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Bundestag beschließt Modernisierung des Jugendschutzgesetzes

Veröffentlicht: 09.03.2021 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 10.03.2021
Kind mit Tablet

Dass es mit dem Schutz von Kindern im Internet nicht weit her ist, ist schon länger bekannt. Wo es Minderjährige im stationären Geschäft schwer haben, an bestimmte Inhalte zu kommen, kennt das Netz kaum Tür und Tor. Das fängt dabei an, dass Kinder bei Twitch anderen beim Spielen von FSK18-Games zuschauen können und hört bei Apps, bei denen ungestört das ganze Taschengeld auf den Kopf gehauen werden kann, auf. Der Kinderschutz im Netz ist und bleibt ein äußerst komplexes Thema.

Nun hat sich die Bundesfamilienministerin Franziska Giffey des Problems angenommen und eine Modernisierung des Jugendschutzgesetzes durch den Bundestag gebracht. 

Einfluss der Pandemie

Giffey macht deutlich, dass besonders durch die Pandemie deutlich geworden sei, wie wichtig Social Media und Gaming für Kinder sei. „In Zeiten von Home Schooling, Kontaktbeschränkungen und geschlossenen Sportplätzen sind Kinder und Jugendliche noch mehr im Netz unterwegs. Es ist deshalb gut, dass der Bundestag nun das vom Bundesfamilienministerium vorgelegte geänderte Jugendschutzgesetz für einen modernen und zeitgemäßen Kinder- und Jugendmedienschutz verabschiedet hat“, wird die Familienministerin dazu von Juris zitiert

Um den Schutz zu gewährleisten, sollen offline wie online die gleichen Alterseinstufungen gelten. Außerdem sollen Kostenfallen, unbeschränkte Kontaktfunktionen oder glücksspielähnliche Elemente transparent gemacht werden. Neben der bekannten Alterskennzeichnung sollen neue Symbole auf diese Gefahren hinweisen. Außerdem müssen Anbieter Hilfs- und Beschwerdesysteme einrichten. Für Eltern soll es mehr Eingriffsmöglichkeiten geben. Sie sollen beispielsweise Zeit- und Budgetgrenzen setzen können. So sollen Kinder und Jugendlich künftig vor Mobbing und Missbrauch (zum Beispiel durch Cybergrooming) geschützt werden. 

Auch ausländische Anbieter werden verpflichtet

Die Reform sieht auch mehr Durchsetzungsmöglichkeiten bei Verstößen vor. Dafür wird die „Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien“ (BPjM) zur „Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz“ weiterentwickelt. Mehr Ressourcen sollen die Bundeszentrale mit der notwendigen Kraft ausstatten, um Verstöße ahnden zu können.

Dabei werden auch ausländische Anbieter in den Blick genommen. Große internationale Plattformen sollen künftig in Deutschland einen Empfangsbevollmächtigten benennen, der als Ansprechpartner bei Rechtsverstößen fungiert. 

Bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz sind künftig Bußgelder bis 50 Millionen Euro vorgesehen. Die Änderungen sollen ab dem 1. April 2021 in Kraft treten. 

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