Entwurf beschlossen

Bundesregierung beschließt neuen Rechtsrahmen für Cookies

Veröffentlicht: 11.02.2021 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 05.07.2022
Cookies mit Mauszeiger auf Tastatur

Neben der gestrigen Debatte über die Fortdauer des Lockdowns ging eine aktuelle Meldung fast unter. Alleine die Recherche nach dem gestrigen Beschluss der Bundesregierung macht es nötig, jeder Menge Website-Cookies zuzustimmen. Daher war eine feste gesetzliche Regelung für deren Einsatz trotz EuGH-Rechtsprecung seit Jahren überfällig.

Cookies? Und täglich grüßt das Murmeltier!

Vor vielen Jahren wurde die Cookie-Richtlinie (2009/136/EG) verabschiedet, die europaweit einheitliche Grundlagen für den Einsatz von Cookies bezweckt. Wesentlicher Punkt der Cookie-Richtlinie ist, dass der der Einsatz von Cookies nur möglich sein soll, wenn der betreffende Teilnehmer oder Nutzer auf der Grundlage von klaren und umfassenden Informationen, die er u. a. über die Zwecke der Verarbeitung erhält, seine informierte Einwilligung („Opt-In”) gegeben hat. Gesetzlich umgesetzt wurde diese jedoch in Deutschland nie. Folglich kamen neben jeder Menge Unklarheiten mit der DSGVO, der geplanten E-Privacy-Verordnung sowie nationalen und europäischen Urteilen lange nichts, außer Verwirrung. Die Bundesregierung will nun die Cookie-Richtlinie der EU doch umsetzen.

Bundesregierung hat Entwurf beschlossen

Gestern hat die Bundesregierung den Entwurf für ein Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) gestern beschlossen. Laut dem Entwurf, der eigentlich Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien heißt, wäre das Speichern von Cookies nur erlaubt, wenn die Endnutzer darüber gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) informiert wurden und sie eingewilligt haben. 

Die künftige Regelung könnte also Folgendes vorsehen: „Die Speicherung von Informationen in der Endeinrichtung des Endnutzers oder der Zugriff auf Informationen, die bereits in der Endeinrichtung gespeichert sind, sind nur zulässig, wenn der Endnutzer auf der Grundlage von klaren und umfassenden Informationen eingewilligt hat.” Ziel ist die größtmögliche Nutzerfreundlichkeit, denn der Endnutzer sollte sein Recht auf einfachste Weise wahrnehmen können. Nun wird der Entwurf zunächst im Bundestag beraten.

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