Gegen Kinderarbeit & Hungerlöhne

Einigung über Lieferkettengesetz in der GroKo

Veröffentlicht: 15.02.2021 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 15.02.2021
Textilfabrik in China

Nachdem in Pakistan 250 Menschen bei einem Fabrikbrand zu Tode kamen, verklagten Hinterbliebene und Geschädigte das Unternehmen Kik. Immerhin produzierte das Unternehmen in der Fabrikhalle, in der mutmaßlich keine Brandschutzbestimmungen eingehalten wurden. So wurden vergitterte Fenster zur tödlichen Falle. Vor der deutschen Justiz kamen die Kläger allerdings nicht weit: Jegliche Ansprüche seien verjährt (wir berichteten).

Solche und ähnliche Fälle wurden in Politik und Gesellschaft viel diskutiert. Die Gretchenfrage war dabei stets: Darf man hiesige Unternehmen für die Zustände in den Produktionsländern verantwortlich machen? Das Lieferkettengesetz, welches nun in der Großen Koalition beschlossen wurde, hat darauf eine Antwort.

Lieferketten im Blick behalten

Ab 2023 sollen Konzerne ab 3.000 Mitarbeitern dazu verpflichtet sein, die Einhaltung der Menschenrechte entlang ihrer Lieferketten einzuhalten, beziehungsweise dafür zu sorgen, dass sie eingehalten werden. Wird ein Missstand innerhalb der Lieferkette bekannt, so sollen Unternehmen für Abhilfe sorgen. Im darauffolgenden Jahr, also ab 2024, soll das Lieferkettengesetz dann für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeiter gelten. Es geht darum, Kinderarbeit, Hungerlöhne, Umweltverschmutzung und unhaltbare Arbeitsbedingungen zu bekämpfen. Für die Überwachung soll das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) zuständig sein. Nach dem Willen der GroKo soll das Gesetz noch vor der Bundestagswahl im September beschlossen werden, heißt es im Spiegel

Zivilrechtliche Ansprüche ausgeschlossen

Zwar sollen NGOs und Gewerkschaften die Möglichkeit bekommen, für Betroffene vor Gericht Rechte einzuklagen; zivilrechtliche Ansprüche gegen die Unternehmen sind aber ausdrücklich nicht vorgesehen. Wirtschaftsverbände hatten sich im Vorfeld gegen eine zivilrechtliche Haftung ausgesprochen: Das Risiko sei dann so hoch, dass man sich aus Ländern zurückziehen werde.

Wer sich nicht an das Lieferkettengesetz hält, muss allerdings mit einem Bußgeld rechnen. Das Lieferkettengesetz ist eine Antwort auf die seit Jahren fehlgeleitete Selbstkontrolle der Industrie. Lediglich ein Fünftel würde sich an Selbstverpflichtungen halten. Besonders prekär sei die Lage in der Lebensmittel- und Textilindustrie. 

Zwar wirkt gerade der Ausschluss einer zivilrechtlichen Haftung schwach, dennoch titelte die Zeit, dass das Gesetz der Zügel für den globalen Kapitalismus sei. Minister Müller und Heil mussten sich gegen Altmaier durchsetzen. Dieser leistete erbitterten Widerstand, sodass der jetzige Entwurf einen Komprimiss dargestellt. Das sei aber keine Schwäche: Auf EU-Ebene gibt es bereits ähnliche Bestrebungen. Dass Deutschland nun als größe Volkswirtschaft in der EU voranschreite, werde den Prozess hin zu einer EU-weiten Regelung beschleunigen. 

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.