Kampf gegen knappen Wohnraum

Berlin verhängt Bußgelder wegen illegaler Vermietung über Airbnb & Co.

Veröffentlicht: 06.04.2021 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 06.04.2021
Berliner Skyline

Während manche Person verzweifelt nach bezahlbarem Wohnraum in den Ballungszentren sucht; schlagen andere Profit aus ihrer Wohnung und vermieten diese als Ferienwohnung über Portale wie Airbnb. Gerade größere Städte haben dieses Problem erkannt und Regularien eingeführt. Dazu gehört auch Berlin. Wer seine Wohnung als Ferienwohnung anbietet, benötigt seit 2014 eine Registernummer; seit 2018 müssen auch Vermieter von einzelnen Zimmern, wenn diese eine bestimmte Größe im Verhältnis zum Rest der Wohnung haben, ebenfalls eine solche Nummer beantragen. Im Februar diesen Jahres hat Berlin seine Regeln noch einmal verschärft. Nun benötigen alle Anbieter eine Registrierung.

Wird ein Antrag auf eine Registernummer gestellt, prüft die zuständige Behörde, ob das private Interesse dem öffentlichen Interesse am Erhalt von verfügbarem Wohnraum überwiegt. So darf eine selbstbewohnte Wohnung während der eigenen Abwesenheit vermietet werden. Der Charakter als Hauptwohnung muss allerdings erhalten bleiben. Eine Berliner Nebenwohnung darf an maximal 90 Tagen im Jahr fremd vermietet werden,. 

Nach mittlerweile fünf Jahren Registrierungspflicht zieht Berlin nun Bilanz – und übt Kritik an Airbnb.

Viele unregistrierte Wohnungen auf Airbnb

Wie aus einer Anfrage des Spiegels an die Berliner Bezirke hervorgeht, wurden allein in sieben Bezirken der Hauptstadt seit 2018 3,4 Millionen Euro Bußgelder wegen der Vermietung unregistrierter Ferienwohnungen kassiert.

Dennoch beklagen die Bezirke die mangelnde Mitwirkung der Plattformen. „Bedauerlicherweise veröffentlichen die Onlineportale die Angebote nach wie vor, auch ohne Angabe der Registriernummer“, heißt es beispielsweise vom Bezirk Mitte. Airbnb fühlt sich indes zu unrecht kritisiert und  fordert eine Online-Vergabe der Registernummer. Ein solches System gebe es bereits in Hamburg. In der Hansestadt seien so in einem Monat mehr Nummern ausgestellt worden als in einem Jahr in Berlin. Der Berliner Senat sieht allerdings die Schuld nicht beim Vergabesystem, sondern in den unterschiedlichen Bedingungen.

Künftig mehr Pflichten für Plattformen

Um der Situation besser Herr zu werden, soll das Gesetz weiter verschärft werden. Dafür sollen die Plattformen künftig prüfen, ob der Anbieter der Wohnung registriert ist. Ohne eine Registrierungsnummer sollen Anzeigen nicht online genommen werden dürfen. 

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