf dieser Ware dürften die meisten sitzen geblieben sein. 

Mehr Geld für alle

Insgesamt soll das Paket nochmal ordentlich wachsen. So werden die November- und Dezemberhilfe nun nachträglich von 50.000 auf 100.000 Euro verdoppelt. Soloselbstständige sollen bereits ab einem Umsatzminus von 30 Prozent im Fördermonat Hilfe beziehen können. Vorher lag die Grenze bei 40 Prozent. Außerdem will Scholz die Maximalbeträge auf 1,5 Millionen Euro erhöhen.

Gemeinsam mit Wirtschaftsminister Altmaier Soll außerdem auch die Neustarthilfe für Soloselbstständige verbessert werden. Statt der 25 Prozent sollen 50 Prozent der Einbußen geltend gemacht werde können. 

Neu soll außerdem sein, dass auch Saisonarbeiter, sogenannte unständig Beschäftigte, Anträge stellen dürfen.  

Endgültige Entscheidung steht noch aus

Ob die Pläne der beiden Minister tatsächlich in die Tat umgesetzt werden, bleibt abzuwarten. Über die Hilfen wird unter anderem in der Schalte zwischen Kanzleramt und den Ministerpräsidenten der Länder diskutiert. Am Ende muss außerdem noch die EU-Kommission ihre Zustimmung erteilen. 

Kommentare  

#3 Igen 2021-01-23 08:04
Wenn man die Hilfe-Seite richtig durchlesen würde dann wüsste man dass wenn man sein Geschäft erst nach Dezember 2019 gegründet hat, man den Zeitraum von Dezember 2019 bis November 2020 im Durchschnitt angeben kann.Zumindest ist es so bei der Novemberhilfe, höchstwahrschei nlich wird es auch so bei der Überbrückungshi lfe III sein.
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#2 anja 2021-01-21 04:59
keine ahnung, auf welchem planeten diese herrschaften leben. kleiner tip: wir haben winter und viele versuchen, während des lockdowns nicht zu erfrieren, sofern sie sich nicht in wärmere regionen abseilen konnten.
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#1 Martin 2021-01-19 08:41
Warum kommt das wohl....?! Weil die Regierung vermutlich plant, dass der Lockdown noch länger geht. Bei allem Respekt an die Herren Altmaier und Scholz - aber was ist Bitteschön mit Selbständigen oder Unternehmen, die erst Ende 2019 Ihr Gewerbe gestartet haben und jetzt NATÜRLICH keine Verluste im Vergleich zum Vorjahresmonat einfahren? Diese Unternehmen sind doch vom Grundsatz her von den Hilfen ausgeschlossen, oder? Was sagt der Händlerbund dazu?

Mal ein fiktives Beispiel zur Verdeutlichung:
Man beginnt im Dezember 2019 und hat im Monat vielleicht 1000,-€ Gewinn. Im Dezember 2020 hat man wieder 1000,-€ Gewinn, aber durch Corona ist dieser Gewinn, zumindest in der Theorie, gedämpft. Man hätte sonst vermutlich den Gewinn verdoppelt. Natürlich hat keiner eine Glaskugel und kann 100% sagen, wie es im Dezember 2020 ohne Corona ausgesehen hätte. Aber durch die allgemeine Wirtschaftslage in Deutschland, ist davon auszugehen, dass auch dieses Unternehmen von Corona betroffen ist. Einen Anspruch auf die Hilfen hat man aber trotzdem nicht, da man ja keinen Verlust ggü. dem Vorjahresmonat hat, richtig? Alles sehr theoretisch, aber mich würde da einmal die Faktenlage interessieren. Vielleicht kann sich der Händlerbund anhand des fiktiven Beispiels einmal äußern.
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